Eigenbeleg Schwund / Verderb
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- Artikel-Nr.: YM160908
- Schnellinfo: Betreiben Sie Beweisvorsorge bei derartigen Ereignissen, um bei Betriebsprüfungen Abweichungen belegen zu können. Betriebsprüfungen erkennen einen meist nicht sehr hohen Pauschalbetrag für Verluste durch Schwund, Verderb und andere derartige Ereignisse an. Durch die Vorlage von Einzelnachweisen kann man erreichen, dass die tatsächlichen Verluste anerkannt werden. Und man kann sich gegen den Verdacht wehren, Einnahmen nicht angegeben zu haben. Hierbei können die Vorschläge dieser Textvorlage verwendet werden
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