Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 39-42/2024

Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei. Es kann jederzeit widerrufen werden.

Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.
Kein langes Suchen.
 Zu jeder Information werden beim geschilderten Sachverhalt und am Ende dieses Blogs
Links zur Orginalquelle angeboten.
Jetzt oder später: Informationen, die Sie nicht sofort nutzen können, stehen auch später zur Verfügung.
Bei Rückfragen erreichen Sie Günter Hässel über KontakteAlle Anfragen werden vertraulich behandelt.

Gerne untersützen wir Sie bei allen Fragen zur Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD.
Eine Verfahrensdokumentation ist ein wichtiges und wirksames Werkzeug zur Vermeidung von unnötigen Steuernachzahlungen.
Mit einer Verfahrensdokumentation nach den Mustertextvorlagen von Günter Hässel können Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen schneller und vor allem stressfreier abgewickelt werden.
Damit können Sie Geld und Zeit sparen. 

E-Rechnung, Verfahrensdokumentation, GoBD 2024 und weitere interessente Themen

COLEGA e.V. bietet de Lesern dieses Newsletter die kostenfreie Teilnahme am 155. COLLEGA-TAG am 29.11.2024 in München an.
Die Einladung mit vollständiger Tagesordnung finden Sie über diesen Link

Wie weisen auf unseren Blog hin: E-Rechnung Kunden und Lieferanten vorbereiten: Einfacher Tipp zum 01.01.2025

Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024
Das Bundeskabinett hat am 18.10.2017 diese Programmablaufpläne veröffentlicht.
Einen Link der Veröffentlichung der BMF vom 18.10.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 1.

Amtliches Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung für den Veranlagungszeitraum 2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17.10.2024 die oben erwähnten Vordruckmuster veröffentlicht.
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 17.10.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 2.

Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Kartellschadensersatz
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.10.2024 das oben erwähnte Schreiben veröffentlicht.
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 04.09.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 3.

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG); Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.10.2024 das seit längerem erwartete Schreiben zur Einführung der elektronischen Rechnung veröffentlicht.
Die nötigen Anpassungen des Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE) sollen in einem weiteren BMF-Schreiben behandelt werden.
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 15.10.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 4. 

Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG); Verschiebung Anwendungszeitpunktsammlung 2023
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.08.2024 dieses Schreiben erstellt. Eine offizielle Veröffentlichung erfolgte offenbar nicht.
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 27.08.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 5.

Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV; Anlage EÜR 2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.09.2024 das Formular "Einnahmeübershussrechnung 2024" veröffentlicht.
Einen Link zuveröffentlichung des BMF finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 6.

Monatsbericht des Bundesfinanzministerium (BMF) für Oktober 2024
Das Bundesfinanzministerium hat seinen Monatsbericht für Okrober 2024 veröffentlicht.
Einen Link zuveröffentlichung des BMF finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 7

Hinweis auf Rechtsprechung

Wann kann die Bekanntgabe einer Entscheidung an einen Bevollmächtigten wirksam sein, obwohl die Vollmacht widerrufen wurde?
Mit dieser Frage setzte sich der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung vom 11.06.2024 (Aktenzeichen IX R 30/23) auseinander.
Da dem Finanzamt der Widerruf der Vollmacht bekannt war, hat es einen Steuerbescheid direkt an den Steuerpflichtigen gesandt. Diese behauptete, den Steuerbescheid nicht erhalten zu haben - leider ergebnislos. Unser Hinweis: Wenn eine Vollmacht widerrufen wurde, muss man alle danach ergehenden Bescheide des Finanzamtes beachten und ggf. innerhalb der Rechtsmittelfrist reagieren. Im Zweifelsfall kann man Einspruch einlegen und diesen später durch einen Fachmann begründen oder zurücknehmen lassen..
Einen Link zur Homepage des Bundesfinanzhof (BFH) finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 8.

Voraussetzung einer Ersatzzustellung
Der Bundesfinanzhof hat durch ein Zwischenurteil vom 25.06.2024 (Aktenzeichen X R 13/23) entschieden, dass das Einlegen einer Entscheidung in einen Briefkasten an einem Samstag (Ersatzzustellung) voraussetzt, dass der Postbote vorher versucht hat, die Zustellung persönlich zu übergeben und dass er dies in der Zustellungsurkunde ausdrücklich protokolliert. Andernfalls wird die Rechtsmittelfrist nicht in Kraft gesetzt. Unser Hinweis: Wenn man in seinem Briefkasten eine Zustellung einer Behörde vorfindet, die mit Zustellungsurkunde zuzustellen war (man erkent das an dem Schlitz an der Rückseite des Briefumschlags) und man versäumt die Rechtsmittelfrist, könnte das helfen. Fragen Sie Ihren Steuerberater.
Einen Link zur Homepage des Bundesfinanzhofs (BFH) finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 9.

Kürzung des Urlaubsanspruchs nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 16.04.2024 (Aktenzeichen 9 AZR 165/23) entschieden, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Kürzung in Form der Kürzung der Urlausabgeltung nicht möglich ist. Wenn der Arbeitgeber eine solchen Kürzung vornehmen möchte, muss er das vor Beendigung des Arbeitsverhätnisses erklären.
(§ 17 Abs. 1 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit - BEEG - lautet "Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet."). 
Das BAG hat durch das Urteil vom 16.04.2024 eine weitere Voraussetzung an die Kürzung des Ualubsanspruchs um 1 Monat dokumentiert.
Einen Link zur Hompage des BAG finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 10.

 

 

_________________

Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zur Homepage des BMF Gehalts- und Pensionszahlung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Vordruckmuster Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Umsatzsteuer Kartellschadensersatz Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Einführug E-Rechnung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Verschiebung des Anwendungszeitpunkts Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zur Homepage des BMF Formular Einnahmeüberschussrechnung 2024 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 7 zur Homepage des BMF Monatsbericht Oktober 2024 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 8 zur Homepage des BFH widerrufene Vollmacht Bundesfinanzhof 
Link Nummer 9 zur Homepage des BFH wirksame Ersatzzustellung Bundesfinanzhof
Link Nummer 10 zur Homepage des BAG Kürzung des Urlaubsanspruchs Bundesarbeitsgericht

Gefällt Ihnen dieser Newsletter und möchten Sie ihn regelmäßig bekommen oder möchten Sie Freunde darauf hinweisen:

Hier ist der Link für die Bestellung:

Diesen kostenfreien Newsletter bestellen    

 

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.