Das Finanzamt kann jederzeit eine Kassen-Nachschau durchführen – ohne Vorankündigung.

Zwei Finanzbeamte erscheinen in Ihrem Geschäft oder Lokal, zeigen ihre Dienstausweise und erklären, dass sie eine Kassen-Nachschau durchführen möchten. Ist das zulässig?
Ja, die Finanzbeamten dürfen ohne Ankündigung eine Kassen-Nachschau durchführen.
Wonach suchen die Finanzbeamten?
Gesucht wird nach Fehlern bei der Kassenführung. Das können auch Versehen sein. Gesucht wird auch danach, ob die Kasse täglich geführt wird. Kleinere oder größere Fehler können zu erheblichen und durchaus vermeidbaren Steuernachzahlungen führen.
Wie vermeidet man Fehler?
Lesen Sie in unserer Checkliste „Kassen-Nachschau“, worauf Sie achten sollten und wie Sie sich und Ihre Mitarbeiter auf eine Kassen-Nachschau vorbereiten können.
Oft sind es nur kleine Stellschrauben, auf die es gerade im Bereich der Kassenführung ankommt.

Kostenfreier Download der Checkliste Kassen-Nachschau:

https://taxos-software.de/checkliste-kassen-nachschau

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