Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 39/2023

Newsletter 39/2023

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – COLLEGA-Wochen-Ticker –

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Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.
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Der Titel 39/2023 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens.

Bei Rückfragen erreichen Sie Günter Hässel gerne über info@taxos-software.de. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt. 

 

I. Gerichtsentscheidungen 

Teilweiser Erlass der Einkommensteuer, wenn Insolvenz droht

Das Finanzgerichts Köln hat am 22.04.2023 unter dem Aktenzeichen 5 K 1403/21 entschieden, dass Steuern teilweise zu erlassen sind, wenn aufgrund der Steuern das Existenzminimum unterschritten wird. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen IX R 18/23 anhängig. Im Urteilsfall lagen hohe Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen vor. Diese können aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht mit Gewinn aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

Einen Link zur Homepage des Bundesfinanhofs finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nr.1

Steuerfestsetzung bei Steuerhinterziehung

Das Niedersächsische Finanzgericht weist in seinem Newsletter 10/2023 vom 20.09.2023 darauf hin, dass die Festsetzung von hinterzogenen Steuern durch die Finanzbehörden von den Feststellungen der Strafgerichte abweichen kann. Das beruht auf unterschiedlichen Vorschriften zur Verjährung und den Festsetzungsfristen für Steuern. Das kann sich je nach Einzelfall zu Gunsten oder zu Ungunsten des Steuerzahlers auswirken. Der Hinweis erfolgt in dem Newsletter ganz unten unter der Überschrift "Gut zu wissen".

Einen Link zum Newsletter des Niedersächsischen Finanzgerichts finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nr. 2

Umsatzsteuer Gastronomie Biergarten 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 12.07.2023, Aktenzeichen XI B 1/23 die bestehende Rechtslage erneut bestätigt. Danach unterliegt die Abgabe von Lebensmitteln, die im Rahmen der Infrastruktur eines Biergartens verkauft werden, dem Regelsteuersatz. Der BFH zitiert mehrere Entscheidungen, aus denen sich ergibt, wann eine Lieferung von Lebensmitteln durch einen Gastronomiebetrieb oder Supermarkt nicht dem begünstigten Umsatzsteuersatz von 7%  unterliegt.   

Hinweis: Ob die Ausnahmeregelung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG über den 31.12.2023 hinaus verlängert wird, ist derzeit (28.09.2023) noch nicht entschieden. Die Wirtschaft  fordert die Verlängerung laufend, der Gesetzgeber schweigt (noch?).

Einen Link zur Homepage des BFH finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3.

 

II. Weitere Informationen

Förderung des Erwerbs eines Elektroautos

Die Kreditanstalt für Wideraufbau (KFW) weist am 27.09.2023 darauf hin, dass die Förderprojekt Solarstrom für Elektroautos ausgeschöpft sind.

Anträge konnte man frühestens am 26.09.2023 stellen. Gefördert wird der Erwerb eines E-Autos, wenn gleichzeitig eine Photovoltaikanlage mit Speicher und der Einbau einer Ladestation vorgenommen werden. Der Zuschuss von bis zu 10.200 € musste vor Beginn des Vorhabens beantragt werden - das ist die verbindliche Bestellung des Gesamtsystems (Photovoltaikananlage, Speicher und Ladestation).

Die Fördermittel waren nach weniger als 24 Stunden ausgeschöpft.

Einen Link zur Mitteilung der KFW finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4. 

BMF-Schreiben ein unerzichtbares Arbeitsmittel nicht nur der Finanzverwaltung, sondern auch der Steuerpflichtigen und ihrer Berater               

Nonnenmacher schreib hierzu in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht (DStR) 36/2023 S. 1984 ff. "Die jährlich in großer Zahl erscheinenden BMF-Schreiben sind ein unverzichtbares Arbeitsmittel nicht nur der Finanzverwaltung, sondern auch von Steuerpflichtigen und Beratern. Die in der Öffentlicheit wenig bekannte GO (Geschäftsordnung) Bund/Länder beschreibt die verwaltungsinternen Spielregeln, nach denen die Schreiben zustandekommen." In dem Artikel werden die Einzelheiten fachkundig erläutert. 

Entscheidend ist, die BMF-Schreiben zu kennen. Dazu sind dies wöchentlichen Veröffentlichungen in diesem Newsletter bestimmt und geeignet.

Einen Link zu der Veröffentlichung des BMF vom 13,03.2023 "Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf der Grundalge der Finanzverfassung 2022" finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5. 

 

III. Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) 

Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 01.01.2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26.09.2023 ein Schreiben zur Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 01.01.2025 veröffentlicht.

Die Mitteilungsverordnung wurde erstmals 1993 veröffentlicht und im Dezember 2022 aktualisiert.

In der Mitteilungsverordnung wird bestimmt, dass Behörden und andere öffentliche Stellen einschließlich öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten der Finanzverwaltung dort bestimmte Informationen zu geben haben. Insbesondere geht es um die Mitteilung von Vergütungen an bestimmte Personen. Das Anwendungsschreiben umfasst 23 Seiten und zwei Anlagen, in denen die Freistellungen von der Verordnung dargestellt werden..

Einen Link zum zur Homepage des BMF finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6.

Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.09.2023 das oben genannte Schreiben veröffentlicht.

Die Bearbeitung der Kaptalerstragsteuer für nach dem 31.12.2022 zugeflossene Kapitelerträge wird geregelt. .

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 19.09.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7.

V. Terminhinweise

152. COLLEGA-TAG am 15. November 2023 in München bitte notieren Sie den Termin

Der Vetranstalter COLLEGA-e.V. überließ uns diesen Hinweis:
"Traditionsgemäß werden hervoragende Fachvorträge life angeboten - keiner länger als maximal 30 Minuten. Das reicht, zur Einführung in das jeweiige Thema. Bei Interesse üssen die Zuhhörer ohnehin nachgreifen. Damit lässt sich eine Fülle von Informetionen anbieten. Die kostbare Zeit der Teilnahmer wird nicht durch langatmige Reden verschwendet.
Die Einladung mit Teilnahmebedingenen, Anmeldung, vollständiger Tagesordnung und Liste der 10 Referenten ist veröffentlicht."


Die Einladung finden Sie am Ende dieses Blogs unter Numer 8.

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Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zur Homepage des Bundesfinanzhofs  Bundesfinanzhof
Link Nummer 2 zur Homepage Niedersächsischen Finanzgerichts "Gut zu wissen" FG Niedersachsen
Link Nummer 3 zur Homepage des Bundesfinanzhofs Umsatzsteuer Biergarten Bundesfinanzhof
Link Nummer 4 zur Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) Elektroauto Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW)
Link Nummer 5 zur Homepage des Bundesfinanzministeriums Bund-Länder Bundesfinanzministerium 
Link Nummer 6 zur Homepage des Bundesfinanzministeriums Mitteilungsverordnung  Bundesfinanzministerium 
Link Nummer 7 zum BMF_Schreiben vom 19.09.2023 Kapitalertragsteuer Bundesfinanzministerium 
Link Nummer 8 zur Einladung zum 152. COLLEGA-TAG www.COLLEGA e.V.

 

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