Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 42/2022

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – COLLEGA-Wochen-Ticker –

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Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz geschildert. Sie können entscheiden: Bringt die Information sofort oder evtl. später Nutzen? Wenn ja, können Sie jedes Thema über einen Link zur jeweiligen Original-Quelle vertiefen. Wenn nein, verlieren Sie fast keine Zeit.

Der Titel 42/2022 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens. 

I. Hinweise und Termine

150. COLLEGA-TAG am Montag 28.11.2022 13:00 bis 19:00 Uhr in München
Präsensveranstaltung zu den Themen Marketing in der Steuerkanzlei, Literatur-Recherche, betriebliche Altersversorgung, Datenschutz und Datensicherheit, Geldwäschegestz, sicherer und datenschutzkonformer E-Mail-Versand, Verfahrensdokumentation in der Cloud. Alle Themen vermitteln wertvolle Informationen für Kanzleiinhaber und leitende Mitarbeiter.

150. COLLEGA-TAG am 28.11.2022: Agenda, Ausssteller, Referenten und Anmeldeunterlagen hier 

Anzeige: Die Teilnahme ist für Mitglieder von COLLEGA e.V. kostenfrei
Werden Sie vor dem 28.11.2022 Mitglied bei COLLEGA e.V. und nehmen Sie kostenfrei am 150. COLLEGA-TAG teil.
Der Jahrebeitrag beträgt 144,- €,.
bei Eintritt während des Jahres 12,- für jeden angefangenen Monat.
Hier finden Sie die Beitrittserklärung und die Satzung.

II. Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen 

Fristverlängerung: Abgabefrist für Grundsteuererklärung um 3 Monate verschoben auf 31.01.2023

Bund und Länder haben die Abgabefrist verschoben. Das wurde durch Mitteilungen der Länderfinanzministerien und des Bundesministeriums der Finanzen bekannt gemacht. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat die Verlängerung der Abgabefrist in einer Pressemitteilung vom 13.10.222 bekannt gemacht.

Einen Link zur Pressemitteilung des Bayerischen Staatsminiteriums der Finanzen und für Heimat vom 13.10.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 1.

 

Knapp 1,9 Mio Einsprüche waren in 2021 erfolgreich

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.10.2022 die Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2021 veröffentlicht. Abhilfe gab es in 63,4 % aller Fälle, das heißt die Einsprüche waren überwiegend erfolgreich.

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 14.10.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2.

 

Fristverlängerung: Verlängerung der Anwendung der unter dem Namen „D-Trust TSE- Modul vertriebenen TSE-Zertifizierung“

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.10.2022 mitgeteilt: „Obwohl die TSE ab dem 8. Januar 2023 nicht mehr zertifiziert ist, kann die bisher verwendete nicht mehr zertifizierte TSE bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden, wenn Steuerpflichtige die TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen DTRUST TSE-Modul, vor dem 7. Juli 2022 erworben und eingebaut habe.“ Das Schreiben des BMF wurde auf der Website des BMF veröffentlicht. 
Hinweis: Bitte, ggf. Kontakt mit dem IT-Betreuer für die elektronische(n) Registrierkasse(n) aufnehmen!  

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 13.10.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3.

 

Fristverlängerung: Vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit "Grundsteuerererklärung für Privateigentum"

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.10.2022 mitgeteilt, dass die „DigitalService GmbH des Bundes den Nutzerkreis“ erweitert. „Rechtzeitig vor dem Ende des Abgabezeitraums (31. Oktober 2022) wurde damit insbesondere für Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen, zu denen (Tief-)Garagenstellplätze gehören, die vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit "Grundsteuerererklärung für Privateigentum" freigeschaltet. Inzwischen wurde das Ende des Abgabetermins auf den 31.01.2023 verschoben. Das Schreiben des BMF wurde auf der Website des BMF veröffentlicht.

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 13.10.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.

 

Fristende: Umtausch der ukrainischen Griwna endet am 30.10.2022 (28.10.2022)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17.10.2022 mitgeteilt, dass das Angebot des Umtauschs von Griwna in Euro in Deutschland nur noch bis spätestens zum 30.10.2022 bestehe. Der letzte Bankarbeitstag zum Umtausch sei im Regelfall der 28. Oktober. Das Schreiben des BMF wurde auf der Website des BMF veröffentlicht.

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 17.10.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5.

 

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Kapitalmaßnahme von Air Liquide S. A. (Frankreich) im Juni 2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.10.2022 zu der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln von Air Liquide S.A. Stellung genommen. Das betrifft nur Aktionäre dieser Gesellschaft. Das Schreiben des BMF wurde auf der Website des BMF veröffentlicht.

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 17.10.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6.

 

Anwendungserlass zum Bayerischen Grundsteuergesetz und zum Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes – allgemeiner Teil und Grundvermögen – für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022 und zum Grundsteuergesetz ab 1. Januar 2025

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat am 28.09.2022 den Anwendungserlass vom 02.09.2022 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht. Der Anwendungserlass umfasst 67 Seiten.

Einen Link zum Anwendungserlass vom 02.09.2022 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7.

 

 

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Links zu den obigen Veröffentlichungen:
Link Nummer 1 zur Pressemitteilung Bay. Finanzministerium vom 13.10.2022 Bayer- Finanzministerium
Link Nummer 2 zum Schreiben des BMF vom 14.10.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zum Schreiben des BMF vom 13.10.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zum Schreiben des BMF vom 13.10.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zum Schreiben des BMF vom 17.10.2022 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zum Schreiben des BMF vom 11.10.2022 Bundesfinanzministerium
L
ink Nummer 7 zum Anwendungserlass vom 02.09.2022  Bayerisches Ministerialblatt

 

 

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