Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 44/2022

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – COLLEGA-Wochen-Ticker –

Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit abbestellt werden.
Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz geschildert. Sie können entscheiden: Bringt die Information sofort oder evtl. später Nutzen? Wenn ja, können Sie jedes Thema über einen Link zur jeweiligen Original-Quelle vertiefen. Wenn nein, verlieren Sie fast keine Zeit.

Der Titel 44/2022 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens. 

I. Hinweise und Termine

1. 150. COLLEGA-TAG am Montag 28.11.2022 13:00 bis 19:00 Uhr in München
Präsensveranstaltung zu den Themen Marketing in der Steuerkanzlei, Literatur-Recherche, betriebliche Altersversorgung, Datenschutz und Datensicherheit, Geldwäschegestz, sicherer und datenschutzkonformer E-Mail-Versand, Verfahrensdokumentation in der Cloud. Alle Themen vermitteln wertvolle Informationen für Kanzleiinhaber und leitende Mitarbeiter.

Es sind noch Plätze verfügbar, bitte rasch anmelden:
150. COLLEGA-TAG am 28.11.2022: Agenda, Ausssteller, Referenten und Anmeldeunterlagen hier 

Anzeige: Die Teilnahme ist für Mitglieder von COLLEGA e.V. kostenfrei
Werden Sie vor dem 28.11.2022 Mitglied bei COLLEGA e.V. und nehmen Sie kostenfrei am 150. COLLEGA-TAG teil.
Der Jahrebeitrag beträgt 144,- €,.
bei Eintritt während des Jahres 12,- für jeden angefangenen Monat.
Hier finden Sie die Beitrittserklärung und die Satzung.

2. Online Seminar Verfahrensdokumentation in der Praxis 

Der Landesverband der wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Berufe in Bayern veranstaltet am 24.11.2022 ein Online Seminar "Die Verfahrensdokumentation ist ein Gewinnbringer". Referenten Günter Hässel und Dominik Mikulovic.

Tagunsunterlagen, Einladung und Anmeldung hier

  

II. Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen 

 

Ermessenspielraum der Finanzämter infolge des Ukraine-Kriegs

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 05.10.2022 ein Schreiben erlassen, nach dem die Finanzämter ihren Handlungsspielräume im Interesse der erheblich betroffenen Steuerpflichtigen als Folge des Angriffskrieges gegen die Ukraine  nutzen sollen. Das betrifft insbesondere Stundungen, Anpassung von Vorauszahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen..

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 05.10.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 1.

 

Absenkung der Umsatzsteuer für Lieferungen von Gas ab 01.10.2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 25.10.2022 zu "Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024" Stelleung genommen (9 Seiten).

Rechnungen mit zu hohem Umsatzsteuersatz (19% statt 7%) für Gaslieferungen in der Zeit nach dem 30.09.2022 und vor dem 01.11.2022 müssen nicht berichtigt werden, das gilt auch für den Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger und in Fällen des § 13b UStG. Diese Vereinfachungsregelung ist sehr zu begrüßen!

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 25.10.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2.

  

Absenkung von Gewerbesteuervorauszahlungen wegen der Folgen des Ukraine-Kriegs

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben in einem gleichlautenden Erlass vom 20.20.2022 zu "gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine" Stellung genommen.

Einen Link zu dem gleichlautenden Erlass der Länder vom 20.10.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3.

 

Steuermehreinnahmen aufgrund der Inflation sollen an Bürger zurückgegeben werden

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.10.2022 die Ergebnisse der 163. Steuerschätzung veröffentlicht. Danach fallen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen im Schätzzeitraum mit Ausnahme des laufenden Jahres höher aus als noch in der Mai-Schätzung erwartet. Das sei einerseits auf den robusten Arbeitsmarkt und eine insgesamt guten Entwicklung der Unternehmensgewinne, andererseits auf die stark gestiegenen Preise zurückzuführen. "Deshalb geben wir Mehreinnahmen, die wir wegen der hohen Inflation verzeichnen können, den Bürgerinnen und Bürgern zurück."    

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 27.10.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.

 

Einladung zum "9. Symposium zur internationlaen Steuerpolitik 'Future of taxation- Die Umsetzung con Säule 2 in Deutschland' "

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) lädt mit Schreiben vom 27.10.2022 zu dem Syposium ein am 25. November 2022, 10:00 – 17:00 Uhr im Matthias-Erzberger-Saal des Bundesministeriums der Finanzen.

Einen Link zur Einladung des BMF vom 27.10.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer  5.

 

Barzahlunmgen und Gegenleistungen mittels Kryptowerten und Rohstoffen sollen künftig beim Immobilienerwerb ausgeschlossen werden.

Man glaubt es nicht, dass es das noch gibt. Jedenfalls hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26.10.2022 mitgeteilt, das Bundeskabinett habe den Entwurf eines Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SDG II) verabschiedet.

Das BMF in dem Schreiben vom 26.10.2022: "Mit der Schaffung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung werden auch die relevanten Befugnisse für die sanktionsbezogene Vermögensermittlung und die Schaffung eines Registers für Vermögenswerte sanktionierter Personen und Personengesellschaften im Sanktionsdurchsetzungsgesetz II geregelt, einschließlich der Möglichkeit der Erfassung von bestimmten Vermögenswerten, die in einem sanktionsbezogenem Vermögensermittlungsverfahren nicht eindeutig zugeordnet werden können."

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 26.10.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer  6.

 

Umsatzsteuer-Umrechnugnskurse bis Oktober 2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 01.11.2022 die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für Oktober 2022 und die Monate davor auf seiner Website veröffentlicht.

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 01.11.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer  7. 

 

III. Weitere Veröffenlichungen 

Beitragsbemssungsgrenzen für 2023

Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für 2023 beschlossen. 

Einen Link zur Pressemitteilung der Bundesregierung finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 8. 

 

"Kann ein Testament nicht im Original, sondern nur eine private Kopie der Originalurkunde vorgelegt werden, ist die Kopie gemäß § 348 FamFG zu eröffnen" lautet der Leitsatz des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.08.2022

Anders als bei einem abhanden gekommenen Testament liege bei der Kopie eines Testamentskopie physisch ein Schriftstück vor, das eröffnet werden könne. Das Oberlandesgericht Düsseldorf schließt sich einem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 07.04.2021 an (31 Wx 108/21, juris) an.

Der Beschluss des OLG Düsseldorf ist auf der NRWE-Rechsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfahlen veröffentlicht. Einen Link finden Sie am Endes dieses Blogs unter Nummer 9. 

   

__________________________________
Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zum Schreiben der BMF vom 05.10.2022 Bundesfinanzministerium oder Beck-Online
Link Nummer 2 zum Schreiben der BMF vom 25.10.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zum gleichlautenden Erlass der Länder vom 20.10.2022 Erlass der Länder
Link Nummer 4 zum Schreiben des BMF vom 27.10.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zum Schreiben des BMF vom 27.10.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zum Schreiben des BMF vom 26.10.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 7 zum Schreiben des BMF com 01.11.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 8 zur Pressemitteilung der Bundesregierung Bundesregierung
Link Nummer 9 zum Beschluss des OLG Düsseldort vom 19.08.2022 NRWE Rechtsprechungsdatenbank

 

 

Gefällt Ihnen dieser Newsletter und möchten Sie ihn regelmäßig bekommen oder möchten Sie Freunde darauf hinweisen:

Hier ist des Link für die Bestellung:

Diesen kostenfreien Newsletter bestellen  

  

Herausgeber und Betreiber der Website: TAXOS Software GmbH
Fragen zu diesem Beitrag
Überblick über unsere Angebote
Impressum des Herausgebers
Newsletter abbestellen

 

#VerfahrensdokumentationOnlineSeminar #150CollegaTagMünchen #ErleicherungenUkraineKrieg #GaslieferungenUmsatzsteuerErmäßigung #SteuermehreinnahmenInflation #Beitragsbemessungsgrenzen2023 #TestamentsEröffnungEinerKopie #KopieTestamentEröffnen #Gaslieferungen7statt19ProzentUmsatzsteuer

 

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.