Eigenbeleg Schwund / Verderb

Eigenbeleg Schwund / Verderb
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  • YM160908
  • Betreiben Sie Beweisvorsorge bei derartigen Ereignissen, um bei Betriebsprüfungen Abweichungen belegen zu können. Betriebsprüfungen erkennen einen meist nicht sehr hohen Pauschalbetrag für Verluste durch Schwund, Verderb und andere derartige Ereignisse an. Durch die Vorlage von Einzelnachweisen kann man erreichen, dass die tatsächlichen Verluste anerkannt werden. Und man kann sich gegen den Verdacht wehren, Einnahmen nicht angegeben zu haben. Hierbei können die Vorschläge dieser Textvorlage verwendet werden
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Produktinformationen "Eigenbeleg Schwund / Verderb"

 

Der rechnerische Wareneinsatz steigt, wenn Waren verderben und nicht verkauft werden können. Der nach Jahren erscheinende Betriebsprüfer errechnet mit Hilfe des Wareneinsatzes den Rohgewinn und stellt Abweichungen von den Standardwerten des Unternehmens fest. Wenn diese nicht erklärt werden können, kommt schnell der Verdacht auf, es seien Einnahmen nicht angegeben worden. Durch diesen Eigenbeleg betreibt man konsequente Vorsorge zur Widerlegung des Verdachts, die verdorbene Ware sei verkauft worden, ohne die Einnahmen zu erfassen

 
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