Beck aktuell heute im Recht weist darauf hin, dass das Bundesfinanzministerium und die DigitalService GmbH des Bundes ein Verfahren für eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts entwickelt hätten.
Allerdings könne dieses Verfahren nur in 11 Bundesländern genutzt werden, nämlich in
Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Eine Verwendung diieses Verfahrens in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen sei dagegen nicht möglich. Hier wird auf ELSTER verwiesen.
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