Eingangsrechnungen Vorsteuer-Übersicht
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- Artikel-Nr.: NM100908
- Schnellinfo: Ein Unternehmer kann Umsatzsteuern, die ihm von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt werden, als Vorsteuer geltend machen und von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen. Bei Betriebsprüfungen wird der Vorsteuerabzug gestrichen, wenn die gesetzlich bestehenden Voraussetzungen nicht beachtet wurden. In dieser Textvorlage werden die Einzelheiten erläutert und ein Formulierungsvorschlag für die Verfahrensdokumentation angeboten
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