Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 40/2022

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – ehemals COLLEGA-Wochen-Ticker –

Der Bezug ist kostenfrei und jederzeit widerruflich.

In dem Newsletter wird insbesondere auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung sowie auf Rechtsprechung und Literatur hingewiesen.
Nach einer kurzen Schilderung des jeweiligen Sachverhalts wird grundsätzlich auf die Original-Quelle verlinkt.

Der Titel 40/2022 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens. 

 

 

I. Hinweise und Termine

150. COLLEGA-TAG am Montag 28.11.2022 13:00 bis 19:00 Uhr in München
Präsensveranstaltung zu den Themen Marketing in der Steuerkanzlei, Literatur-Recherche, betriebliche Altersversorgung, Datenschutz und Datensicherheit, Geldwäschegestz, sicherer und datenschutzkonformer E-Mail-Versand, Verfahrensdokumentation in der Cloud. Alle Themen sind wertvolle Chefinformationen.

De Referenten sind Fachleute mit praktischer Erfahrung. Die Einladung mit vollständiger Tagesordnung finden Sie hier

Die Teilnahme ist für Mitglieder von COLLEGA e.V. kostenfrei 

Nachhaltigkeistag der Steuerberater am Mittwoch, 05.10.2022
Die Einladung mit Tagesordnung finden Sie hier

Kammerfachtag der Steuerberaterkammer München am Donnerstag, 21.10.2022
Die Einladung mit Tagesordnung finden Sie hier

 

II. Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen 

Investmentsteuergesetz; Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06.09.2022 das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527 ergänzt und geändert.

Den vollständigen Text finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums

 

Grundsteuererklärung für Privateigentum Nutzung des ELSTER-Kontos möglich

Nach einer Presseerklärung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) unterstützt der kostenlose Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ (www.grundsteuererklärung-für-privateigentum.de) Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Der Service wird fortlaufend auf Basis von User-Feedback weiterentwickelt und der Leistungsumfang erweitert.

Zur Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums

 

Eckpunktepapier gegen Finanzkriminalität

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Eckpunktepapier gegen Finanzkriminalität veröffentlicht. Unter anderem soll ein neues Bundesfinanzkriminalamt eingerichtet werden.

Das Eckpunktepapier kann unter diesem Link geöffnet werden Bundesfinanzministerium Eckpunktepapier

 

Steuererklärungen in Papierform und nicht amtliche Vordrucke

In den besonderen Fällen des § 25 Absatz 4 Einkommensteuergesetz dürfen Steuererklärungen auf Antrag in Papierform abgegeben werden. Zu Einzelheiten hierzu und zur Erstellung von nichtamtlichen Vordrucken, im Wesentlichen durch Anbieter von Steuererklärungsprogrammen, nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben vom 12.08.2022 Stellung.

Den vollständigen Text finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums

 

III. Newsletter der Bundesregierung

Wirtschaftlicher Abwehrschirm von 200 Milliarden Euro

Die Bundesregierung weist in einem Newsletter vom 30.09.2022 darauf hin, dass sie einen wirtschaftlichen Abwehrschirm von 200 Milliarden Euro gegen die Folgen des Krieges in der Ukraine beschlossen habe.
Außerdem soll neben der Strompreisbremse eine Gaspreisbremse eingeführt werden.
Der Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Gas soll bis Frühjar 2024 auf 7% begrenzt werden.

Es sei weiterhin wichtig, Energie zu sparen.

Den Newsletter der Bundesregierung vom 30.09.2022 der Bundesregierung

 

IV. Sonstige Hinweise

Unangekündigte Wohnungsbesichtigung rechtswidrig

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Presssemitteilung 040/2022 vom 29.09.2022 auf sein Urteil vom 12.07.2022  (Aktenzeichen VIII R 8/19ER) hin, in dem er entschieden hat, "dass eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben der Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer rechtswidrig ist, wenn die Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt."

Die Steuerpflichtige hatte Fragen des Finanzamtes zur ihrem Arbeitszimmer, für das sie Kosten geltend machte, beantwortet. Das reichte dem Finanzbeamten nicht. Anstatt nochmals nachzufragen, wurde ein sogenannter Flankenschutzprüfer zur Überprüfung tätig.

Das ist nach dem Urteil der BFH rechtswidrig.

Die Pressemitteilung 040/2022 vom 29.09.2022 des BFH finden Sie auf der Website des Bundesfinanzhof

Hinweis:
Wie ein häusliches Arbeitszimmer beschrieben werden kann, um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, schildert Günter Hässel in der Mustertextvorlage Häusliches Arbeitszimmer 

 

Grundsteuer Fristverlängerung

Die Zeitungen sind voll: 36 Millionen Steuererklärungen in vier Monaten abgeben. Eine Zumutung der Politik an alle Bürger. Noch dazu mit anfälligen und teilweise störungsbehafteten ELSTER-Programmen.

Die vielen, wohl begründeten Bitten an das Bundesfinanzministerium und die Länder-Finanzverwaltungen, die viel zu kurz bemessene Frist zu verlängern, werden bisher zurückgewiesen.

Es ist ein schlechter Stil, Bürger bitten zu lassen und nur zu erklären, man beobachte das genau. Wozu beobachten? Klingt da doch eine Hoffnung, dass es kurz vor dem Fristablauf noch eine Erleichterung gibt? Und wenn nicht: Verspätungszuschläge bis zu 25.000 Euro. Davor kann man nur warnen.

Für Steuerberater stellt sich die Frage, ob sie Fristverlängerungsanträge stellen sollen, obwohl das nicht vorgesehen sein soll.

Hierzu einige Anregungen:

Fristverlängerungsanträge sind an das zuständige Finanzamt zu richten. Das ergibt sich aus den Schreiben (36  Millionen!), die den meisten Eigentümern von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen oder anderen Immobilien zugegangen sind. Einzelne Finanzämter haben derartige Schreiben nicht versandt (z.B. in Berlin).

Wenn ein Bürger einen Steuerberater mit der Erstellung der Grundsteuer-Feststellungserklärung beauftragt hat oder das möchte, sollte der Steuerberater dieses Schreiben bekommen.

Sollte sich bis Ende Oktober keine Erleichterung abzeichnen, kann Steuerberater für alle ihm erteilten noch offenen Aufträge Fristverlängerungsanträge stellen. Da es sich je Kanzlei um sehr viele Anträge handeln kann, kann man ein beispielsweise beschriebenes vereinfachtes Verfahren überlegen (Erläuterungen in [eckigen Klammern]):

Musterbrief:
An das Finanzamt ... 

Betreff: Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung AZ: [Hier Aktenzeichen ggf. handschriftlich eintragen]
Bezug: Kopie der Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der Erklärung (in Kopie beigefügt) [Anheften!!]

Hiermit beantragen wir, die Frist zur Abgabe der oben bezeichneten Grundsteuererklärung zu verlängern bis …… 

Begründung: [Nachfolgend Beispiele, bitte nur wenn zutreffend verwenden und ggf. ändern oder ergänzen]

  1. Aufgrund von Erkrankungen der/des Kanzleiinhabers (in) und mehrerer Mitarbeiter konnte die fest eingeplante Bearbeitung bisher nicht erfolgen.
  2. Unsere Mitarbeiter waren aufgrund der Bearbeitung der Corona-Abrechnungen und der Überbrückungsgelder überlastet. Deren fristgemäße Bearbeitung war nur durch Erbringung von Überstunden unserer Mitarbeiter möglich. Sie hatte Vorrang, da die Fristen vor den Fristen für die Grundsteuererklärungen abliefen.
  3. ….

Wir versichern, dass wir die Steuererklärung so rasch wie möglich erstellen und abgeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater

Wichtige Hinweis:

Steuerberater sollte die Haftung für Verspätungszuschläge und dergleichen bei der Auftragsannahme ausschliessen.

Steuerberater sollte die Haftung für die Daten des Mandanten ausschliessen (insbesondere für Größen- und Flächenangaben)

Steuerberater sollte jeden Mandanten darauf hinweisen, dass sich die Steuerbelastungen aus den Feststellungsbescheiden nicht ergeben. Da diese erst viel später aus den Grundsteuerbescheiden erkennbar sein werden, sollte erwogen werden, gegen jeden Feststellungsbescheid vorsorglich Einspruch einzulegen. 

Hinweis:

Mustertexte für eine Auftragsvereinbarung finden Steuerberater bei Steuerberatungsvertrag NUR Grundsteuerwerte oder Steuerberatungsvertrag einschließlich Grundsteuerwerte

 

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