Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 37/2023

Newsletter 37/2023

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – COLLEGA-Wochen-Ticker –

Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit abbestellt werden.
Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.
Jetzt oder später: Alle Informationen stehen auch später zur Verfügung.

Der Titel 37/2023 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens.

Bei Rückfragen erreichen Sie Günter Hässel gerne über info@taxos-software.de. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt. 

 

I. Künstliche Inteligenz (KI): "Doch dann kam ChatGPD und die Welt war eine andere" (Groß/Freyendeld/Gradl in DStR 33/2023 S.1853 ff)

Derzeit geistern (im wahrsten Sinn des Wortes) die verrücktesten Geschichten durch das Internet. Eine deutsche Großbank soll beispielsweise ihre Händler mittels KI überwachen wollen. Welche Händler? Und wenn ja: Das ist wohl auch ohne KI möglich.

Es gibt aber auch viele seriöse Informationen. Wir beobachten das und werden zu gegebener Zeit hier informieren.

Bei COLLEGA e.V., dem Verband für EDV und Kanzleiorganisation und EDV der Steuerberater, werden Chancen und Risiken der KI und besonders von ChatGPT beim nächsten COLLEGA-TAG am 15.11.2023 ausführlich analysiert.

Einen Link zur Einladung zum 152. COLLEGA-TAG mit ausführlichen Informationen finden Sie unten bei Fussnote 8.   

Eine einführende Schilderung der Neuerungen finden Sie im Newsletter 35/2023.

II. Gerichtsentscheidungen 

Schätzung wegen lückenhafter Nummerierung der Ausgangsrchnungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 31.05.2023 Aktenzeichen V B 111/22 entschieden, dass es bei der Frage, ob Lücken in der Abfolge der Nummern der Ausgangsrechnungen eine Schätzungsbefugnis begrunden, auf die Umstände des Einzelfalls ankomme. In der Streitsache wurde die Schätzungsbefugnis bejaht, wobei offenbar die Ergebnisse einer Geldverkehrsrechnung ausschlaggebend waren. Anzumerken ist, dass der Unternehmer sein Ergebnis durch Einnahmeüberschussrechnung ermittelt hat. 

Es war ein kleiner Handwerker mit einem Hausmeisterdienst, der wohl aufgrund seiner oberflächlichen Behandlung des Belegwesens verhältnismäüßig hohe Steuernachzahlungen auferlegt bekam.

Wer die Entscheidung des BFH liest, muss erkennen, dass das Finanzamt und insbesondere die Vorinstanz (das Finanzgericht) offenbar maßvoll vorgegangen sind. Hierbei wurde es negativ beurteilt, dass für die erklärten "Privateinlagen", anscheinend keine Mittelherkunft nachgewiesen werden konnte.

Leider trifft man in vielen Fällen - nicht nur kleiner - Unternehmen und auch Gastronomiebetriebe absolutes Unverständnis für die Nachweispflicht vollständiger und geordneter Belege und Aufzeichnungen an. Aufgrund der eindeutigen Gesetzeslage und Rechtsprechung der Finanzgerichte und des BFH bleibt den Außenprüfern bei Prüfungen und Kassen-Nachschauen gar nichts anderes übrig, als in solchen Fällen die Höhe von Umsatz und Gewinn zu schätzen.

Dabei wäre es einfach, derartige Desaster zu vermeiden.

Mindestgrundsätze:
- Tägliche Aufzeichnung der Bareinnahmen- und ausgaben
- Täglich bei Geschäftschluss Überprüfung des Kassenbestands (Abgleich von Ist-und Sollbestand - Kassensturz mit Zählprotokoll)
- Keine Buchung ohne Beleg
- Eigenbelege zum Beispiel bei Privateinlagen oder -entnahmen
- Eigenbelege zur Beweisvorsorge (nach Jahren weiß man nicht mehr, warum an einem bestimmten Tag der Umsatz so niedrig war. Das kann Anlass für Schätzungen und Steuernachzahlungen sein, insbesondere, wenn es öfter vorgekommen ist)

Zugegeben - wenn man sich damit noch nicht beschäftigt hat, gibt es mehr Fragen als Lösungen. Hilfe bieten zum Beispiel die Musterstextvorlagen von Günter Hässel Verfahrensdokumentation. Der steuerliche Berater hilft nicht nur bei Finanzamtsprüfungen, sondern auch bei der guten Vorbereitung auf dieses von keinem geliebte Ereignis.

Einen Link zu dem Bechluss des BFH vom 31.05.2023 X B 11/22 finden Sie untern bei Fussnote 1.  

 

III. Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen (MBF) 

Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.09.2023 unter dem oben angeführten Titel ein BMF-Schreiben veröffentlicht, demzufolge die Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Festststellungsjahr 2022  verlängert wurden. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem BMF-Schreiben. 

Einen Link zum BMF Schreiben vom 11.09.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2. 

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12.09.2023 das BMF-Schreiben vom 05.09.2023 unter dem oben angeführten Titel veröffentlicht.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 05.09.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3.

Muster der Lohnsteueranmeldung 2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12.09.2023 unter dem oben angeführten Titel ein BMF-Schreiben vom 06.09.2023 veröffentlicht.

Das BMF weist in diesem Schreiben auf unterschiedliche Werte der Länder hin.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 12.09.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4

Richtsatzsammlung für das Jahr 2022
Pauchbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.09.2023 das BMF-Schreiben  vom 10.08.2023 mit dem oben genannten Inhalt veröffentlicht.

Einen Link zur Veröffentlichung des BMF vom 13.09.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5.

Münzen

Im Bundesgesetzblatt wurde am 12.09.2023 auf Neuprägungen von Münzen hingewiesen.

Weihnachen kommt bestimmt - es könnte gegenenfalls eine Geschkidee sein.
Abbildungen der Münzen sind unterhalb der jeweiligen Beschreibung zu finden.

Einen Link zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6.
Hinweis: Der Link bezieht sich auf BGBl. I 2023 Nr. 246. Weitere Münzneuprägungen werden und den Nummern 242, 243, 244, 245 beschrieben und bebildert.. 

 

Rede des Bundesministers der Finanzen vom 05.09.2025 zum Haushaltsgesetz 2024 im Deutschen Bundestag

Im Bulletin der Bundesregierung 89-1 vom 5. September 2023 wird die oben genannte Rede veröffentlicht.
Auch im Rahmen absoluter politischer Neutralität kann diese Veröffentlichung für Unternehmer und Steuerberater interessant und lesenswert sein. Sie gibt nämich Informationen auf die zu erwartenden Belastungen im Jahr 2024.

Einen Link zur Veröffentlichung des Bulletin der Bundesregierung 89 - 1 vom 05.09.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7 

 

V. Terminhinweise

152. COLLEGA-TAG am 15. November 2023 in München bitte notieren Sie den Termin

Der Vetranstalter COLLEGA-e.V. überließ uns diesen Hinweis:
"Traditionsgemäß werden hervoragende Fachvorträge life angeboten - keiner länger als maximal 30 Minuten. Das reicht, zur Einführung in das jeweiige Thema. Bei Interesse üssen die Zuhhörer ohnehin nachgreifen. Damit lässt sich eine Fülle von Informetionen anbieten. Die kostbare Zeit der Teilnahmer wird nicht durch langatmige Reden verschwendet.
Die Einladung mit Teilnahmebedingenen, Anmeldung, vollständiger Tagesordnung und Liste der 10 Referenten ist veröffentlicht."


Die Einladung finden Sie am Ende dieses Blogs unter Numer 8.

_________________________________

Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zum Beschluss der BFH vom 31.05.2023 X B 111/22 Bundesfinanzhof
Link Nummer 2 zum BMF-Schreiben vom 11.09.2023 Fristverlängerung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zum BMF-Schreiben vom 05.09.2023 Lohnsteuerbescheinigung 2024 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zum BMF-Schreiben vom 06.09.2023 Lohnsteueranmeldung 2024 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zur Veröffentlichung des BMF vom 13.08.2023 Richtsatzsammlung, unentgeltliche Wertabgaben Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Münzen Bundesgesetzblatt
Link Nummer 7 zum Bulletin der Bundesregierung 89-1 vom 05.09.2023 Bundesregierung 
Link Nummer 8 zur Einladung zum 152. COLLEGA-TAG www.COLLEGA e.V.

 

Gefällt Ihnen dieser Newsletter und möchten Sie ihn regelmäßig bekommen oder möchten Sie Freunde darauf hinweisen:

Hier ist der Link für die Bestellung:

Diesen kostenfreien Newsletter bestellen  

  

Herausgeber und Betreiber der Website: TAXOS Software GmbH
Fragen zu diesem Beitrag
Überblick über unsere Angebote
Impressum des Herausgebers
Newsletter abbestellen

 

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.