GoBD-2024 Synopse zu GoBD 28.11.2019

Das Was wurde den geändert?

Anwort gibt unsere Synopse der GoBD 2024 mit der bisherigen Fassung vom 11.03.2024.

Die GoBD 2024 gelten ab 01.04.2024.

Link zur Synopse: Link

Hinweis auf die zum 01.04.2024 in Kraft getretene die Änderungen der GoBD
Diese Änderungen in den GoBD2024 vom 11.03.2024 haben wohl die größten Auswirkungen seit Bestehen der GoBD:
Die Verfahrensdokumentation beruht nicht mehr nur auf einer Verwaltungsanweisung, sondern erlangt künftig faktisch Gesetzes-Qualität.
Die Verfahrensdokumentation wird weiter wie bisher als Text – z.B. in Word – erstellt. Das nach §146, Abs. 6 Satz 2 Abgabenordnung bestehende Recht auf Datenträgerüberlassung soll nach GoBD 2024 in der Überlassung eines „maschinell lesbaren und auswertbaren Format[s] zur Auswertung“ in Form des Z3-Zugriffs zur Norm werden (siehe GOBD-2024 vom 11.03.2024 Randnummer 14  Link).
Der Prüfungszeitraum beträgt in der Regel 3 Jahre, die Prüfung beginnt meist 2 Jahre danach. Wer jetzt noch keine Verfahrensdokumentation erstellt hat, kann bei Außenprüfungen für die vergangenen fünf Jahre keine Verfahrensdokumentation vorlegen. Prüfer halten sich in solchen Fällen bisher meist an die Anweisungen in Rz. 155 GoBD Link.
Die Änderungen – auch durch Einführung der E-Rechnung – kann man als neue Werkzeuge der Finanzverwaltung bezeichnen, die (noch) härteres Vorgehen bei Außenprüfungen und Nachschauen, insbesondere bei bargeldintensive Unternehmen, befürchten lassen (siehe auch Blog mit Hinweisen zu den Änderungen Link).
Jetzt eine Verfahrensdokumentation zu erstellen oder zu aktualisieren, sichert das Auftreten bei Betriebsprüfungen für die Gegenwart und Zukunft. Ob daraus Beschreibungen für vergangene Jahre abgeleitet werden können, muss am besten mit Steuerberater besprochen werden (siehe auch Mustertextvorlage Verfahrensdokumentation versionieren Link).
Unsere Mustertextvorlagen werden kurzfrisitg an die Neuerungen angepasst.
Kontaktadresse für Rückfragen: Kontaktformular | Taxos Software GmbH (taxos-software.de)

Die Verfahrensdokumentation kann über diesen Link aufgerufen werden.

 

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