Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 50-52/2023

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Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftsfreunden ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2024 bei bester Gesundheit.
Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit, die zahlreichen Anregungen und Ihre Mitarbeit.
Wir freuen uns, wenn wir Sie auch im neuen Jahr bei allen Fragen bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD und Ihres Compliance-Management unterstützen können, um zu erreichen, dass Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen des Finanzamtes möglichst stressfrei und ohne vermeidbare Steuernachzahlungen ablaufen können.

Der nächste Newsletter erscheint in der ersten Kalenderwoche 2024.

 

I. Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF 

Umsatzsteuer; Veröffentlichung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der Datensatzbeschreibung zu § 22g Umsatzsteuergesetz (UStG)

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 10.11.2023 das oben genannte Schreiben veröffentlicht. § 22g UStG betrifft Zahlungsdienstleister. Die Bestimmung wurde im Jahressteuergesetz 2022 vom 16.12.2023 Artikel 17 (BGBl 2022 I Seite 2294) veröffentlicht.  

Das oben genannte Schreiben verlinkt auf die Homepage des Bundeszentralamts für Steuern. Dort sind die amtlichen Datensätze mit aktuellen Informationen vom 15.12.2023 abgedruckt.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 10.11.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 1.

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am mit Schreiben vom 07.12.2023 die Sachbezugswerte für 2024 bekannt gemacht. 

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 07.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2. 

Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 06.12.2023 die Vordruckmuster zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern neu bekanntgegeben.

Einen Link zur Mitteilung des BMF vom 06.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3.

Erweiterung des amtlichen Musters für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine um eine Vertretungsbefugnis in bestimmten Feststellungsverfahren im Sinne des §§ 179 ff AO

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 11.12.2023 das erweiterte Vollmachts-Formular für Lohnsteuerhilfe-Vereine veröffentlicht.

Einen Link zur Veröffentlichung des BMF vom 11.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.

Umsatzsteuerliche Behandlung von Parkraumbewirtschaftungsverträgen; EuGH-Urteil vom 20. Januar 2022, C-90/20  

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 15.12.2023 im Hinblick auf ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verfügt, dass die als Folge der Nichtbeachtung der Nutzungsregelungen von Parkhausbetreibern erhobenen Gebühren umsatzsteuerpfichtige Entgelte darstellen. Das Inkrafttreten und die Übergangsfrist sind in dem BMF-Schreiben neben der Neufasssung des Umsatzsteueranwendungslasses veröffentlicht.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 15.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5. 

Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz

Die Bundesregierung hat am 14.12.2023 die Rede des Bundesfinanzministers vom gleichen Tag zum Gesetzesentwurf des  Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes veröffentlicht.

Einen Link zur Veröffentlichung des Bundesregierung finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6.

 

II. Gerichtsentscheidungen

Düsseldorfer Tabelle

Das OLG Düsseldorf hat in seiner Pressemitteilung vom 11.12.2023 die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle für die Ermittlung eines angemessenen Unterhalts bekannt gemacht. Die neue Tabelle gilt ab dem 01.01.2024.

Einen Link zur Hompage des OLG Düsseldorf finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7.

Unbestimme Formulierung in einem Testamtent

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit einer Entscheidung vom 25.09.2023 (Altenezichen am 25.09.2023 zu unbestimmten Formulierungen in einem Testament Stellung genommen. Aus der Entscheidung wird klar, dass unbestimmte Formulierungen nicht ausgelegt werden können. Sie solten unter allen Umständen vermieden werden. Was einem in Rechtssachen unerfahrenen Erblaser ganz logisch erscheinen mag, ist oft jurisitsch nicht umsetzbar. Daher kann es nur empfohlen werden, die Kosten nicht zu scheuen und den Rat eines Rechtsanwalts oder Notars einzuholen. Um den Überblick zu wahren, kann man vorher nach den Kosten fragen.

Einen Link zur Entscheidung des OLG München findesn Sie am Ende dieses Blog unter Nummer 8.    

III. Literaturhinweis

Umsatzsteuer: Vergünstigung für Verpflegung wurde trotz umfangreicher Bitten nicht verlängert.

Gastronomie: Ab 01.01.2024 gilt in der Gastronomie für alle Verpflegungsdienstleistungen wieder der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19%. Die Anwendung des wegen der Corona Epedemie eingeführten begünstigten Umsatzsteuersatzes von 7% wurde nicht verlängert.

Rondorf bespricht in Neue Wirtschaftsbriefe 50/2023 aus Seite 3441 ausführlich zu beachtende Einzelheiten, wie Silvesteressen, die Behandlung von Gutscheinen und viele weitere Details.

Es wird empfohlen, die Verfahrensdokumentation entsprechend anzupassen. 

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Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zur Hompeage des BMF Amtlicher Datensatz zu § 22g UStG Bundesfinanzministerium
Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Sachbezugswerte 2024 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Im Ausland ansässige Unternehmer Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Lohnsteuerhilfevereine Vollmacht Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Parkhausgebühren Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zur Homepage der Bundesregierung Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz Bundesregierung
Link Nummer 7 zum OLG Düsseldorf Düsseldorfer Tabelle OLG Düsseldorf
Link Nummer 8 zum OLG München Testament OLG München

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