Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 46/2022

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – COLLEGA-Wochen-Ticker –

Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit abbestellt werden.
Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz geschildert. Sie können entscheiden: Bringt die Information sofort oder evtl. später Nutzen? Wenn ja, können Sie jedes Thema über einen Link zur jeweiligen Original-Quelle vertiefen. Wenn nein, verlieren Sie fast keine Zeit.

Der Titel 46/2022 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens. 

I. Hinweise und Termine

1. 150. COLLEGA-TAG am Montag 28.11.2022 13:00 bis 19:00 Uhr in München
Präsensveranstaltung zu den Themen Marketing in der Steuerkanzlei, Literatur-Recherche, betriebliche Altersversorgung, Datenschutz und Datensicherheit, Geldwäschegestz, sicherer und datenschutzkonformer E-Mail-Versand, Verfahrensdokumentation in der Cloud. Alle Themen vermitteln wertvolle Informationen für Kanzleiinhaber und leitende Mitarbeiter.

Es sind nur noch elf Plätze verfügbar, bitte rasch anmelden:
150. COLLEGA-TAG am 28.11.2022: Agenda, Ausssteller, Referenten und Anmeldeunterlagen hier 

Anzeige: Die Teilnahme ist für Mitglieder von COLLEGA e.V. kostenfrei.
Werden Sie vor dem 28.11.2022 Mitglied bei COLLEGA e.V.
und nehmen Sie kostenfrei am 150. COLLEGA-TAG teil.

Der Jahrebeitrag beträgt 144,- €,.
bei Eintritt während des Jahres 12,- für jeden angefangenen Monat.
Hier finden Sie die Beitrittserklärung und die Satzung.

2. Online Seminar: Die Verfahrensdokumentation ist ein Gewinnbringer 

Der Landesverband der wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Berufe in Bayern veranstaltet am 24.11.2022 ein Online Seminar "Die Verfahrensdokumentation ist ein Gewinnbringer". Referenten Günter Hässel und Dominik Mikulovic.

Arbeitsunterlage über 100 Seiten mit der Mustertextvorlage einer Verfahrensdokumentation für eine Steuerkanzlei. 

Tagungsunterlagen, Einladung und Anmeldung hier

  

II. Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen 

 

Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.11.2022 einen Entwurf "Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital" veröffentlicht. Das Schreiben umfasst 10 Seiten und soll das BMF-Schreiben und soll das BMF Schreiben vom 27.12.1995 ersetzen.

Einen Link zu dem am 09.11.2022 veröffentlichten Entwurf des BMF Schreibens finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 1.

 

Bewertung von Feldinventar und stehender Ernte

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.11.2022 ein Schreiben "Bewertung von Feldinventar und stehender Ernte nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 EStG i. V. m. R 14 Absatz 2 EStR 2srechtskapital012 mit standardisierten Werten nach dem BMEL Jahresabschluss; Übergangsregelung für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 bzw. das mit dem Kalenderjahr 2022 übereinstimmende Wirtschaftsjahr" veröfffentlicht.

Das Schreiben umfasst 5 Seiten.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 08.11.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2.

 

II. BFH-Urteile

Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels (hier: ebay)

Der Bundesfinanzhof  (BFH) hat am 10.11.2022 auf seiner Website sein Urteil vom 12.05.2022 (Aktenzeichen V R 19/20) veröffentlicht. 

Wenn auf mehreren hundert Auktionen jährlich Waren verkauft werden, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor.

Ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten führt grundsätzlich nicht zum Versagen der Differenzbesteuerun nach § 25a Abs. 6 Satz 1 UStG.

Die Streitsache wurde an das Finanzgericht zurückverwiesen, das für die einkommen- und gewerbesteuerliche Geinnermittlung  einen pauschalen Betriebsausgabenabzug von 60% des Nettoumsatzes angenommen hatte.

Einen Link zur Website des BFH finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer  3.

 

Steuerpflichtiges privates Veräußerungegeschäft einer Wohnung, die nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, sondern Kindern überlassen wurde, für die kein Anspruch auf Kindergeld (mehr) bestand 

Der Bundesfinanzhof  (BFH) hat am 10.11.2022 auf seiner Website sein Urteil vom 24.05.20022 (Aktenzeichen IX R 28/21) veröffentlicht.

Die Wohnung wurde vor der Veräußerung von Kindern unentgeltlich genutzt, für die die Eltern und Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag (mehr) nach § 32 Einkommensteuergesetz hatten.


Einen Link zur Website des BFH finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer  4.

 

Kein Kindergeldanspruch während der Ausbildung zum Facharzt

Der Bundesfinanzhof  (BFH) hat am 10.11.2022 auf seiner Website sein Urteil vom 22.09.2022 (Aktenzeichen III R 40/21) veröffentlicht. 

Das Medizinstudium war abgeschlossen und die Facharztqualifikation wurde angestrebt bei gleichzeitiger Anstellung in einer Klinik. Da nach den Feststellungen des BFH der Erwerbscharakter den Ausbildungscharakter übertraf, wurde der Mutter kein Kinderfreibetrag (mehr) gewährt.

Ein zeitlicher Grenzfall, der zum Nachteil der Steuerpflichtigen entschieden wurde..   

Einen Link zur Website des BFH finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer  5.

 

Kürzung der Werbungskosten um Leistungen aus einem Stipendium

Der Bundesfinanzhof  (BFH) hat am 10.11.2022 auf seiner Website sein Urteil vom 29.09.2022 (Aktenzeichen VI R 34/21) veröffentlicht. 

Über die Höhe der Werbungskosten für ein Masterstudum und über deren Charakter als Berufsausbildungskosten bestand kein Streit. Allerdings wollte die Steuerplichtige die Einnahmen aus dem ihr steuerfrei gewährten Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes e.V. (DAAD) nicht von ihren Aufwendungen kürzen.

Finanzamt, Finanzgericht und BFH haben anders entschieden und im Ergebnis nur die das Stipendium übersteigenden Werbungskosten zum Abzug zugelassen. Da die Steuerpflichtige in den zur Entscheidung stehenden Jahren keine Einnahmen hatte, wurde ihre Klagebefugnis zur Ermittlung des Verlustabzugs anerkannt. Auch hierüber bestand kein Streit.   

Einen Link zur Website des BFH finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer  6.

 

III. Weitere Veröffentlichungen

Bescheide über Steuererstattungszinsen werden versandt

Das Bayerische Landesamt für Steuern weist in einer Pressemitteilung vom 03.11.2022 darauf hin, dass die bayerischen Finanzämter im November 2022 rund 2 Millionen Bescheide über die Festsetzung von Steuer-Erstattungszinsen verschicken werden. Der Zinssatz beträgt 1,8%. Soweit bisher Erstattungszinsen von 6% festgesetzt worden waren, muss die Differenz nicht zurück bezahlt werden.

Einen Link zu der Pressemitteilung vom 03.11.2022 des Bayerischen Landesamts für Steuern finden Sie am Ende des Blogs unter Nummer 7.   

Kritik an der geplanten Modenisierung der Außenprüfung

Die Ankündigung über die "Modernisierung der Außenprüfung" findet viel zu wenig Beachtung.

Die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband haben zu dem Vorhaben kritisch Stellung genommen. Das reicht aber nicht. Die Erfahrung lehrt, dass überzogene Gesetzesvorhaben nur dadurch auf ein vernünftiges Maß reduziert werden können, dass Bürger ihre Abgeordneten ansprechen und Abhilfe verlangen.
So wie das jetzt geplant ist, dürfte die Neuregelung eher zu einer Verschlechterung der Zusammenarbeit der Finanzverwaltung mit den Bürgern und deren Beratern führen.
Im Übrigen kann man überzogene Anforderungen bei einer Außenprüfung durch entsprechende Vorbereitung vermeiden oder zumindest vermindern. Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist hierzu ein wirksames Werkzeug.

Einen Link zum
Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
finden Sie am Ende des Blogs unter Nummer 8.

 

 

 

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Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zum Entwurf eines BMF-Schreibens vom 09.11.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 2 zum Schreiben des BMF vom 08.11.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zur Website des BFH, Urteil vom 12.05.2022 (V R 19/20) Bundesfinanzhof
Link Nummer 4 zur Website des BFH, Urteil vom 24.05.2002 (IX R 28/21) Bundesfinanzhof
Link Nummer 5 zur Website des BFH, Urteil vom 22.09.2022 (III R 40/21) Bundesfinanzhof
Link Nummer 6 zur Website des BFH, Urteil vom 29.09.2022 (VI R 34/21) Bundesfinanzhof
Link Nummer 7 zur Pressemitteilung des Bay. Landesamts für Steuern vom 03.11.2022 Bay. Landesamt f. Steuern
L
ink Nummer 8 zum Referentenentwurf zur...Moderniesierung des Steuerverwaltungsrechts Referentenentwurf

 

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