Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 43/2022

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – COLLEGA-Wochen-Ticker –

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Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz geschildert. Sie können entscheiden: Bringt die Information sofort oder evtl. später Nutzen? Wenn ja, können Sie jedes Thema über einen Link zur jeweiligen Original-Quelle vertiefen. Wenn nein, verlieren Sie fast keine Zeit.

Der Titel 43/2022 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens. 

I. Hinweise und Termine

150. COLLEGA-TAG am Montag 28.11.2022 13:00 bis 19:00 Uhr in München
Präsensveranstaltung zu den Themen Marketing in der Steuerkanzlei, Literatur-Recherche, betriebliche Altersversorgung, Datenschutz und Datensicherheit, Geldwäschegestz, sicherer und datenschutzkonformer E-Mail-Versand, Verfahrensdokumentation in der Cloud. Alle Themen vermitteln wertvolle Informationen für Kanzleiinhaber und leitende Mitarbeiter.

Bitte rasch anmelden:
150. COLLEGA-TAG am 28.11.2022: Agenda, Ausssteller, Referenten und Anmeldeunterlagen hier 

Anzeige: Die Teilnahme ist für Mitglieder von COLLEGA e.V. kostenfrei
Werden Sie vor dem 28.11.2022 Mitglied bei COLLEGA e.V. und nehmen Sie kostenfrei am 150. COLLEGA-TAG teil.
Der Jahrebeitrag beträgt 144,- €,.
bei Eintritt während des Jahres 12,- für jeden angefangenen Monat.
Hier finden Sie die Beitrittserklärung und die Satzung.

II. Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen 

Auslandstätigkeitserlass mit Wirkung ab 2023 geändert

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10.06.2022 den Auslandstätigkeitserlass (BMF-Schreiben vom 31.10.1983) geändert. Das Schreiben umfasst 7 Seiten.

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 10.06.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 1.

 

Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Absatz 1 bis 4 und 7 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.06.2022 auf 47 Seiten zu Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Absatz.1 bis 4 und 7 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020 Stellung genommen.

In dem Schreiben wird ausführlich dazu Stellung genommern, inwieweit die Neuregelungen für in Vorjahren gebildete Investitionsabzugsbeträge in Anspruch genommen werden können. 

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 15.06.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2.

  

Umsatzsteuer auf Silbermünzen - Änderungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 27.09.2022 darauf hin, dass einige Regelungen des BMF-Schreiben vom 05.08.2004 auf alle offenen Fäller geändert wurden.

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 27.09.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3.

 

Änderung der Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993, zuletzt geändert am 25.05.2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10.10.2022 mitgeteilt, dass die Mitteilungsverordnung erneut geändert wurde.   

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 10.10.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.

 

Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung für gesundheitsbewusstes Verhalten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erläutert mit Schreiben vom 07.10.2022 auf 6 Seiten die Anwendung von zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Mai 2020, X R 16/18, BStBl II 2022 S. 109, und X R 30/18, BFH/NV S. 1067.

Grundsätzlich sind diese Bonusszahlungen steuerfrei. Sie stellen auch keine den Sonderausgabenabzug kürzende Beitragsrückerstattung dar.   

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 07.10.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer  5.

 

Monatsbericht der Bundesfinanzministeriums für Oktober 2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.10.2022 seinen Monatsbericht für Oktober 2022 veröffentlicht.

Es wird unter anderem zum Steueraufkommen und zu den Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung 2021 berichtet. Das Mehraufkomen  beläuft sich auf 13,1 Mrd Euro, davon entfallen 1,3 Mrd auf Kleinstberiebe.

Geprüft wurden 47.350 Kleinstbetriebe, 29.664 Kleinbetriebe,  39861 Mittelbetriebe und 33.565 Großbetriebe.

Sehr ausführlich wird in dem Bericht auf Steuerordnungswidrigkeiten und deren Ahndung eingegangen mit dem Hinweis:
"Leichtfertigkeit ist eine besondere Form der Fahrlässigkeit und liegt vor, wenn jemand in besonders großem Maße gegen Sorgfaltspflichten verstößt und ihm dieser Verstoß besonders vorzuwerfen ist, weil er die Folgen leicht hätte vorhersehen und vermeiden können."

Vorwurf des Verstosses gegen Sorgfaltspflichten kann man widerlegen durch die Erstellung einer Verfahrensdokumentation. Wenn dann trotz Befolgung der selbst gegebenen Regelungen (Compliance) dennoch der eine oder andere Fehler passiert, wird das in der Regel nur zu Steuernahzahlungen führen, aber nicht zu Bußgeld oder Bestrafung.

Einen Link zum Schreiben des BMF / Monatsbericht Oktober 2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer  6.

 

Vorsteueraufteilung bei Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.10.2022 aufgrund einer umfangreichen, teilweise geänderten Rechtsprechung die Grundsätze der Vorsteueraufteilung für alle offenen Fälle neu geordnet.

Es kann empfohlen werden, bisherige Berechnungen zu überprüfen und ggf. an die neue Rechtslage anzupassen.

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 20.10.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7.

Hinweis: Siehe Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 47/2022
BMF Schreiben vom 18.11.2022

 

  

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Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zum Schreiben der BMF vom 10.06.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 2 zum Schreiben der BMF vom 15.06.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zum Schreiben des BMF vom 27.09.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zum Schreiben des BMF vom 10.10.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zum Schreiben des BMF vom 07.10.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zum Schreiben des BMF vom 20.10.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 7 zum Schreiben des BMF vom 20.10.2022 Bundesfinanzministerium

 

 

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