Steuerberater Kanzlei klein

Steuerberater Kanzlei klein
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  • PM110005
  • Jede Betriebsprüfung wird durch die Vorlage einer Verfahrensdokumentation deutlich vereinfacht und abgekürzt. Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation bietet aber noch zusätzliche Vorteile: Bei der Beschreibung der Ablaufprozesse der Kanzlei ergeben sich immer Erkenntnisse über Rationalisierungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Einsparungen. Diese sind meist größer als die Kosten zur Erstellung der Verfahrensdokumentation. Das Ergebnis: Mit einer guten Verfahrensdokumentation gehen Kanzlei und Mandanten sicherer in die weitere Digitalisierung und in die nächste Betriebsprüfung. Es lohnt sich! Sicher!
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Produktinformationen "Steuerberater Kanzlei klein"

Kleine Kanzleien

Nutzen Sie dieses Paket zum Starten. Erweiterungen sind jederzeit möglich. Aus den vielfältigen Beschreibungen übernehmen und ergänzen Sie nur die zutreffenden Textpassagen. Das ist sehr einfach, da alles übersichtlich strukturiert ist.

Schnellversion

Sie möchten noch nicht voll einsteigen und sich langsam vorantasten. Oder Sie brauchen schnell eine "kleine Verfahrensdokumentation", die Sie später bedarfsgerecht erweitern möchten. In den Textvorlagen in dem Paket "Steuerberater Kanzlei klein" finden Sie wertvolle Anregungen und Formulierungsvorschläge.  

Betriebsprüfer suchen nach Fehlern, die zu Steuernachzahlungen führen. Sie müssen aber auch Sachverhalte zugunsten der Steuerpflichtigen feststellen und berücksichtigen. Ersteres überwiegt, so dass jährlich über 10 Milliarden Euro Steuernachzahlungen aufgrund von Betriebsprüfungen entstehen.

Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist für jeden Unternehmer – ob groß oder klein – vorgeschrieben. Daher dürfen die Steuerprüfer bei Kassennachschauen und Betriebsprüfungen die Vorlage verlangen. Das Fehlen einer Verfahrensdokumentation führt sehr oft zu erheblichen Nachteilen und kann sogar das Verwerfen der Buchführung nach sich ziehen (siehe GoBD Rz155).

Keine Kasse

Barzahlungen von Kunden gibt es nicht mehr, daher haben Sie die Kasse abgeschafft. Kleinere Ausgaben werden von der Bank erstattet. Auch das muss in der Verfahrensdokumentation beschrieben werden. Kanzleien, die auf das Führen der Barkasse nicht verzichten wollen oder können, finden Formulierungsvorschläge in einer der rund 20 Textvorlagen für die Kasse.

Hinweis: Auch wenn Betriebseinnahmen durch Barzahlung nur ganz selten vorkommen, kann die Finanzverwaltung die Führung einer Kasse und die Vorlage von Kassenaufzeichnungen verlangen. 

Ausgangsrechnungen

werden elektronisch erzeugt, die Buchungssätze werden über eine elektronische Schnittstelle an die Finanzbuchführung übertragen.

Eingangsrechnungen

werden in Papier- oder in elektronischer Form empfangen.

Bankbuchungen

erfolgen mit Hilfe eines Electronic-Banking-Programms.

Zur Beschreibung dieser Kernbereiche der Finanzbuchführung in der Verfahrensdokumentation finden Sie in den Textvorlagen Anregungen und Formulierungsvorschläge.

Weitere Formulierungshilfen

Das gilt auch für die Formulierungsvorschläge zu Unternehmensangaben, Mitarbeiter-Zuständigkeiten und Mitwirken von Externen (wie Rechenzentrum, EDV-Betreuer, Datenschutzbeauftragter).

Der Aufwand, sich mit den Einzelheiten im Rahmen der Bearbeitung der Verfahrensdokumentation zu beschäftigen, lohnt sich mehrfach. Zum einen können erhebliche Steuernachzahlungen vermieden werden. Mindestens genauso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger ist: Es bietet sich für Sie als Unternehmer die Gelegenheit, zu überprüfen, was Sie gewinnerhöhend verbessern können. Nach dem Motto: Das Bessere ist des Guten Feind.

Es besteht immer die Möglichkeit, weitere Textvorlagen einzufügen.

Neben den Textvorlagen stehen Ihnen als Anwender fachliche Erläuterungen zur Verfügung. Diese enthalten Hinweise und Verlinkungen zu den GoBD*), Anwendungserlassen der Finanzverwaltung, Literatur und Rechtsprechung. Der Zugang zu den fachlichen Erläuterungen erfolgt über Verlinkungen. Damit bleibt die Verfahrensdokumentation frei von Erläuterungstexten, auf die Sie aber jederzeit über die Verlinkungen zugreifen können. Die Verlinkungen auf die GoBD sind immer auf die zutreffende Randziffer (Beispiel GoBD Rz151) gerichtet. Das erspart langes Suchen.

*)Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Dieses Branchen-Paket "kleine Steuerberater-Kanzleien" umfasst 20 Textvorlagen. Sie können es zu dem günstigen Paketpreis von 99,- € erwerben (zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe)

Alle im Paket erhältlichen Textvorlagen können auch einzeln erworben werden.

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