Händler mit offener Ladenkasse - Branchenpaket

Händler mit offener Ladenkasse - Branchenpaket
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  • PM500005
  • Sie haben alle Einnahmen korrekt und vollständig erfasst und sind sich ganz sicher, die nächste Betriebsprüfung ohne Beanstandungen zu überstehen. Der Prüfer des Finanzamts allerdings stellt fest und bemängelt, dass an bestimmten Tagen die angegebenen Umsätze deutlich unter den sonst festgestellten Durchschnittsumsätzen liegen. Die Prüferin oder der Prüfer möchte über die Gründe hierfür Aufklärung haben. Es gibt viele Ursachen für derartige Abweichungen, an die Sie sich nach Jahren bei einer Betriebsprüfung nicht mehr erinnern. Meist sind es in Ihrer Branche Witterungseinflüsse, die Sie durch Fotos oder andere Beweise nachweisen und täglich aufzeichnen. Anregungen und Formulierungsvorschläge erhalten Sie in diesem Branchenpaket „Händler mit offener Ladenkasse, Eigenbelege“. Durch diese Beweisvorsorge begegnen Sie dem Verdacht, Einnahmen unterdrückt zu haben und vermeiden ungerechtfertigte Steuernachzahlungen.
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Produktinformationen "Händler mit offener Ladenkasse - Branchenpaket"

Händler mit offener Ladenkasse

verkaufen kleinteilige Waren, Geschenke und Andenken bei Jahrmärkten, Volkfesten, Weihnachtsmärkten oder ähnlichen Anlässen. Sie kennen die Kunden nicht mit Namen. Sie nutzen unsere Textvorlage für Händler mit offenerer Ladenkasse.

Hinweis: Wenn Sie eine Registrierkasse nutzen, ist dieses Branchenpaket nicht geeignet. Suchen Sie nach "Registrierkasse" in dem Suchfeld auf dieser Seite oben. Sicher finden Sie eine zu Ihrem Betrieb passende Textvorlage. Bei Rückfragen helfen wir gerne.

Betriebsprüfer suchen nach Fehlern, die zu Steuernachzahlungen führen. Sie müssen aber auch Sachverhalte zugunsten der Steuerpflichtigen feststellen und berücksichtigen. Ersteres überwiegt, so dass jährlich über 10 Milliarden Euro Steuernachzahlungen aufgrund von Betriebsprüfungen entstehen.

Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist für jeden Unternehmer – ob groß oder klein – vorgeschrieben. Daher dürfen die Steuerprüfer bei Kassennachschauen und Betriebsprüfungen die Vorlage verlangen. Das Fehlen einer Verfahrensdokumentation führt sehr oft zu erheblichen Nachteilen und kann sogar das Verwerfen der Buchführung nach sich ziehen (siehe GoBD Rz155).

Das Finanzamt hat alle Unternehmer, die eine offene Ladenkasse führen, sehr oft im Verdacht, nicht alle Einnahmen anzugeben. Daher kommt es bei Betriebsprüfungen und Kassennachschauen teilweise zu erheblichen, manchmal auch ungerechtfertigten Steuernachzahlungen.

Was ist eine offene Ladenkasse? Siehe hierzu unsere Erläuterungen.

Das Erstellen einer Verfahrensdokumentation macht meist weniger Arbeit als man denkt. Denn es handelt sich hierbei um eine Beschreibung der gewohnten und täglich praktizierten Abläufe. Viele der Möglichkeiten werden in den Textvorlagen beschrieben.

Sie übernehmen nur die Textpassagen, die auf Ihren Betrieb zutreffen. Das ist recht einfach, weil alles übersichtlich strukturiert ist. Eine vollständige Verfahrensdokumentation muss nicht lang sein, oft genügen wenige Seiten.

Ein vollständiger und ordnungsgemäßer täglicher Kassenabschluss ist eine Grundvoraussetzung, das Risiko von Steuernachzahlungen deutlich vermindern oder – im günstigsten Fall – ganz auszuschließen.

Lieferantenrechnungen erhalten Sie per Post oder E-Mail. Sie müssen vor Verlust geschützt und vollständig in der Finanzbuchführung gebucht werden. Das wird in den meisten Fällen durch Ihren Steuerberater erledigt.

Auf Ihr betriebliches Bankkonto zahlen Sie Ihre Einnahmen ein – zur Finanzierung Ihrer betrieblichen und privaten Zahlungen.

Sie betreiben Beweisvorsorge, zum Beispiel, um einem Steuerprüfer nach Jahren nachweisen zu können, warum Sie an einem bestimmten Tag nur einen geringeren Umsatz erzielt haben (siehe oben bei Schnellinfo).

Wie Sie das alles geregelt haben, beschreiben Sie in Ihrer Verfahrensdokumentation. Anregungen und Formulierungsvorschläge erhalten Sie in dieser Textvorlage. Wenn Ihre Verfahrensdokumentation den tatsächlichen Abläufen entspricht und Sie sich auch daran halten, haben Sie gute Chancen, die nächste Betriebsprüfung oder Kassennachschau ohne große Beanstandungen und Steuernachzahlungen zu überstehen.

Der Aufwand, sich mit den Einzelheiten im Rahmen der Bearbeitung der Verfahrensdokumentation zu beschäftigen, lohnt sich mehrfach. Zum einen können erhebliche Steuernachzahlungen vermieden werden. Mindestens genauso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger ist: Es bietet sich für Sie als Unternehmer die Gelegenheit, zu überprüfen, was Sie gewinnerhöhend verbessern können. Nach dem Motto: Das Bessere ist des Guten Feind.

Neben den Textvorlagen stehen Ihnen als Anwender fachliche Erläuterungen zur Verfügung. Diese enthalten Hinweise und Verlinkungen zu den GoBD*), Anwendungserlassen der Finanzverwaltung, Literatur und Rechtsprechung. Der Zugang zu den fachlichen Erläuterungen erfolgt über Verlinkungen. Damit bleibt die Verfahrensdokumentation frei von Erläuterungstexten, auf die Sie aber jederzeit über die Verlinkungen zugreifen können. Die Verlinkungen auf die GoBD sind immer auf die zutreffende Randziffer (Beispiel GoBD Rz151) gerichtet. Das erspart langes Suchen.

*Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)*

Dieses Branchen-Paket für Handwerker umfasst 33 Textvorlagen. Sie können es zu dem günstigen Paketpreis von 99,- € erwerben (zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe).

Alle im Paket erhältlichen Textvorlagen können auch einzeln erworben werden.

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