Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 47/2022

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – COLLEGA-Wochen-Ticker –

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Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz geschildert. Sie können entscheiden: Bringt die Information sofort oder evtl. später Nutzen? Wenn ja, können Sie jedes Thema über einen Link zur jeweiligen Original-Quelle vertiefen. Wenn nein, verlieren Sie fast keine Zeit.

Der Titel 47/2022 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens. 

I. Hinweise und Termine Zwei Last-Calls

1. 150. COLLEGA-TAG am Montag 28.11.2022 13:00 bis 19:00 Uhr in München
Präsensveranstaltung zu den Themen Marketing in der Steuerkanzlei, Literatur-Recherche, betriebliche Altersversorgung, Datenschutz und Datensicherheit, Geldwäschegestz, sicherer und datenschutzkonformer E-Mail-Versand, Verfahrensdokumentation in der Cloud. Alle Themen vermitteln wertvolle Informationen für Kanzleiinhaber und leitende Mitarbeiter.

Es sind nur noch fünf Plätze verfügbar, bitte rasch anmelden:
150. COLLEGA-TAG am 28.11.2022: Agenda, Ausssteller, Referenten und Anmeldeunterlagen hier 

Anzeige: Die Teilnahme ist für Mitglieder von COLLEGA e.V. kostenfrei.
Werden Sie vor dem 28.11.2022 Mitglied bei COLLEGA e.V.
und nehmen Sie kostenfrei am 150. COLLEGA-TAG teil.

Der Jahrebeitrag beträgt 144,- €,.
bei Eintritt während des Jahres 12,- für jeden angefangenen Monat.
Hier finden Sie die Beitrittserklärung und die Satzung.

2. Online Seminar: Die Verfahrensdokumentation ist ein Gewinnbringer 

Der Landesverband der wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Berufe in Bayern veranstaltet am 24.11.2022 ein Online Seminar "Die Verfahrensdokumentation ist ein Gewinnbringer". Referenten Günter Hässel und Dominik Mikulovic.

Arbeitsunterlage über 100 Seiten mit der Mustertextvorlage einer Verfahrensdokumentation für eine Steuerkanzlei. 

Tagungsunterlagen, Einladung und Anmeldung hier

  

II. Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen 

Regelung der Unterbrigung von  Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine verlängert bis 31.12.2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.11.2022 einen gleichlautenden Erlass der Länder veröffentlicht: "Verlängerung des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 (BStBl I, 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes".

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 11.11.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 1.

 

Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 4.7.1.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.11.2022 eine Änderung des Umsatzsteueranwendungsarlasses bekannt gemacht: "Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 7 Satz 1 Buchstaben b bis d sowie e und f des Umsatzsteuergesetzes (UStG): Änderung des Abschnitts 4.7.1. Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)". 

Die Überschrift des Abschnitts 4.7.1.UStAE wurde neu gefasst: "4.7.1. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen der GSVP“.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 18.11.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2.

 

Änderung der Vervielfältiger für lebenslange Nutzungsrechte zum 01.01.2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 14.11.2022 die ab 01.01.2023 geltenden Vervielfältiger zur Bewertung lebenslanger Nutzungsrechte bekannt gemacht. Dem Schreiben ist die neue Tabelle (Anlage zu § 14 Abs. 1 BewG) beigefügt.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 14.11.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3.

 

Vorsteuervergütungsverfahren: Gegenseitigkeit mit Drittstaaten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 09.11.2022 zwei geänderte Verzeichnisse veröffentlicht, aus denen ersichtlich ist, bei welchen Drittstaaten die Gegenseitigkeit für ein Vorsteuervergütungsverfahren besteht (Verzeichnis 1) und nicht besteht (Verzeichnis 2)..

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 09.11.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.

 

Lohnsteuerabzug bei der Energiepreispauschale nach dem Versorgungsrechtlichen Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16.11.2022 ein Schreiben "Energiepreispauschale nach dem Versorgungsrechtlichen Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz und vergleichbare Leistungen zum Ausgleich gestiegener Energiepreise nach Landesrecht; Lohnsteuerabzug vor Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen zur Lohn- und Einkommensteuerpflicht" veröffentlicht. Danach bestehen unter den in dem Schreiben gegebenen Voraussetzungen keine Bedenken, wenn "Arbeitgeber die Energiepreispauschale für Versorgungsbeziehende bereits bei Auszahlung dem Lohnsteuerabzug unterwerfen."

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 16.11.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5.

 

Steuerliche Maßnahmen zur Untersützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17.11.2022 eine Verlängerung des zeitlichen Anwednungsbereichs der BMF-Schreiben vom 17.03.2022 und vom 07.06.2022 für das Jahr 2023 bekannt gemacht..

Links zu den BMF-Schreiben finden Sie am Ende dieses Blogs unter Schreiben vom 17.11.2022 Nummer 6, Schreiben vom 07.06.2022 Nummer 7, Schreiben vom 17.03.2022 Nummer 8.

 

Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Absatz 4 UStG -
Anpassung an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 18.11.2022 zur Aufteilung der Vorsteuer unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Stellung genommen und den Umsatzsteueranwendungserlass entsprechend geändert. Die Neuregelug ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Es wird aber nicht beanstandet, wenn ein Unternehmer für bis 31.12.2022 bezogene Leistungen die bisherige Regelung anwendet.

Hinweis: Die Änderung des Auftteilungsmodus sollte in der Verfahrensdokumentation unter Angabe des Änderungsdatums beschrieben werden. Sie könnte bei künftigen Außenprüfungen zu Rückfragen wegen der  Abweichungen der Verhältniszahlen, insbesondere der Vorsteuerbeträge zu den Erlösen, führen.  

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 17.11.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 9.

Hinweis: Vergleiche hierzu Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 47/2022
BMF Schreiben vom 20.10.2022

 

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.11.2022 die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 veröffentlicht.

Einen Link zu dem BMF-Schreiben vom 18.11.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 10.

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Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zum BMF-Schreiben vom 11.11.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 2 zum BMF-Schreiben vom 11.11.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zum BMF-Schreiben vom 14.11.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zum BMF-Schreiben vom 09.11.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zum BMF-Schreiben vom 16.11.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zum BMF-Schreiben vom 17.11.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 7 zum BMF-Schreiben vom 07.06.2022 Datenbank nwb Verlag
Link Nummer 8 zum BMF-Schreiben vom 17.03.2022 Datenbank nwb Verlag
Link Nummer 9 zum BMF-Schreiben vom 18.11.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 10 zum BMF-Schreiben vom 18.11.2022 Bundesfinanzministerium

 

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