Gastronomie Gaststätte mit Registrierkassensystem - Branchenpaket

Gastronomie Gaststätte mit Registrierkassensystem - Branchenpaket
149,00 € *

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  • PM210005
  • Unser Tipp: Die Verwendung einer Registrierkasse hilft, Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Und Sie können dadurch auf mehrfache Weise Steuern sparen. Die Anschaffungskosten können Sie steuermindernd geltend machen. Weit bedeutender ist aber die Vermeidung von Steuernachzahlungen bei einer Kassennachschau oder Außenprüfung des Finanzamts. Betriebswirtschaftlich rentiert sich eine Registrierkasse vor allem durch korrekte Mitarbeiterabrechnungen. Außerdem verfügen viele Kassensysteme über IT-Unterstützungen zur Kalkulation, Erstellung und Speicherung von Speisenkarten und Rezepten und viele weitere sehr nützliche Tools. Ein für Ihre Zwecke geeignetes Kassensystem unterstützt Sie also vor allem bei der gewinnorientierten Führung Ihres Betriebs und lässt Sie – ordnungsgemäße Bedienung vorausgesetzt – gelassener der nächsten Kassennachschau oder Betriebsprüfung entgegensehen. Sie sollten aber nicht einfach eine Registrierkasse kaufen, nur weil sie „billig“ ist. Lassen Sie sich beraten – zum Beispiel durch den örtlichen Hotel- und Gaststättenverband –, um ein zu Ihrem Unternehmen passendes Kassensystem zu erwerben. Und für die richtige Beschreibung in der Verfahrensdokumentation ergeben sich aus unseren Textvorlagen wertvolle Anregungen und Formulierungsvorschläge.
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Produktinformationen "Gastronomie Gaststätte mit Registrierkassensystem - Branchenpaket"

Gastwirte mit Registrierkassen

In der Verfahrensdokumentation beschreiben Sie, wie Daten erfasst, gesichert, weiterverarbeitet und anschließend langfristig aufbewahrt werden. Sie verwenden unsere Textvorlagen und übernehmen aus den vielfältigen Beschreibungen nur die zutreffenden Textpassagen. Das ist sehr einfach, da alles übersichtlich strukturiert ist.

Kassenbuchführung

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Überprüfung der Richtigkeit der Kassenführung. Hier passieren die meisten Fehler und werden die größten Steuernachzahlungen ausgelöst. Die Kasse muss täglich geführt und abgeschlossen werden (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO).

Speisekarten und Rezepte

Die Aufgabe eines Betriebsprüfers ist es, nach Fehlern zu suchen, die zu Steuernachzahlungen führen. Es müssen aber auch Sachverhalte festgestellt und berücksichtigt werden, aus denen sich geringere Steuern ergeben. Dennoch werden jährlich über 10 Milliarden Euro Steuernachzahlungen aufgrund von Betriebsprüfungen festgesetzt!

Betriebsprüfer zweifeln die Vollständigkeit der Einnahmen dann an, wenn die Speisekarten nicht vollständig für den Prüfungszeitraum vorgelegt werden. Das gilt auch für die Rezepte.

Neben diesen unverzichtberen Aufbewahrungen betreiben Sie eine Beweisvorsorge durch das Erstellen von Eigenbelegen über besondere Ereignisse, wie schlechtes Wetter, Baustellen, Stromausfall, Verderb, Schwund, Diebstahl. Damit können Sie Umsatzschwankungen begründen, die oft Anlass von unberechtigten Zuschätzungen sind. Durch eine gute Dokumentation erhöhen Sie das Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung. Sie ersparen sich dadurch sich viel Ärger, Zeitaufwand, Kosten für Ihre Verteidigung und vor allem Steuern.

Bei Gastronomiebetrieben untersuchen Betriebsprüfer bevorzugt, ob der Umsatz für bestimmte Artikel mengen- und betragsmäßig unter Berücksichtigung des Rohgewinnaufschlags dem Wareneinkauf entspricht. Das Ziel der Prüfung ist es, Umsatzverkürzungen im Rahmen von Nachkalkulationen festzustellen, um die Steuern durch Zuschätzungen zu erhöhen. Schwund, Verderb, Diebstahl und sonstige widrige Umstände werden hierbei mit oft zu geringen Sätzen berücksichtigt. Eine penible Beweisvorsorge in Form der Dokumentation besonderer Ereignisse dient der Abwehr unberechtigter Mehrforderungen. Unsere Textvorlagen in Form von Eigenbelegen vermitteln Anregungen und Formulierungsvorschläge.

Verfahrensdokumentation ist Pflicht

Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist für jeden Unternehmer – ob groß oder klein – vorgeschrieben. Daher dürfen die Steuerprüfer bei Kassennachschauen und Betriebsprüfungen die Vorlage verlangen. Das Fehlen einer Verfahrensdokumentation führt sehr oft zu erheblichen Nachteilen und kann sogar das Verwerfen der Buchführung nach sich ziehen (siehe GoBD Rz155).

Systemprüfung

Betriebsprüfungen verändern sich immer mehr von Belegprüfungen zur Systemprüfungen. Hierbei wird insbesondere untersucht, ob die zwischen den IT-Systemen voll- oder teilautomatisch ausgetauschten Daten vollständig und richtig übertragen und weiterverarbeitet wurden. Dazu ist es notwendig, die Programmbeschreibung, das Programmierhandbuch und die Bedienungsanleitung für die an dem Datenaustausch beteiligten IT-Systeme zu berücksichtigen. Diese sogenannten mitgeltenden Unterlagen sind zusammen mit der Verfahrensdokumentation aufbewahrungspflichtig und bei einer Betriebsprüfung vorzulegen.

Es lohnt sich

Der Aufwand, sich mit den Einzelheiten im Rahmen der Bearbeitung der Verfahrensdokumentation zu beschäftigen, lohnt sich mehrfach. Zum einen können erhebliche Steuernachzahlungen vermieden werden. Mindestens genauso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger ist: Es bietet sich für Sie als Unternehmer die Gelegenheit, zu überprüfen, was Sie gewinnerhöhend verbessern können. Nach dem Motto: Das Bessere ist des Guten Feind.

Aus unseren Textvorlagen ergeben sich wertvolle Anregungen und Formulierungsvorschläge hierzu.

Neben den Textvorlagen stehen Ihnen als Anwender fachliche Erläuterungen zur Verfügung. Diese enthalten Hinweise und Verlinkungen zu den GoBD*), Anwendungserlassen der Finanzverwaltung, Literatur und Rechtsprechung. Der Zugang zu den fachlichen Erläuterungen erfolgt über Verlinkungen. Damit bleibt die Verfahrensdokumentation frei von Erläuterungstexten, auf die Sie aber jederzeit über die Verlinkungen zugreifen können. Die Verlinkungen auf die GoBD sind immer auf die zutreffende Randziffer (Beispiel GoBD Rz151) gerichtet. Das erspart langes Suchen.
*)Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).

Dieses Branchen-Paket für Gaststätten mit Registrierkassen umfasst 47 Textvorlagen. Sie können es zu dem günstigen Paketpreis von 149,- € erwerben (zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe)

Alle im Paket erhältlichen Textvorlagen können auch einzeln erworben werden.

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