Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 01-02/2023

Newsletter 01-02/2023

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – COLLEGA-Wochen-Ticker –

Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit abbestellt werden.
Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz geschildert. Sie können entscheiden: Bringt die Information sofort oder evtl. später Nutzen? Wenn ja, können Sie jedes Thema über einen Link zur jeweiligen Original-Quelle vertiefen. Wenn nein, verlieren Sie fast keine Zeit.

Der Titel 01-02/2023 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens.

Herzlich willkommen zum ersten Newsletter im neuen Jahr 2023.
Wir wünschen unseren Leserinngen und Lesern einen guten Start in dieses neue Jahr 2023, das hoffentlich etwas ruhiger wird als das vorige.

I. Wichtiger Hinweis

Es ist wünschenswert, dass zunächst keine neuen Gesetze und Vorschriften erlassen werden.

Unternehmer und Berater sind mit der Umsetzung vor allem der kurz vor Jahresende verkündeten Vorschriften noch sehr gut beschäftigt. Auf wesentliche Einzelheiten weisen wir in diesem und in den folgenden Newsletter hin.

Bitte beachten Sie:
Soweit sich Änderungen zum 01.01.2023 auf die Darstellungen Ihrer Geschäftsprozesse in Ihren Verfahrensdokumentationen betreffen, empfehlen wir dringend, jeweils neue Versionen anzufertigen. Siehe hierzu auch
Verfahrensdokumentation erstellen und versionieren.
Bei Rückfragen helfen wir gerne!

 

II. Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen 

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse und Euro-Referenzkurse Monats-Übersicht für 2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.01.2023 die monatlich fortgeschriebene Übersicht über die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse und Euro-Referenzkurse veröffentlicht.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 02.01.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 1.

 

Monatsbericht Dezember 2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22.12.2022 seinen Monatsbericht Dezember 2022 veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um den Berichtszeitraum Januar bis November 2022, einen vollständigen Überblick wird der Ende Januar 2023 erscheinende Monatsbericht geben.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 22.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2.

 

Umsatzsteuerjahreserklärung 2023 mit Kurzanleitung bereits jetzt veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22.12.2022 das Formblatt Umsatzsteuerjahreserklärung 2023 mit einer zeilenorientierten Anleitung veröffentlicht.

In das Formular sind erstmals Spalten zur Erfassung von Umsätzen zu einem Steuersatz von 0% aufgenommen. In der Ausfüllanleitung wird unter „Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben“ darauf verwiesen, dass es sich hierbei ausschließlich um bestimmte Lieferungen und Installation von Solarmoduln handelt. Der ermäßigte Steuersatz von 0% wurde neu eingeführt (§ 12 Abs. 3 UstG). Für diese Umsätze ist der Vorsteuerabzug möglich.

Begünstig sind nur die im Gesetz bestimmten Photovoltaikanlagen und Speicher.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 22.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3.
Aus Gründen der Vollständigkeit finden Sie einen Link zu der Umsatzsteuerjahreserklärung 2022 unter Nummer 4.

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2023; Befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurantund Verpflegungsdienstleistungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 21.12.2022 die Pauschbeträge für Sachentnahmen für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen veröffentlich und gleichzeitig die Anwendung des begünstigen Umsatzsteuersatzes für diese Dienstleistungen mit Ausnahme von Getränken bis 31.12.2023 verlängert.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 21.12.2022finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5. 

 

Sachbezugswerte 2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 23.12.2022 die Sachbezugswerte für  Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, bekannt gemacht. , dass die Nichtbeanstandungsregelung bis 31.12.2023 verlängert wurde.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 23.12.2022finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6.

 

Abgeltungsteuer; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.12.2022 ein Schreiben von Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (8 Seiten) und einen Entwurf eines Freistellungsantrags veröffentlich.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 20.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7.

 

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland / Schweiz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 29.12.2022 darauf hingewiesen, dass mit der Schweiz eine „Konsultationsvereinbarung betreffend das Verfahren zur Entlastung von im Abzugswege einbehaltenen deutschen Steuern“ abgeschlossen wurde. Die Vereinbarung tritt am 01.12.2023 in Kraft.

Einen Link  zu dem BMF-Schreiben vom 29.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 8.

 

Investmentsteuergesetz Anwendungsfragen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 30.12.2022 zu Anwendungsfragen des Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung Stellung genommen. In dem Schreiben wird auf die unterschiedlichen Anwendungszeitpunkte der Neuregelug hingewiesen.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 30.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 9.

 

Basiszins ab 02.01.2023 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 04.01.2023 auf die ab 2023 geltende Neuregelung der Höhe der Vorabpauschale hin.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 04.01.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 10.

 

99% Beteiligung des Bundes an Uniper SE

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weisen in einer Pressemitteilung vom 22.12.2022 darauf hin, dass der Bund sich am Energieversorger Uniper SE beteiligt hat. „Wie im September 2022 beschlossen, übernimmt der Bund rund 99 % der Anteile des Unternehmens. Die staatliche Beteiligung dient der Sicherstellung der Energieversorgung in Deutschland. Die Europäische Kommission hat die Hilfsmaßnahme am 20. Dezember 2022 beihilferechtlich genehmigt.“

Einen Link zur Pressemitteilung vom 22.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 11.

 

III. Sonstige Hinweise

Die Münchner Steuerfachtagung findet im Jahr 2023 wieder als Präsenzveranstaltung statt.

Gerne veröffentlichen wir diese Grafik und wünschen der Veranstaltung und der unermüdlichen Managerin, Frau Silvia Stroh-Endlicher und ihrem Team gutes Gelingen.

Link zu Homepage Münchner Steuerfachtagung

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Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zum BMF-Schreiben vom 03.01.2023 Umrechnungskurse Bundesfinanzministerium
Link Nummer 2 zum BMF-Schreiben vom 22.12.2022 Monatsbericht Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zum BMF-Schreiben vom 12.12.2022 USt.-Erklärung 2023 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zum BMF-Schreiben vom 11.10.2021 USt.-Erklärung 2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zum BMF-Schreiben vom 21.12.2022 Eigenverbrauch Bundesfinan5zministerium
Link Nummer 6 zum BMF-Schreiben vom 13.12.2022 Sachbezugswerte Bundesfinanzministerium
Link Nummer 7 zum BMF-Schreiben vom 20.12.2022 Abgeltungsteuer Bundesfinanzministerium
Link Nummer 8 zum BMF-Schreiben vom 29.12.2022 DBA Schweiz Bundesfinanzministerium
Link Nummer 9 zum BMF-Schreiben vom 13.12.2022 Investmentsteuergesetz Bundesfinanzministerium
Link Nummer 10 zum BMF-Schreiben vom 04.01.2023 Basiszins Bundesfinanzministerium
Link Nummer 11 zur Pressemitteilung 22.12.2022 Uniper SE Bundesfinanzministerium

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