Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 47/2023

Newsletter 47/2023

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – COLLEGA-Wochen-Ticker –

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Bei Rückfragen erreichen Sie Günter Hässel gerne über info@taxos-software.de. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt. 

I. Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF 

Wachstumsfonds Deutschand

Das Bundesfinanzministerium (BMF) und andere haben in einer Pressemitteilung vom 22.11.2023 Informationen zu dem Wachstumsfonds Deutschland veröffentlicht.
Zitat:
"Der „Wachstumsfonds Deutschland“ hat sein Zielvolumen von 1 Mrd. EUR erreicht. Damit ist ein zentraler Baustein des Zukunftsfonds der Bundesregierung verwirklicht worden. Der Wachstumsfonds Deutschland gehört zu den größten VC-Dachfonds, die in Europa jemals aufgelegt wurden, und speist sich mehrheitlich aus privaten Mitteln. Zu den Investoren gehören neben dem Bund und KfW Capital als Ankerinvestoren über 20 bedeutende institutionelle Investoren, darunter Versicherungen, Versorgungswerke, Stiftungen, Vermögensverwalter und große Family Offices, namentlich u.a. die Allianz, BlackRock, Debeka, Generali Deutschland AG, Gothaer Versicherung, HUK-Coburg, die RAG-Stiftung, SIGNAL IDUNA, Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Tecta Invest und Württembergische Lebensversicherung AG.

Gemeinsam mit anderen Investoren investiert der Wachstumsfonds in deutsche und internationale VC-Fonds mit Anlageschwerpunkt in Europa und Deutschland. Der Zugang zu dringend benötigtem Wachstumskapital wird so für Start-ups und innovative Technologieunternehmen deutlich verbessert, und der Innovationsstandort Europa und Deutschland gestärkt. KfW Capital agiert beim Wachstumsfonds Deutschland sowohl als Anlagevermittler als auch als Anlageberater. Die Verwaltung des Wachstumsfonds Deutschland erfolgt durch die Fonds-Service-Plattform Universal Investment Gruppe.

Das Besondere an der Struktur des Wachstumsfonds Deutschland: Er besteht aus zwei parallelen Investmentvehikeln, die den unterschiedlichen Risikopräferenzen der einzelnen Investorengruppen entgegenkommen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und seine Mitgliedsunternehmen hatten die Strukturierung des Wachstumsfonds maßgeblich begleitet."

Einen Link zur Pressemitteilung des BMF finden Sie am Ende dieses Blocks unter Nummer 1. 

Einzelfragen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 06.11.2023 zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen ausführlich (39!! Seiten) Stellung genommen. Beide Vorschriften gelten für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2024 zufließen.

Das BMF Schreiben dient also zur Vorbereitung, insbesondere der jeweiligen IT-Programme.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 06.11.2023 finden Sie am Ende dieses Block unter Nummer 2. 

Reisekosten Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 2024

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 21.11.2023 das BMF-Schreiben "Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2024" veröffentlicht.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 21.11.2023 finden Sie am Ende dieses Block unter Nummer 3.

II. Gerichtsentscheidungen

Hinweise aus Behinderungen in Abiturzeugnissen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 23.11.2023 sein Urteil vom 22.11.2023 - 1 BvR 2577/15 veröffentlicht. Danach sind in dem Urteil genau bestimmte Bemerkungen zu Behinderungen in Abiturzeugnissen zulässig.

Einen Link zur Hompage des Bundesverfassungsgerichts finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.

Unwirksane Klauseln in Riester-Verträgen

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 194/2023 auf sein Urteil vom 21.11.2023 - XI ZR 290/22 hin. Danach ist eine Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in einem Riester-Altersvorsorgevertrag unwirksam.

Einen Link zur Hompage des BGH finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5.

Ersatz der Kosten für die Verwahrung eines abgeschleppten PKW

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 192/2023 auf sein Urteil vom 17.11.2023 - V ZR 192/22 hin. Das Gericht hat nur einen Teil der Verwahrungskosten für erstattungsfähig anerkannt.

Einen Link zur Homepage des BGH finden Sie am Ende dieses Blocks unter Nummer 6. 

III. Sonstige Hinweise

Abgabenordnung (AO)  § 139b Absatz 13

Die technischen Voraussetzungen für die Datenübernahme nach § 139b Absatz 13 Satz 1 und 2 an das Bundeszentralamt für Steuern liegen ab 01.12.2023 erstmals vor. Das ergibt sich aus einer Bekanntmachung des Bundesministers der Finanzen vom 23.11.2023 (BGBl I Nr. 314)

Einen Link zum Bundesgesetzblatt I 2023 Nr. 314 finden Sie am Ende dieses Blocks unter Numer 7

Arbeitszimmmeraufwendungen und Tagespauschalen

Herr vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger weist uns auf folgendes hin:

In NWB Heft 40/2023 S.2.716 und 2.730 sind eine kurze und eine ausführliche Darstellung zu Arbeitszimmeraufwendungen und Tagespauschalen erschienen. Diese wichtigen Hinweise zu Möglichkeiten von Steuereinsparungen und Vermeidung von vor allem Bearbeitungsfehlern sollten beachtet werden. 

Wir dankne für den Hinweis.  

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Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zur Hompeage des BMF Wochstumsfonds Deutschland Bundesfinanzministerium
Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Steuerbescheinigungen Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Auslandsreisekosten Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zur Homepage des BVerfG Abiturzeugnis Bundesverfassungsgericht
Link Nummer 5 zur Homepage des BGH Riester-Verträge Bundesgerichtshof
Link Nummer 6 zur Homepage des BGH Verwahrkosten Bundesgerichtshof
Link Nummer 7 zur Homepage des BGBL I 314 § 319 Abs. 13, S. 1 und 2 Bundesgesetzblatt

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