Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 43/2023

Newsletter 43/2023

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – COLLEGA-Wochen-Ticker –

Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit widerrufen werden.
Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.
Jetzt oder später: Alle Informationen stehen auch später zur Verfügung.

Der Titel 43/2023 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens.

Bei Rückfragen erreichen Sie Günter Hässel gerne über info@taxos-software.de. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt. 

I. Allgemeine Informationen

152. COLLEGA-Tag am 15.11.2023 in München

COLLEGA e.V. hat uns gebeten, darauf hinzuweisen, dass noch Plätze verfügbar sind. Interessenten werden um baldige Ameldung gebeten. 

Einen Link zur Einladung und Agenda zum 152. COLLEGA-TAG finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6

Soll man Erbschaftsteuerbescheide / Schenkungsteuerbesscheide offenhalten? 

Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Werner Brunn, Gräfelfing weist uns auf folgendes hin:

"Unter dem AZ 1 BvF 1/23 ist ein spannendes Normenkontrollverfahren beim BVerfG anhängig. Das Land Bayern hat am 16.6.2023 eine Antrag auf ein Normenkontrollverfahren zur Erhöhung der persönlichen Freibeträge, Senkung der Steuersätze und Regionalisierung der ErbSt auf den Weg gebracht."

Es ergibt sich die Frage, ob man aus diesem Grund und unter Hinweis darauf Steuerfestsetzungen offenhalten soll.

Danke für den Hinweis.

Leser die ebenfalls auf ein Thema hinweisen möchten, wollen uns bitte ansprechen unter Kontaktformular | Taxos Software GmbH (taxos-software.de). Wir freuen uns über die Belebung unserer Community.

Gesetzliche Änderungen bei der Grunderwerbsteuer zum 01.01.2024 geplant

Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Werner Brunn, Grafelfing weist uns auf folgendes hin:

Ab 2024 sollen Grundstücksübertragungen zwischen Personengesellschaften (BGB, OHG, KG ect.) grunderwerbsteuerpflichtig werden.

Denn die durch das BMF angestrebte Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes hat zur Folge, dass ab dem 1.1.2024 die Steuerbefreiungen der §§ 5 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 3 S. 1 sowie 7 Abs. 2 GrEStG nicht mehr greifen.

Es stellt sich die Frage, ob man ohnehin geplante Veränderungen vor dem 01.01.2024 beurkunden lassen soll. In solchen Fällen sind immer mehrere zivil,-erb- und steuerrechtliche Bereiche betroffen. Daher empfielt es sich, entsprechende fachliche Beratung einzuholen.

Danke für den Hinweis.

Leser die ebenfalls auf ein Theme hinweisen möchten, wollen uns bitte ansprechen unter Kontaktformular | Taxos Software GmbH (taxos-software.de). Wir freuen uns über die Belebung unserer Community.

 Änderung der Kassensicherungsverordnung zu 01.01.2024

Die Kassensicherungsverordnung und § 146a EAAO (Ergänzungserlass zur Abgabenordnung wurden geändert. Die Neueregelungen gelten ab 01.01.2024. Wir kommen auf die Einzeleheite zurück. Unsere Mustertextvorlagen werden überarbeitet bzw. angepasst. 

Der Bundesrat äußert sich umfangreich zum Wachstumschancengesetz

Der Bundesrat hat sich umfangreiche in seiner 1.0337 Stitzung am 20.10.2023, Tagesordnungspunkt 15  ausführlich mit dem Wachstumschancengesetz befasst. Die zur erwartenden Änderungen kann man der Bundesratsdrucksache entnehmen.

Das Wachstumschencengesetz ist ein sogenanntes Artikelgesetz, durch das zahlreiche Vorchriften in den verschiedenen Gesetzen betroffen sind.

Einen Link zum Protokoll des Bundesrats finden Sie am Ende dieses Blocks unter Nummer 1. 

II. Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) 

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 24.10.2023 unter dem obigen Titel die Gülitigkeit von verschiedenen BMF Schreiben verlängert. "Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wird der zeitliche Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis auf Weiteres auch auf das Jahr 2024 erstreckt."

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 24.10.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2

Stellungnahme zur Reform der Grundsicherung 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.10.2023 die Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats bei Bundesfinanzministerium zur Reform der Grundsicherung vom 07.09.2023 veröffentlicht.

Die Stellungnahme umfasst 22 Seiten. Am Ende des Papiers sind die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats angeführt.

Einen Link zur Veröffentlichng des  BMF vom 20.10.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3.

III. Gerichtsentscheidungen

Pfandbeitrag bei Werbung gesondert angeben

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 177/2023 vom 26.10.2023 darauf hin, dass bei an Verbraucher gerichtete Werbung der Betrag für den Pfandbeitrag gesondert anzugeben ist.

Die Revisionsentscheidung des BGH vom 26.10.2023 Aktenzeichen IZR 135/20 hat nach einer Entscheidung des EuGH die Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Die Daten des EuGH und der Vorinstanzen ergeben sich aus der Pressemitteilung des BGH.

Einen Link zur Pressemitteilung 177/2023 des BGH finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.

Zigarettenautomaten an Supermarktkassen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise zeigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 178/2023 vom 26.10.2023 darauf hin, dass Zigarettenautomaten, die der Auswahl von Zigaretten an Supermarktkassen dienen, auf den Auswahltasten die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Werbehinweise zeigen müssen.

Die Revisionsentscheidung des BGH vom 26.10.2023 Aktenzeichen IZR 176/19 hat nach einer Entscheidung des EuGH die Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Die Daten des EuGH und der Vorinstanzen ergeben sich aus der Pressemitteilung des BGH.

Einen Link zur Pressemitteilung 177/2023 des BGH finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5. 

V. Terminhinweise

152. COLLEGA-TAG am 15. November 2023 in München bitte notieren Sie den Termin

Der Vetranstalter COLLEGA-e.V. überließ uns diesen Hinweis:
"Traditionsgemäß werden hervoragende Fachvorträge life angeboten - keiner länger als maximal 30 Minuten. Das reicht, zur Einführung in das jeweiige Thema. Bei Interesse üssen die Zuhhörer ohnehin nachgreifen. Damit lässt sich eine Fülle von Informetionen anbieten. Die kostbare Zeit der Teilnahmer wird nicht durch langatmige Reden verschwendet.
Altersvorsorge, Datenschutz und Geldwäsche, Verfahrensdokumentation, Vorteile durch Sachvertändigngutachten bei Immoblienbewertungen sind Schwerpunkte am 152. COLLEGA-TAG."

Die Einladung mit Teilnahmebedingenen, Anmeldung, vollständiger Tagesordnung und Liste der 10 Referenten ist veröffentlicht:

Die Einladung finden Sie am Ende dieses Blogs unter Numer 6.

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Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zur Hompeage des Bundesrats Wachstumschancengesetz Bundesrat
Link Nummer 2 zur Hompage des BM Ukraine Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Reform der Grundsicherung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zur Homepage des BGH Pressemitteilung 177/2023 Pfandbeitrag Bundesgerichtshof
Link Nummer 5 zur Homepage des BGH Pressemitteilung 178/2023 Zigarettenwerbung Bundesgerichtshof
Link Nummer 6 zur Einladung zum 152. COLLEGA-TAG www.COLLEGA e.V

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