Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 51-52/2022

Newsletter 51-52/2022

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – COLLEGA-Wochen-Ticker –

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Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz geschildert. Sie können entscheiden: Bringt die Information sofort oder evtl. später Nutzen? Wenn ja, können Sie jedes Thema über einen Link zur jeweiligen Original-Quelle vertiefen. Wenn nein, verlieren Sie fast keine Zeit.

Der Titel 51-52/2022 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens.

Mit dieser Ausgabe beenden wir das Jahr 2022 – ein wahrlich ereignisreiches Jahr.
Wir bedanken uns bei unseren Kunden und Geschäftsfreunden für die angenehme Zusammenarbeit.
Allen Leserinnen und Lesern wünschen wir ein friedliches und frohes Weihnachtsfest und für das neue Jahr alles Gute, vor allem Gesundheit.

Unsere nächste Ausgabe 1-2/2023 erscheint in der zweiten Januarwoche 2023. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit unseren Kunden, Lesern und Geschäftsfreunden im neuen Jahr und sind für Anregungen und Hinweise immer sehr dankbar.

I. Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen 

Lohnsteuerberechnung Januar 2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in einem Schreiben vom 08.12.2022 darauf hin, dass der am 18.11.2022 veröffentlichte Programmablaufplan zu Berechnung der Lohnsteuer 2023 nach Verkündung des Jahressteuergesetzes 2022 überarbeitet werden soll. Bis dahin gelten die in dem Schreiben erwähnten Übergangsregelungen.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 08.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 1.

 

Umsatzsteuerbefreiung Luftfahrtunternehmen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.12.2022 die geänderte Liste der umsatzsteuerbefreiten Luftfahrtunternehmen veröffentlicht. Neben  Neuaufnahmen und Streichungen von Unternehmen wurden auch Adress- und Namensänderungen veröffentlicht.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 09.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2.

 

Corona Billigkeitsregelungen verlängert

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 12.12.2022 die in sieben BMF-Schreiben getroffenen Billigkeitsregelungen bis 31.12.2023 verlängert.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 12.12.2022finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3. 

 

Steuerklassenwahl 2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.12.2022 das Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2023 mit einer Tabelle zur Wahl der Steuerklassen veröffentlicht.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 09.12.2022finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4. 

 

Reiseleistungen Nichtbeanstandungsregelung für Unternehmen mit Sitz in einem Drittland verlängert (§ 25 UStG)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12.12.2022 mitgeteilt, dass die Nichtbeanstandungsregelung bis 31.12.2023 verlängert wurde.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 12.12.2022finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5.

 

Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen (neues Formblatt)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.12.2022 ein neues Formblatt bekannt gemacht, das ab Dezember 2022 anstelle des am 17.01.2000 bekannt gemachten Formblatts zu verwenden ist.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 13.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6.

 

NATO Beschaffungsstellen Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.12.2022 eine Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen für ausländische Streitkräfte im Rahmen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bekannt gemacht.

Einen Link  zu dem BMF-Schreiben vom 14.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blog unter Nummer 7.

 

Baumschulbetriebe Bewertung mehrjähriger Kulturen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.12.2022 eine Neuregelung für die Jahre 2023/2024 veröffentlicht.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 13.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blog unter Nummer 8.

 

Medikamente Umsatzsteuerbefreiung – Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.12.2022 ein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung von Medikamenten und hierzu eine Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses veröffentlicht.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 13.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blog unter Nummer 9.

 

Teilleistungen Umsatzsteuerentstehung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.12.2022 ein Schreiben zur Umsatzsteuerentstehung bei Teilleistungen und hierzu eine Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses veröffentlicht.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 14.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blog unter Nummer 10.

 

Größenklassen Betriebsprüfung gem. § 3 BpO 2000; Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.12.2022 ein Schreiben zur Einordnung der Größenklassen bei Betriebsprüfungen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung einschließlich der Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 01.01.2024 veröffentlicht.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 15.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blog unter Nummer 11.

 

Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (Entwurf eines BMF-Schreibens) 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.12.2022 den Entwurf eines Schreibens veröffentlicht und an die Verbände zur Stellungnahme mit einer Frist bis 25.01.2022 gesandt.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 14.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blog unter Nummer 12.

 

Umsatzsteuer-Anwendungserlass Änderungen 2022 (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.12.2022 eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses veröffentlicht. Es wurden die durch die Rechtsprechung erforderlichen Änderungen sowie redaktionelle Änderungen zum 31.12.2022 eingearbeitet.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 14.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blog unter Nummer 13.

 

Grundsteuerbescheide verfassungsrechtliche Bedenken?

I.    Einspruch bei sachlich falschem Steuerbescheid

Ein sachlich falscher Steuerbescheid kann nur innerhalb eines Monats angefochten werden – siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Steuerbescheid. Das gilt für Bescheide über die Feststellung der  Grundsteueräquivalenzbeträge und die Grundsteuermessbeträge (sogenannte Grundlagenbescheide).

II.   Einpruch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken

Immer mehr Fachleute zweifeln die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerregelungen an.

Der Bund der Steuerzahler plant zusammen mit dem Verband Haus und Grund Musterverfahren gegen die Bewertung im Rahmen der Feststellungserklärungen zur Ermittlung des Grundsteuerwertes zu unterstützen (siehe Homepage des Bundes der Steuerzahler: Grundsteuer | Bund der Steuerzahler e.V.).

Daraus folgt:

1. Die Musterverfahren dauern Jahre. Wenn sie erfolgreich sein werden, sind alle offenen Rechtsbehelfe (Einsprüche) neu zu bearbeiten. Eventuelle Änderungen kommen den Einspruchsführern zugute.

2. Dagegen nehmen rechtskräftige Veranlagungen in der Regel nicht an den Verbesserungen teil.

3. Aus der Praxis

3.1. Hierauf beruht die Empfehlung von vielen Fachleuten, gegen die Steuerbescheide Einspruch einzulegen.

3.2. Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht auf seine Homepage Mustertextvorlagen für die Einsprüche. Link zur Homepage des Bundes der Steuerzahler: Musterbriefe | Bund der Steuerzahler e.V.

3.3. Gegenwärtig wird die Finanzverwaltung die Einsprüche durch Einspruchsentscheidung zurückweisen.
Die Erfahrung lehrt allerdings, dass die Finanzverwaltung bei einer sehr großen Anzahl von Einsprüchen (Zitat „wir haben Waschkörbe von Einsprüchen“) eine Anordnung trifft, Steuerbescheide vorläufig ergehen zu lassen. (Ein Beispiel hierfür ist der auf Einkommen- /Körperschaftsteuerbescheiden angebrachte Hinweis auf die Vorläufigkeit wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes).

Ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens ist nur erfolgreich, wenn ein Aktenzeichen eines Parallelverfahrens beim Bundesfinanzhof angegeben werden kann. Bis dahin wird aber noch sehr viel Zeit vergehen. Da die Bescheide erst seit kurzem versandt werden, sind derzeit nur ganz wenige Einsprüche eingelegt und es ist wohl noch kein Verfahren bei einem Finanzgericht anhängig, viel weniger beim Bundesfinanzhof.

Es ist aus den genannten Gründen daher zu erwarten, dass Einsprüche mit der Begründung einer befürchteten Verfassungswidrigkeit zurück gewiesen werden.

Interessant ist die Überlegung von Fachleuten, Einsprüche nicht zu begründen, sondern allenfalls zu erklären, dass die Begründung nachgereicht wird.  Hierdurch kann Zeit gewonnen werden, die dringend benötigt wird, um klarer zu sehen oder bis die „Waschkörbe“ gefüllt sind.

4. Haftungsfrage für Steuerberater

Herr des Verfahrens ist immer der Steuerpflichtige, also der Mandant des Steuerberaters. Leider besteht eine allgemeine Neigung,  zu versuchen, Steuerberater für alles Mögliche haftbar zu machen.

Daher ist es wohl notwendig, Mandanten darüber zu informieren, dass mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Grundsteuer untersucht werden soll. Wenn ein solches Verfahren erfolgreich sein sollte, gilt der Grundsatz, dass der jeweilige Steuerpflichtige hiervon nur Nutzen haben wird, wenn die oben erwähnten Grundlagenbescheide nicht rechtskräftig geworden sind. Das ist auch gegeben, wenn das Finanzamt in dem Grundlagenbescheid darauf hinweist, dass dieser ganz oder teilweise vorläufig ist.

Mit diesem Wissen ausgestattet, muss der Mandant entscheiden, ob er gegen den Grundlagenbescheid Einspruch einlegen will oder seine(n) Steuerberater damit beauftragt.

Bis zum Zeitpunkt der Klarheit, nämlich des Erhalts des neuen ab 2025 gültigen Grundsteuerbescheids (nur durch ihn werden die künftigen Grundsteuern festgesetzt) werden etwa zwei Jahre vergehen. Nicht nur wegen diesen langen Zeitraums wird Mandanten und Steuerberatern dringend empfohlen, die getroffenen Regelungen schriftlich festzuhalten.

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Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zum BMF-Schreiben vom 08.12.2022 Lohnsteuerberechnung Januar 2023 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 2 zum BMF-Schreiben vom 09.12.2022 Umsatzsteuerbefreiung Luftfahrtunternehmen Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zum BMF-Schreiben vom 12.12.2022 Corona Billigkeitsregelungen verlängert Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zum BMF-Schreiben vom 09.12.2022 Steuerklassenwahl 2023 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zum BMF-Schreiben vom 12.12.2022 Reiseleistungen Nichtbeanstandungsregelung verlängert Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zum BMF-Schreiben vom 13.12.2022 Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke Bundesfinanzministerium
Link Nummer 7 zum BMF-Schreiben vom 14.12.2022 Nato Beschaffungsstellen Bundesfinanzministerium
Link Nummer 8 zum BMF-Schreiben vom 13.12.2022 Baumschulbetriebe Bundesfinanzministerium
Link Nummer 9 zum BMF-Schreiben vom 13.12.2022 Medikamente Umsatzsteuerbefreiung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 10 zum BMF-Schreiben vom 14.12.2022 Teilleistungen Umsatzsteuerentstehung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 11 zum BMF-Schreiben vom 15.12.2022 Größenklassen Betriebsprüfung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 12 zum BMF-Schreiben vom 14.12.2022 Gewinnermittlung bei Handelsschiffen Bundesfinanzministerium
Link Nummer 13 zum BMF-Schreiben vom 20.12.2022 Umsatzsteuer Anwendungserlass Änderungen 2022 Bundesfinanzministerium

 

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