Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 21-22/2024

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Eine Verfahrensdokumentation ist ein wichtiges und wirksames Werkzeug zur Vermeidung von unnötigen Steuernachzahlungen.
Mit einer Verfahrensdokumentation nach den Mustertextvorlagen von Günter Hässel können Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen schneller und vor allem stressfreier abgewickelt werden.
Damit können Sie Geld und Zeit sparen. 

Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF

Jahressteuergesetz 2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 05.06.2024 den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht.  Die Veröffentlichung einschließlich Begründung umfasst 249 Seiten. Der Entwurf ist gegliedert in 45 Artikel. Die Änderungen sollen vom 01.01.2020 bis 01.01.2024 (5 Artikel) und am 01.01.2025 (8 Artiklei) in Kraft treten. 32 Artikel haben daher keine ändernde Wirkung. 
Das Jahressteuergesetz 2024 wird in den nächsten Monaten im Bundestag beraten werden.
Wir werden berichten.
Einen Link zum Entwurf der Jahresssteuergesetzes 2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 1.

§ 12 Steueroasenabwehrgesetz
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 01.06.2024 ein Schreiben eine Nichtbeanstandungsregelung zu § 12 Stueroasenabwehrgesetz mit einer Fristverlängerung veröffentlicht.
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 04.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 2.

Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024 (§ 3 Nummer 39, § 19a EStG)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 01.06.2024 ein Schreiben mit einem Umfang von 20 Seiten zu dem oben genannten Themenbereicht veröffentlicht.
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 01.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 3.

Umsatzsteuerumrechnungskurse Mai 2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 03.06.2024 die monatlich fortgeschriebenen Umsatzsteuerumrechnungskurse bis einschließlich Mai 2024 veröffentlicht.
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 03.06.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blog unter Nummer 4. 


Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) ab dem 1. Januar 2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 31.05.2024 auf 39 Seiten Änderungen zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes veröffentlicht. Die Änderungen sind fett hervorgehoben.
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 31.05.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blog unter Nummer 5.

Änderung und Ergänzung der Anlage des Anwendungsschreibens zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) vom 7. Juli 2020, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 21. September 2021
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.05.2024 das oben genante Schreiben und weitere Links zum Download veröffentlicht.
Einen Link zu den Veröffentlichungen des BMF vom 29.05.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6

Anhörung zu dem Mindeststeuererklärungsvordruck und der dazugehörigen Anleitung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.05.2024 Unterlagen zur Anhörung zur Minestbesteuerung veröffentlicht.
Einen Link zu den Veröffentlichungen des BMF vom 29.05.2024 zur Mindestbesteurung finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7

Monatsbericht der Bundesminiateriums der Finanzen (BMF)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24.05.2024 seinen Monatsbericht für Mai 2024 veröffenlicht.
Einen Link zur Veröffentlichung des BMF vom 24.05.2024 zur Mindestbesteurung finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 8.

Hinweise zur E-Rechnung von COLLEGA Software-GmbH

Rechtsanwalts- und Steuerberatungs-Kanzleien bekommen als Anwender des Programms COLLEGA-Kanzlei die Rechnungen für die Lizenzgebühren auf Wunsch als elektronische Rechnungen im amtlich zugelassenen Format ZUGFeRD. Nach ausführlichen Tests werden nunmehr im Juli 2024 alle Kunden ersucht, umzustellen und dem Empfang von E-Rechnungen per E-Mail-Versand zuzustimmen (anstelle von Papierrechnungen). Denn ab 01.01.2025 haben alle Rechnungsaussteller im B2B-Bereich ihren Kunden anstelle von Papier-Rechnungen elektronische Rechnungen zu überlassen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch eines Kunden können Rechnungen noch für eine Übergangszeit in Papierform überlassen werden.
Es ist also eine Umkehr eingetreten: Bisher wurden und werden (bis 31.12.2024) elektronische Rechnungen auf Wunsch des Kunden überlassen, ab 01.01.2025 ist es umgekehrt.
Ohne Hektik können Anwender der Software COLLEGA-Kanzlei im 2. Halbjahr 2024 die Umstellung auf das neue Rechnungsformat erledigen - einschließlich Anpassung der Verfahrensdokumentation.

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Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zur Homepage des BMF Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Steueroasenabwehrgesetz Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Vermögenbeteiligung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Umsatzsteuerumrechnungskurse Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Fünftes Vermögensbildungsgesetz Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zur Homepage des BMF Sonderabschreibung Mietwohnung Bundesfinanzminiaterium
Link Nummer 7 zur Homepage des BMF Anhörung zu Mindestbesteuerung Bundesfinanzministerium 
Link Nummer 8 zur Homwpage des BMF Monatsbericht Mai 2024 Bundesfinanzministerium

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