Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 42/2023

Newsletter 42/2023

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – COLLEGA-Wochen-Ticker –

Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit widerrufen werden.
Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.
Jetzt oder später: Alle Informationen stehen auch später zur Verfügung.

Der Titel 42/2023 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens.

Bei Rückfragen erreichen Sie Günter Hässel gerne über info@taxos-software.de. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt. 

I. Allgemeine Informationen

152. COLLEGA-Tag am 15.11.2023 in München

COLLEGA e.V. hat uns gebeten, daauf hinzuweisen, dass noch Plätze verfügbar sind. Interessenten werden um baldige Ameldung gebeten. 

Einen Link zur Einladung und Agenda zum 152. COLLEGA-TAG finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 10

Notfallvorsorge Wer darf bei Arzt oder Bank entscheiden, wer führt das Unternehmen oder die Kanzlei vertretungsweise

Die Stiftung Warentes weist in einer Veröffentlichung vom 20.09.2023 darauf hin, dass man für den Notfall Regelungen treffen sollte.

Das gilt auch für die Bestellung eines Vormunds für minderjährige Kinder. Hier beachtet das Vormundschaftsgericht die Wünsche der Eltern im Notfall. Wenn derartige Verfügungen nicht vorliegen, muss es eine geeignet erscheinede Person bestellten. Das sit meist ein Berufsvormund ohne persönlichen Kontakt zu den Kindern. Hierauf weist Günter Hässel in der Formulierungshilfe Notfallplan Unternehmer hin.

Einen Link zur Veröffentlichung der Stiftung Warentest finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 1 
Einen Link zur Textvorlage Unternehmer von Günter Hässel finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2 

Schwarzbuch 2023/2024 des Bundes der Steuerzahler - die öffentliche Verschwendung 

Das meint der Bund der Steuerzahler:

"Mit 100 Beispielen skurriler, unsinniger und fehlgeschlagener Projekte zeigen wir, wo mit Ihrem Steuergeld allzu sorglos umgegangen wird. Einige davon sind sicher auch in Ihrer Nähe.
Wenn Sie wissen wollen, warum sich das Bundespräsidialamt für 205 Mio. Euro einen Interims-Prestigebau leistet, für drei Otter ein Freigehege für ca. 9. Mio. Euro gebaut wird oder warum ein Fitnessparcours für 116.000 Euro in Mannheim vergebens auf Sportler wartet - dann lesen Sie alle Antworten in unserem neuen Schwarzbuch 2023/24."

Unsere Meinung: Seit vielen Jahren erscheint dieses Schwarzbuch, geändert hat sich dadurch wohl nichts. Würde in der Privatwirtschaft eine derartige Misswirtschaft betrieben, gäbe es Konsequenzen bis zur Insolvenz des Unternehmers. In der Gesetzgebung und öffetlichen Verwaltung muss der Steuerzahler herhalten. Muss das so bleiben?

Einen Link zur Bestlltmöglichkeit des Schwarzbuchs des Bunds der Steuerzahler finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3
 

II. Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) 

Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung; Zulässigkeit der Formate XRechnung und ZUGFeRD

Das Bundesfinanzministerium weist in einem Schreiben an einen Verband darauf hin, dass nach dem Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes ab dem 1. Januar 2025 die Entgegennahme einer elektronischen Rechnung für alle inländischen Unternehmer verpflichtend sein wird. Die in § 27 Abs. 39 UStG-E enthaltene Möglichkeit, in der Einführungsphase auch eine sonstige Rechnung zu verwenden, betrifft nur die Ausstellung einer Rechnung. Wenn der Rechnungsaussteller sich für die Verwendung einer elektronischen Rechnung entscheiden sollte, muss der Rechnungsempfänger diese daher auch entgegennehmen.

Einen link zu Schreiben des BMF finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a und Buchstabe b UStG für Laborleistungen 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10.10.2023 unter dem oben genannten Titel eine Änderung von Abschnitt 4.14.1  Abs. 1 und Abschnitt 4.15.5. Abs 9 für Laborleistungen veröffenttlicht.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 09.10.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5.

Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17.10.2023 ddie gleichlautenden Erlasse der Länder veröffentlicht, nach denen Mieteinnahmen von Grundstücksunternehmen aus der Vermietung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine von der Gewerbesteuer in den Jahren 2022 bis 2024 von der Gewerbesteuer befreit sind.  

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 17.10.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6.

Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember 2023 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.10.2023 das oben genannte Schreiben veröffentlicht. Danach wird es nicht beanstandet, wenn die zertifizierte Sicherheitseirichtung spätestens am 31.12.2025 vorliegt.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 13.10.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7.

Außenprüfung und Betriebswirtschaft

Betriebswirtschaftliche Begriffe sind bei den GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) von Bedeutung. Das ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 05.09.2023, in dem die bei der Außenprüfung wichtigen betriebswirtschaftlichen Begriffe aufgeführt sind. Betriebswirtschaft und Verfahrensdokumentation ergänzen sich. Die sich aus der einheitlichen Betrachtung für Unternehmer ergebenden Vorsteile schildet Günter Hässel in dem Blog "Zwölf Vorteile der Verfahrensdokumentation" 

Einen Link zur Mitteilung des BMF vom 11.10.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 8.
Einen Link zu dem Blog von Günter Hässel "Zwölf Vorteile der Verfahrensdokumentation" finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 9.

V. Terminhinweise

152. COLLEGA-TAG am 15. November 2023 in München bitte notieren Sie den Termin

Der Vetranstalter COLLEGA-e.V. überließ uns diesen Hinweis:
"Traditionsgemäß werden hervoragende Fachvorträge life angeboten - keiner länger als maximal 30 Minuten. Das reicht, zur Einführung in das jeweiige Thema. Bei Interesse üssen die Zuhhörer ohnehin nachgreifen. Damit lässt sich eine Fülle von Informetionen anbieten. Die kostbare Zeit der Teilnahmer wird nicht durch langatmige Reden verschwendet.
Altersvorsorge, Datenschutz und Geldwäsche, Verfahrensdokumentation, Vorteile durch Sachvertändigngutachten bei Immoblienbewertungen sind Schwerpunkte am 152. COLLEGA-TAG."

Die Einladung mit Teilnahmebedingenen, Anmeldung, vollständiger Tagesordnung und Liste der 10 Referenten ist veröffentlicht:

Die Einladung finden Sie am Ende dieses Blogs unter Numer 10.

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Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zur Homepage der Stiftung Warentest Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Link Nummer 2 zum Homepage Günter Hässel Verfahrensdokumentation Textvorlage Notfallvorsorge Unternehmer
Link Nummer 3 zur Homepage der Stiftung Warentest Schwarzbuch bestellen
Link Nummer 4 zur Homepage Deutschen Steuerberaterverbands BMF-Schreibe zur E-Rechnung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Umsatzsteuer Laborleistungen Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zur Homepage des BMF Gewerbesteuer Mieteinnahmen Kriegsflüchtlinge Bundesfinanzministerium
Link Nummer 7 zur Homepage des BMF Taxameter Nichtbeanstandungsregelegung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 8 zur Homepage des BMF Außenprüfung und Betriebswirtschaft Bundesfinanzministerium
Link Nummer 9 zum Blog Günter Hässel Vorteile Verfahrensdokumentation Zwölf Vorteile der Verfahrensdokumentation | Blog | Taxos Software GmbH
Link Nummer 10 zur Einladung zum 152. COLLEGA-TAG www.COLLEGA e.V

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