Jeder Unternehmer muss eine Verfahrensdokumentation vorlegen

Jeder Unternehmer muss eine Verfahrensdokumentation vorlegen

Betriebsprüfer des Finanzamtes führen sogenannte Außenprüfungen durch. Häufig wird schon beim Versand der Prüfungsanordnung nach der Verfahrensdokumentation und Einzelheiten daraus gefragt. Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie unverzüglich Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater informieren. 

Besonders bei bargeldintensiven Betrieben kann das Finanzamt aber auch ohne Ankündigung eine Kassennachschau durchführen. Das ergibt sich aus § 146b AO (Abgabenordnung).  Die Kassennachschau muss nicht angekündigt werden. Vielmehr In diesen Fällen muss das Finanzamt keine Prüfungsanordnung arf aber auch , um spätestens bei Beginn der Außenprüfung .    des Finanzamts zu einer Kassennachschau oder einer normalen Steuerprüfung erscheint.

Das Gute ist: Jeder Unternehmer hat seine Verfahren geregelt, sonst könnte er sein Geschäft nicht betreiben: Einkauf, Verkauf, Kalkulation, Belege sammeln, Rechnungen erstellen, Rechnungen von Lieferanten prüfen und bezahlen, Buchführung erstellen, Belege zum Steuerberater und vieles mehr, das alles sind Verfahren, die jeder Unternehmer geregelt hat.

Wo gibt es Probleme? Alles hat sich im Laufe der Zeit so entwickelt und ist meist nur mündlich geregelt und. Das genügt dem Betriebsprüfer nicht. Er will alles schwarz auf weiß haben – als Verfahrensdokumentation.

Stimmt die Kasse? Jeden Tag nach Geschäftsschluss muss die Kasse abgeschlossen werden. Nicht mit einem Schlüssel, sondern rechnerisch mit einem „Kassensturz“. Bargeldintensive Betriebe – neben Lebensmittel­geschäften haben Betriebsprüfer vor allem Bäckereien, Gastronomiebetriebe, Friseure und andere Dienstleister im Visier  – mussten teilweise viel Lehrgeld in Form von Steuernachholungen zahlen. Das ist unnötig und lässt sich durch eine Verfahrensdokumentation vermeiden.

Wir helfen Ihnen bei der Dokumentation Ihrer Geschäftsabläufe mit unseren Textvorlagen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie starten können und worauf es ankommt. Aufgrund jahrelanger Erfahrung wurden viele typische Einzelheiten zusammen­getragen – Sie können sie übernehmen oder bedarfsgerecht ergänzen.

Ihr Nutzen ist groß: Sie können Steuernachzahlungen, Zinsen und weitere Belastungen ganz oder überwiegend vermeiden. Diese Vorteile sind allemal größer als der Aufwand zur Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation.

Hinzu kommt in fast allen Fällen eine deutliche Steigerung der Unternehmensgewinne aufgrund der mit der Erstellung der Verfahrensdokumentation eintretenden Vereinfachung der Geschäftsabläufe.

Wie einfach ist die Erstellung einer Verfahrensdokumentation? Mehr erfahren Sie in der kostenfreien Einführung

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation mit unseren Formulierungsvorschlagen. Mehr erfahren Sie in unserer Bedienungsanleitung

Starten Sie mit der Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation. Wählen Sie ein für Ihre Unternehmen geeignetes Branchenpaket aus. Hier geht es zu den Branchenpaketen Steuerberater  Gastronomie  Dienstleister  Handwerk  Handel


Impressum des Herausgebers

 

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.