Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 41/2023

Newsletter 41/2023

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – COLLEGA-Wochen-Ticker –

Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit widerrufen werden.
Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.
Jetzt oder später: Alle Informationen stehen auch später zur Verfügung.

Der Titel 41/2023 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens.

Bei Rückfragen erreichen Sie Günter Hässel gerne über info@taxos-software.de. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt. 

I. Allgemeine Informationen

Altersversorgung / Kanzleiverkauf

COLLEGA e.V. widmet am 15.11.2023 zwei Themen der betrieblichen Altersversorung.
- Referat von Sascha Bozenherdt "Aktuelle Themen und Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge. Individuelle Gestaltungen und Lösungen führen vom Kostenfaktor zum Erfolgsfaktor".
- Speziell für Steuerberater: Alexander Jost: "Sind Kanzleien noch verkaufbar": 

Fragen zur Altersversorgung beschäftigen die Angehörigen der steuerberatenden Berufe immer mehr. Mandanten erwarten Hilfe und Beratung, aber auch die eigene Alters- und Hinterbliebenenversorgung muss häufig neu überlegt werden.  

Einen Link zur Einladung und Agenda zum 152. COLLEGA-TAG finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 11

Vermögensgegenstand Kanzlei - böses Erwachen für die Erben?

Eine gut geführte Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanlei kann immer noch ein beträchtlicher Vermögensgegenstand sein, der bei Beendigung der Berufstätigkeit oder Ableben des Kanzleiinhabers verkauft werden kann. Daraus wurde im Falls eines plötzlich verstorbenen Rechtsanwalts aber nichts, wie sich aus der Entscheidung des Bundesgeichtshofs (BGH) vom 21.12.2022 (Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 16/22) ergibt. Der Verstorbene hatte offenbar keine Vorsorge, wie Notfallplan oder Unternehmertestament getroffen und nach den Feststellungen der Gerichte wohl auch eine unordentlich Kanzleisführung betrieben. Daher wurde gerichtlich festgestellt, dass dem eingesetzten Praxisabwickler für seine Tätigkeit von 1.731 Stunden eine Vergütung von mehr als 150.000 Euro zusteht. Eine Einigung mit dem Erben des Verstorbenen gab es zum Zeitpunkt der Entscheidung des BGH nicht.

Der Vermögensgegenstand Kanzlei bedarf der Pflege. Das wirkt sich mindestens dreifach positiv aus:
-  Zum einen steigt der laufende Gewinn des Unternehmens aufgrund einer guten Kanzleiorganisation.
- Weiter erhöht sich der Wert der Kanzlei für die eigene Altersversorgung oder die Versorgung der Erben.
- Und nicht zuletzt stellt eine eindeutige Kanzleiorganisation einen wesentlichen Bestandteil der Verfahrensdokumentation dar, so dass Steuernachzahlungen aufgrund von Formfehlern bei Nachprüfunge durch Finanzamtsprüfer (Betriebsprüfer) vermieden werden können (siehe Blog "Die Verfahrensdokumentation ist ein Gewinnbringer").

Einen Link zur Entscheidrug des BGH vom 21.12.2022 finden Sie am Ends dieses Blogs unter Nummer 1.
Einen Link zum Blog die Verfahrensdokumentation ist ein Gewinnbringer finden Sie am Ends dieses Blogs unter Nummer 2.
Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge wurde duch das Bundesfinanzmiisterium neu geregelt und beschrieben. Siehe Nummer 5 am Ende dieses Blogs.

Heizungsgesetz durch den Bundesrat               

Der Bundesrat hat in seiner 1.036. Sitzung am 29.09.2023 unter TOP 6 das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenegiergesetzes, das der Bundestag am 06.09.2023 nach langem Hin und Her verabschiedet hat, passieren lassen. Damit kann das sogenannte "Heizungsgesetz" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werdern und am 01.01.2024 in Kraft treten.
Die "zugehörigen Drucksachen" wurden mit der Bundesratsdrucksache auf der Homepage des Bundesrats veröffentlicht.

Einen Link zur Veröffentlichung des Bundesrats finden Sie am Ende dieses Blog unter Nummer 3. 

Rettungsanker "Umdeutung" eines Schreibens des Bevollmächtigten in Einspruch

Unter diesem Titel gibt Wollweber in Steuerberatung 9/2023 S. 300 einen interessanten Tipp. Danach sollte man im Fall eines Fristversämnisses prüfen, ob nach Ergehen eines Steuerbescheids und vor dessen Rechtskraft Schreiben an das Finanzamt gerichtet wurden, die zunächst nicht als förmlicher Einspruch anzusehen waren. Man sollte prüfen oder prüfen lassen, ob sie als solcher umgedeuter werden können. Wollweber bezeichnet das als möglichen "Rettungsanker". Mehr ist es auch nicht. Aber wenn alle besseren Mittel, wie zum Beispiel begründeter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, nicht fruchten, kann man das als als einen weiteren Versuch verwenden, um die "Kuh vom Eis" zu holen.

Die Zeitschrift "Steuerberatung" erscheint im Verlag Stollfuß Medien GmbH & Co. KG, Bonn. 

II. Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) 

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.10.2023 das oben genannte Schreiben veröffentlicht.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 09.10.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 05.10.2023 das oben genannte Schreiben veröffentlicht. Geregelt werden auf 129 Seiten Förderungen, Zuwendungen und Abzugsverbote, insbesondere aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022. Hat wohl den Charakter ein Pflichtlektüre.  

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 05.10.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5.

Umsatzsteuer Fiskalvertretung im Umsatzsteuerrecht 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.10.2023 das oben genannte Schreiben veröffentlicht. Geregelt werden auf 8 Seiten Änderungen des Umsatzsteueranwendungserlasses. Die Neuregelungen sind ab sofort für alle offenen Fälle anzuwenden. Das Schreiben vom 11. Mai 1999 wird aufgehoben.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 09.10.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6.

Konzentriert gegen Finanzkriminalität | Geldwäsche

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilte am 11.10.2023 mit, dass das Bundeskabinett am 11.10.2023 den Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG) beschlossen hat. Zitat: "Mit dem Gesetzentwurf wird die Bekämpfung von Finanzkriminalität, insbesondere von Geldwäsche, in Deutschland grundlegend neu geregelt."
Den Referentenentwurf und weitere Informationen findet man über die weiterführenden Links in dem angeführten Link Nr. 7
Die geplanten Kosten von 119 Mrd. Euro in 2024 bis 170 Mrd. Euro in 2027 werden durch die Mehreinnahmen hoffentlich mehr als erreicht. Zur Freude der "ehrlichen" Steuerzahler, die unter den geplanten Maßnahmen sicher wie so oft leiden müssen. 

Einen Link zur Mitteilung des BMF vom 11.10.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7.

Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.10.2023 mehr als 150 Verbänden, Kammern, Innungen, Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften und weiteren den oben genannten Entwurf zur Stellungnahme bis 06.12.2023 zugesandt.  Der Entwurf umfasst 91 Seiten. Ggf. müssen Änderungs- oder Ergänzungswünsche an die zuständige Organisation gesandt undkurzfrisi von dort beim BMF eingereicht werden.

Einen Link zur Mitteilung des BMF vom 11.10.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 8.

Umsatzsteuer
Ermäßigter Steuersatz bei der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur Beherbergung von Fremden bereithält; BFH-Urteil vom 29. November 2022 XI R 13/20

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06.10.2023 das oben genannte Schreiben veröffentlicht. Die Neuregelung betrifft die kurzfristige Vermietung von Hausbooten, Wohncontainern und anderen nicht festen Einrichtungen.  

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 09.10.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 9.

Bundeskabintett beschließt Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte

Das Bundesministerium der Finanzen teilte in einer Pressemitteilug vom 11.10.2023 unter dem genannten Titel mit, dass der oben genannte Gesetzentwurf im Bundeskabinett beschlossen wurde. Durch den Gesetzentwurf wird der Abbau notleidender Kreditpositionen in Bankbilanzen gefördert. Außerdem wird die Richtlinie 2021/2167 umgesetzt.

Eine Link zur Pressemitteilung der BMG von 11.10.2023 finden Sie am Ende dieses Blog unter Nummer 10.

V. Terminhinweise

152. COLLEGA-TAG am 15. November 2023 in München bitte notieren Sie den Termin

Der Vetranstalter COLLEGA-e.V. überließ uns diesen Hinweis:
"Traditionsgemäß werden hervoragende Fachvorträge life angeboten - keiner länger als maximal 30 Minuten. Das reicht, zur Einführung in das jeweiige Thema. Bei Interesse üssen die Zuhhörer ohnehin nachgreifen. Damit lässt sich eine Fülle von Informetionen anbieten. Die kostbare Zeit der Teilnahmer wird nicht durch langatmige Reden verschwendet.
Altersvorsorge, Datenschutz und Geldwäsche, Verfahrensdokumentation, Vorteile durch Sachvertändigngutachten bei Immoblienbewertungen sind Schwerpunkte am 152. COLLEGA-TAG."

Die Einladung mit Teilnahmebedingenen, Anmeldung, vollständiger Tagesordnung und Liste der 10 Referenten ist veröffentlicht:

Die Einladung finden Sie am Ende dieses Blogs unter Numer 11.

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Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zur Homepage des Bundesgerichtshofs Vergütung Praxisabwickler Bundesgerichtshof
Link Nummer 2 zum Blog Verfahrensdokumentation ist ein Gewinnbringer Verfahrensdokumentation
Link Nummer 3 zur Homepage des Bundesrats Heizungsgesetz Bundesrat
Link Nummer 4 zur Homepage des BMF - Umsatzsteuer NATO Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Altersvorsorge Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zur Homepage des BMF Umsatzsteuer-Fiskalvertreter Bundesfinanzministerium
Link Nummer 7 zur Homepage des BMF Finanzkriminalittät - Geldwäsche Bundesfinanzministerium
Link Nummer 8 zur Homepage des BMF Umwandlungssteuergesetz Bundesfinanzministerium
Link Nummer 9 zur Homepage des BMF Vermeitung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 10 zur Homepage des BMF Kreditzweitmärkte Bundesfinanzministerium
Link Nummer 11 zur Einladung zum 152. COLLEGA-TAG www.COLLEGA e.V

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