Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter – ehemals #COLLEGA-Wochen-Ticker –
Der Bezug ist kostenfrei und jederzeit widerruflich.
In dem Newsletter wird insbesondere auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung sowie auf Rechtsprechung und Literatur hingewiesen.
Nach einer kurzen Schilderung des jeweiligen Sachverhalts wird grundsätzlich auf die Original-Quelle verlinkt.
Der Titel 36/2022 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens.
Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen
Allgemeinverfügung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom 9. September 2022
Eine Einkommensteuer-Vorauszahlung, die auch für Einkünfte aus § 13, § 15 oder § 18 EStG für den 10. September 2022 festgesetzt worden ist, wird hiermit um die Energiepreispauschale nach § 112 Absatz 2 EStG in Höhe von 300 Euro je anspruchsberechtigter Person gemindert, sofern nicht ein konkret-individueller Vorauszahlungsbescheid ergeht.
Den vollständigen Text finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023
Dem BMF-Schreiben sind umfangreiche Erläuterungen angefügt (18 Seiten).
Den vollständigen Text finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums
Muster der Lohnsteueranmeldung 2023
Dem BMF-Schreiben sind "Hinweise für den Arbeitgeber" angefügt (2 Seiten).
Den vollständigen Text finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums
Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG)
In dem BMF-Schreiben werden als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 21.05.2019 ergänzt und geändert. Das BMF Schreiben umfasst 28 Seiten.
Den vollständigen Text finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums
IT-Plattform Bund erhält entscheidende Sicherheitsvorkehrungen
Das BMF teilt mit: "Als weltweit erste Cloud-Plattform ist die IT-Betriebsplattform Bund sowohl nach ISO 27001 zertifiziert als auch für die Verarbeitung von Verschlusssachen nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) freigegeben."
Den vollständigen Text finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums
Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Aufgabe nur einer von mehreren Tätigkeiten
Das BMF-Schreiben stellt eine Veröffentlchung des EuGH-Urteils vom 09.07.2020, C-374/19 und des BFH-Urteils vom 27.10.2020 V R 20/20 (V R 61/17) dar.
Den vollständigen Text finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums
Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV; Anlage EÜR 2022
In dem BMF-Schreiben werden Abbildungen der Formulare und der Anlagen mit umfangreichen Anleitungen zum Vordurck "Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR 2022" dargestellt. Diese umfangreichen Erläuterungen werden mit dem Satz eingeleitet:
"Die Anleitung soll Ihnen das Ausfüllen der Anlage EÜR erleichtern."
Den vollständigen Text finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums
Umsatzsteuerumrechnungskurse August 2022
Das BMF hat die Umsatzsteuerumrechnungskurse für August 2022 veröffentlicht. Für die Umrechnungskurse für die Monate Januar bis Juli 2022 werden Links angeboten.
Den vollständigen Text finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums
Andere Veröffentlichungen
Keine Fristverlängerung für Steuerberater
Das Finanzgericht München hat mit rkr. Urteil vom 08.06.2022 (Aktenzeichen 9 K 379/20) entschieden, dass Steuerberater für die Abgabe der eigenen Steuererklärung keine Fristverlängerung beanspruchen können. Das gilt im Fall der Zusammenveranlagung auch bei einer Beauftragung durch die Ehefrau. Das Urteil ist noch nicht auf der Homepage des FG veröffentlicht. Quelle: Deutsches Steuerrecht Heft 35/2022 Seite XI).
Zweiklassengesellschaft bei den Berufsgeheimnisträgern
Der Präsident der Bundessteuereraterkammer, Prof. Dr. Hartmut Schwab, Steuerberater, weist im Report der Bundessteuerberaterkammer vom September 2022 darauf hin, dass die Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenen Berufe nicht in den persölichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes aufgenommen worden sind. Dieser Schutz ist dagegen Rechtsanwälten und Notaren eingeräumt. Schwab sieht hierin zu Recht eine ungerechtfertigte Ungleichberhandlung der Berufsgeheimnisträger.
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