Tax Compliance Management System (Tax CMS)

 

Begriffsbestimmungen
Bei den vielen verwendeten Begriffen geht es um zwei Bereiche:
Erstens um die eindeutige Beschreibung der kaufmännischen Prozesse in einem Unternehmen.
Diese Prozessbeschreibung ist nichts anderes als die Verfahrensdokumentation.
Zweitens um die Einhaltung der vom Gesetzgeber und vom Unternehmer vorgegebenen Regeln.
Die Erfüllung dieser Aufgaben könnte man als Regeltreue bezeichnen. Die offiziell verwendete Bezeichnung ist Compliance..
Günter Hässel, WP | StB | RB (RAK), Buch am Erlbach

Weitere Begriffe

Steuer IKS
Diese Bezeichnung von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich offenbar nicht durchgesetzt. Die Erläuterungen der BStBK betreffen inhaltlich im Wesentlichen die obigen Begriffsbestimmungen.

Internes Kontrollsystem | Innerbetriebliches Kontrollsystem
Die Verpflichtung zur Einrichtung eines „internen Kontrollsystems“ ergibt sich für börsennotierte Kapitalgesellschaften aus § 91 Abs. 3 AktG. Nicht börsennotierte Aktiengesellschaften haben Überwachungs- und Frühwarnsystem einzurichten. Hierdurch sollen alle Entwicklungen rechtzeitig erkannt werden, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können.

Die Finanzverwaltung meint mit dem „innerbetrieblichen Kontrollsystem (IKS)“ Regelungen, die dazu dienen, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Das Vorhandensein eines IKS kann ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann (Anwendungserlass vom 23.05.2016 zu § 153 AO). Download.

IDW Prüfungsstandard PS 980: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen
Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat Praxishinweise zur „Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980“ erstellt, die in ihrer jeweiligen Fassung zu berücksichtigen sind.

Verpflichtung
Derzeit gibt es keine rechtsformübergreifende Verpflichtung, ein Tax CMS einzuführen. Allerdings weisen  die gesetzliche Neuregelungen des § 91 AktG und die Rechtsprechung in diese Richtung (vgl. Greuenich in NWB Spotlight Heft 45/2022).

Belohnung
Die Frage, ob und wie die Finanzverwaltung die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 vom 22.02.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts angedeuteten Erleichterungen gestalten wird, ist offen. Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass Außenprüfungen bei Vorliegen einer Verfahrensdokumentatin und eines Tax CMS rascher und reibungsloser ablaufen werden. Anderseits ist damit zu rechnen, dass im umgekehrten Fall mit wenig Geduld und Entgegenkommen gerechnet werden muss. Ein kooperatives Verhältnis bis hin zum "Vertrauen gegen vertrauen" setzt Vorleistungen des Unternehmers voraus. Greuenich (a.a.O.) bezeichnet das als ein dem Tax CMS uneingeschränkt vergleichbares „Tax Control Framework“.

Gute Chancen für Unternehmer
Die Verfahrensdokumentation und das Tax CMS werden nicht für das Finanzamt erstellt (Hässel Blog).
Sie dienen dem Unternehmen, weil Steuernachzahlungen und Zuschätzungen vermieden werden können. Außerdem ergeben sich erhebliche betriebswirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen: Die Verfahrensdokumentation ist ein Gewinnbringer  (Hässel Blog).
Allerdings sollte man immer bedenken, dass durch die Verfahrensdokumentation der jeweils aktuelle Zustand beschrieben wird. Bei einer Betriebsprüfung werden im Jahr 2023 die Jahre 2018 bis 2020 oder 2019 bis 2021 geprüft. Das bedeutet, dass man keine Zeit zu verlieren hat.

 

Herausgeber und Betreiber der Website: TAXOS Software GmbH
Fragen zu diesem Beitrag
Überblick über unsere Angebote
Impressum des Herausgebers
Newsletter bestellen

 

#TaxCompliance-Management-System #TaxCMS #SteuerIKS #InternesKontrollsystem #InnerbetriebslichesKontrollsystem #IDWPrüfungsstandardPS980 #Regeltreue

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.