Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 50/2022

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – COLLEGA-Wochen-Ticker –

Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit abbestellt werden.
Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz geschildert. Sie können entscheiden: Bringt die Information sofort oder evtl. später Nutzen? Wenn ja, können Sie jedes Thema über einen Link zur jeweiligen Original-Quelle vertiefen. Wenn nein, verlieren Sie fast keine Zeit.

Der Titel 50/2022 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens. 

I. Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen 

Braunkohlesanierung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in einer Pressemitteilung vom 08.12.2022 darauf hin, dass die Finanzierung der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland für die kommenden fünf Jahre gesichert ist.

Zu begrüßen ist, dass damit der längst fällige Ausstieg aus der klimaschädlichen Verbrennung von Braunkohle weiter gefördert wird.

Einen Link Pressemitteilung vom 08.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 1.

 

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen; Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 01.12.2022 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Einfuhren von Sammlermünzen hingewiesen und die Gold- und Silberpreise für das Jahr 2023 bekannt gemacht.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 01.12.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2.

 

Sonderregelung für Anlagegold; Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.11.2022 unter Bezug auf Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates die Liste der umsatzsteuerbefreiten Goldmünzen veröffentlicht.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 29.11.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3. 

 

II. Weitere Veröffentlichungen 

Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie  für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Die Umsatzsteuersätze in der Gastronomie wurden mehrfach geändert. Zunächst wurden sie für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 auf 5% für Speisen und 16% für Getränke ermäßigt. Für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 gelten die Umsatzsteuersätze von7% für Speisen und 19% für Getränke. Ab 01.01.2024 soll dann wieder der einheitliche Steuersatz von 19% gelten.

Rondorf gibt einen ausführlichen Überblick über alle Änderungen und erläutert viele zu beachtende Details in NWB Heft 44/2022, Seite 3086 ff.

Einen Link zur NWB-Datenbank finden Sie am Endes dieses Blogs unter Nummer 4.

Kindergeld Klage erfolgreich

Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz weist am 07.12.2022 auf sein Urteil vom 15.11.2022 (Aktenzeichen 6 K 1577/22) hin. Das Gericht hatte einer Klage wegen Gewährung des Kindergelds für ein arbeitsplatzsuchendes Kind stattgegeben, nachdem die zuständige Agentur für Arbeit auf zwei gerichtliche Anfragen nicht reagiert hatte. Das Gericht hatte deshalb keine Zweifel, dass das Kind der Klägerin – wie von ihr vorgetragen – im streitigen Zeitraum als ausbildungsplatzsuchend gemeldet war.

Einen Link zur Homepage des FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15.11.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5.

Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht anerkannt

Der Bundesfinanzhof hat auf seiner Homepage seinen Beschluss vom 16.11.2022 (Aktenzeichen X B 46/22) veröffentlicht. Im Streitfall hatte ein Ehepaar auf dem Dach seines selbstgenutzten Einfamilienhauses im Jahr 2006 eine Photovoltaikanlage installiert. Der erzeugte Strom wurde vollständig in das öffentliche Netz eingespeist. Die Einspeisevergütungen deckten nicht die Kosten. Das Finanzamt erkannte die Verluste bis 2014 an, ab 2015 wurden die Verluste wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr einkommensmindernd berücksichtigt. Der Hinweis des Ehepaars, sie hätten die Anlage aus Klimaschutzgründen installiert, konnte nicht berücksichtigt werden. Der BFH verwies auf die bestehende Rechtslage zur Berücksichtigung von Anlaufverlusten und der Gewinnerzielungsabsicht.
Das Urteil ist rechtlich nicht zu beanstanden, denn es entspricht der Rechtslage. Es ist aus Gründen des Klimaschutzes zu bedauern.
In gleichgelagerten Fällen könnte die Überlegung helfen, die Fremdfinanzierung abzubauen, um Zinsen zu vermeiden und dadurch ggf. geringe Gewinne zu erzielen.
Die Einholung des Rates eines Steuerberaters könnte sich anbieten.

Einen Link zur Homepage des BFH (Beschluss vom 16.11.2022) finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6.

Rückstellung für die Verpflichtungen aus einen Kundenkartenprogramm zugelassen

Der Bundesfinanzhof hat auf seiner Homepage sein Urteil vom 29.09.2022 (Aktenzeichen IV R 20/19) veröffentlicht.

Im Urteilsfall hatte ein Handelsunternehmen seinen Kunden umsatzabhängige Vergütungen zugesagt, die diese bei späteren Einkäufen anrechnen lassen können. Finanzamt und Finanzgericht hatten die geweinnmindernden Rückstellungen nicht zugelassen. Die Revision des Unternehmers zu BFH hatte Erfolg.

Einen Link  zur Homepage des BFH (Urteil vom 29.09.2022) finden Sie am Ende dieses Blog unter Nummer 7..

Nachzahlungszinsen sind gegebenenfalls Corona-bedingt zu erlassen

Das Finanzgericht (FG) Münster hat auf seiner Homepage sein Urteil vom 26.10.2022 (Aktenzeichen 13 K 1920/21) veröffentlicht.

In dem Urteilsfall wuren einem Unternehmer Nachzahlungszinsen erlassen, weil sein Geschäftsbetrieb durch die von der Landesregierung NRW erlasseneen Corona-Maßnahmen erheblich eingeschränkt war.

Einen Link zur Homepage des FG Münster (Urteile vom 26.10.2022) finden Sie am Ende dieses Blog unter Nummer 8.

Übergang von einer Kassen-Nachschau zur Außenprüfung

Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat auf seiner Homepage sein Urteil vom 30.08.2022 (Aktenzeichen 6 K 47/22) veröffentlicht.
Das Gericht hat den Übergang von eine Kassen-Nachschau zur Außenprüfung für rechtens erkannt. Zu beachten sind die detaillierten Schilderungen des Ablaufs der Kassen-Nachschau (am 15.09.2021) und der weiteren Aktionen des Unternehmens und der Prüfer bis zur Mitteilung vom 11.10.2021 über den Übergang zur Außenprüfung.
Aus dem Urteil kann man erkennen, dass gute Vorbereitungen auf Kassen-Nachschauen durchaus notwendig und empfehlenswert sind. Eine detaillierte Besprechung des Urteils wird in einem Blog folgen.

Einen Link zur Homepage des FG Hamburg (Urteil vom 30.08.2022) finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 9.

_________________________________

Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zur Pressemitteilung vom 08.12.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 2 zum BMF-Schreiben vom 01.12.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zum BMF-Schreiben vom 29.11.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zur NWB Datenbank
Link Nummer 5 zur Homepage des FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15.11..2022
Link Nummer 6 zur Homepage des BFH Beschluss vom 16.11.2022
Link Nummer 7 zur Homepage des BFH Urteil vom 29.09.2022
Link Nummer 8 zur Homepage des FG Münster Urteil vom 26.10.2022
Link Nummer 9 zur Homepage des FG Hamburg Urteil vom 30.08.2022

Gefällt Ihnen dieser Newsletter und möchten Sie ihn regelmäßig bekommen oder möchten Sie Freunde darauf hinweisen:

Hier ist des Link für die Bestellung:

Diesen kostenfreien Newsletter bestellen  

  

Herausgeber und Betreiber der Website: TAXOS Software GmbH
Fragen zu diesem Beitrag
Überblick über unsere Angebote
Impressum des Herausgebers
Newsletter abbestellen

 

#Goldmünzen #GoldUndSilberpreis #KassenNachschauÜbergangAußenprüfung #Nachzahlungszinsen #PhotovoltaikanlageGewinnerzielungsabsicht #PhotovoltaikanlageLiebhaberei #RückstellungenKundenkartenprogram

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.