Privat-Unternehmensbereich Häusliches Arbeitszimmer
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- Artikel-Nr.: SM130908
- Schnellinfo: Wenn man ein häusliches Arbeitszimmer zur Ausübung des Berufs benötigt, möchte man die anteiligen Raumkosten und die Kosten für die Einrichtung des Arbeitszimmers steuerlich geltend machen. Hierzu hat die Finanzverwaltung strenge Regeln aufgestellt, nach denen man je nach Sachlage einen Höchstbetrag 1.250 Euro oder die tatsächlichen Kosten geltend machen kann. In dieser Textvorlage werden die Einzelheiten und Formulierungsvorschläge für die Verfahrensdokumentation dargestellt.
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