Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei. Es kann jederzeit widerrufen werden.
Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.
Kein langes Suchen. Zu jeder Information werden beim geschilderten Sachverhalt und am Ende dieses Blogs
Links zur Orginalquelle angeboten.
Jetzt oder später: Informationen, die Sie nicht sofort nutzen können, stehen auch später zur Verfügung.
Bei Rückfragen erreichen Sie Günter Hässel über Kontakte. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt.
Gerne untersützen wir Sie bei allen Fragen zur Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD.
Eine Verfahrensdokumentation ist ein wichtiges und wirksames Werkzeug zur Vermeidung von unnötigen Steuernachzahlungen.
Mit einer Verfahrensdokumentation nach den Mustertextvorlagen von Günter Hässel können Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen schneller und vor allem stressfreier abgewickelt werden.
Damit können Sie Geld und Zeit sparen.
E-Rechnung, Verfahrensdokumentation, GoBD 2024 und weitere interessente Themen
COLEGA e.V. bietet de Lesern dieses Newsletter sämtliche Referate des 155. COLLEGA-TAG am 29.11.2024 in München an.
Diese Veranstaltung war sehr gut besucht. Die Teilnemer verfolgten die spannenden Ausführungen der Referenten und blieben überwiegend bis zum Ende der Veranstaltung um 19:00 Uhr. Sie finden der Referate über diesen Link
Wichtig für den Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025:
Bis 31.12.2024 ist es Standard, dass Rechnungen in Papierform versandt werden. Lediglich auf Wunsch des Rechnungsempfängers wird eine E-Rechnung verschickt. Das kehrt sich zum 01.01.2025 um. Der Versand von E-Rechnungen wird für Unternehmer im B2B Bereich der neue Standard. Die gebräuclichste Form ist wohl der Versand per E-Mail.
Und hier liegt das Problem: Wenn E-Rechnungen an das allgemeine Postfach gesandt werden, landen sie dort neben allen enderen Eingangs-Mails. Also ein Riesen Verhau. Daher wird ees empfohlen, ein eigenes Posteingangsregister für E-Mails anzulegen und dieses allen Geschäftsfreunden bekannt zu machen.
Wie weisen auf unseren Blog hin: E-Rechnung Kunden und Lieferanten vorbereiten: Einfacher Tipp zum 01.01.2025