Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 07-08/2024

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Gerne untersützen wir Sie bei allen Fragen zur Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD.
Eine Verfahrensdokumentation ist ein wichtiges und wirksames Werkzeug zur Vermeidung von unnötigen Steuernachzahlungen.
Mit einer Verfahrensdokumentation nach den Mustertextvorlagen von Günter Hässel können Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen schneller und vor allem stressfreier abgewickelt werden.
Damit können Sie Geld und Zeit sparen. 

 

Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF 

Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 23. Mai 2022 (BStBl I S. 860)
Das Bundesfinanzministerium (BMF) am 13.02.2024 ergänzende Anforderung an die Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kaptailerträge veröffentlicht. In einer umfangreichung Anwendungsregelung wird darauf hingewiesen, dass es nicht beantandet wird, wenn Meldungen nach bisherigen von der Finanzverwaltung verwendeten Mustern abgegeben wurden.
Einen Link zum Schreiben des BMF finden Sie am auch Ende dieses Blogs unter Nummer 1.

Vorsteueraufteilung im Verhältnis der Umsätze nach § 15 Abs. 4 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 13.02.2024 zu diesem bei Betriebsprüfungen oft sehr umstrittenen Theam Stellung genommen und vor allem Klarstellungen bekannt gemacht. Wenn auch keine bahnbrechenden Neuerungen gegeben sind, wird dennoch der Umsatzsteueranwenungserlass geändet. Wie bisher soll der Gesamtumsatzschlüssels nur verwendet werden, wenn kein präsiserer Schlüssel zur Anwendung kommt. Betroffene Unternehmer oder deren steuerliche Berater werden nicht umhin kommen, ihre Anwendungen unter Beachtung dieser Klarstellungen des BMF zu überprüfen.
Einen Link zum Schreiben des BMF vom 13.02.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 2.

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c Einkommensteuergesetz (EStG))
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06.02.2024 Muster der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens über die durchgeführten Maßnahmen veröffentlicht, die für der Erlangung von Fördermitteln erforderlich sind. Da Fördermittel oft nur nach Überwindung vieler bürokratischer Hürden gewährt werden, können das BMF Schreiben und die Muster je nach Einzelfall sehr hilfreich sein.
Einen Link zur Veröffentlichung des BMF vom 06.02.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 3

Änderung des Anwendungserlassses zur Abgabenordnung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 05.02.2024 Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung bekannt gemacht. Auf 23 Seiten wurden Regelungen zu 27 Paragrafen der Abgabenordnung, inbesondere zur Außenprüfung und hier zum Teilabschlussbericht sowie zum Beginn und zur Hemmung der Verjährung, geändert. Die Änderungen treten aufgrund eines ausdrücklichen Hinweises mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das erscheint unzumutbar, insbesondere, da die Verwaltung auf über 2 Jahre intern bekannte Regelungen aus Sitzungen in den Jahren  2022 und 2023 Bezug nimmt.  
Einen Link zur Mitteilung des BMF vom 05.02.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4

Monatsbericht Februar 2024 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) 
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22.02.2024 den Monatsbericht für Februar 2024 veröffentlicht.
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 22.02.2023 Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 5

Anwendung des § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) - Frist
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 21.02.2024 darauf hingewiesen, dass es für "Geschäftsjahre, die vor dem 31. Dezember 2022 begonnen haben, nicht beanstandet wird, wenn die Aufzeichnungen erstmals bis zum 31. Mai 2024 abgegeben werden."
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 24.01.2024 Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6 

Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.02.2024 das o.a. Merkblatt (26 Seiten) veröffentlicht. Die Anwendungsregelung nach Tz. 1., 1.1., 2 lautet: "Internationale Streitbeilegungsverfahren sind zwischenstaatliche Verfahren auf Antrag eines oder mehrerer Steuerpflichtiger zur übereinstimmenden Anwendung von DBA oder der EU-Schiedskonvention. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind diejenigen Verfahren nach DBA, für die kein Antragsrecht Steuerpflichtiger vorgesehen ist (vgl. insbesondere Art. 24 Abs. 3 VerhGl.)."  
Einen Link zum Schreiben de BMF vom 21.03.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 7.

Rechtsprechung

Haftung des Steuerberaters, der sich als Treuhandkommanditist beiteiligt. Beteht Versicherungsschutz?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 15.11.2023 (Aktenzeichen VI ZR 77/23) zu den Fragen der Haftung eines geschäftsführenden Treuhandkommanditisten und in diesem Zusammenhang zum Versicherungssschutz des Steuerberaters Stellung genommen.Der Bundesgerichtshof hat die Streitsache zur weiteren Sachaufklärung und endgüligen Entscheidung zurückverwiesen.
Einen Link zur Veröffentlichung des Urteils des BGH vom 25.11.2023 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 8. 

Keine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zusammenhang mit dem sogenannten "Wirecard-Bilanzskandal" – Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde eines Anlegers zurück (Presseeklärung des BGH Nr. 17/2024 vom 26.01.2024)
Viele gutgläubige Anleger haben durch den Kauf von Wirecard-Anteilen viel Geld verloren. Das hier angesprochene Verfahren hatte in den beiden Vorinstanzen und jetzt in dritter Instanz beim BGH keinen Erfolg.
Einen Link zur Pressemitteilung des BGH vom 26.01.2024 finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 9.

Weitere Hinweise
 
E-Rechnung
Lieferanten des Bundes müssen schon seit längerem ihre Rechnungen im Format XRechnung übermitteln. Teilweise haben die Bundesländer und einige Kommunen Ihren Lieferanten ähnliche Verpflichtungen auferlegt. Zum 01.01.2025 werden alle Behörden und alle die nicht öffentlichen Unternehmenr folgen.
Dieses sog. B2G-E-Invoicing bzw. B2B-E-Invoicing bedeutet das Ende von Papierrechnungen. 
Außerdem sind weitergehende Neuregelungen zum 01.01.2025 zu erwarten.
Das bedeutet, dass alle Unternehmer spätestens am 01.01.2025 ihre Rechnungen im Format XRechnung elektronisch erstellen und versenden müssen.
Die empfangenden Behörden und nicht öffentlichen Unternehmer (also jeder Unternehmer) werden die elektronischen Rechnungen elektronisich weiterbearbeiten. Unternehmen werden sie elektronisch in ihre Finanzbuchführung übernehmen und mindestens 10 Jahre revisionssicher archvieren. Das wi9rd bei größeren Unternehmen scon seit Jahren praktiziert.
Im Fall einer Außenprüfung sind die Rechnungsdaten elektronisch zu Verfügung zu stellen.
Es werden zahlreiche Präsenz - und Online Seminare, auch der Hersteller von E-Rechnungs-Programmen angeboten.
COLLEGA e.V. hat am 154. COLLEGA-TAG am 26.04.2024 den Anbieter von IT-Programmen E-Finanzbuchführung, E-Rechnung und E-Auftragsverwaltung zur Vorstellung seiner Softwarelösungen eingeladen.
Kunden von HSC sind Behörden, die nur das X-Rechnungs-Format akzeptieren. Daher hat HSC praktische Erfahrung in der Erstellung von Rechnungen an Behörden. Bei Bedarf werden Schnittstellen zur DATEV als Standard angeboten.
Einen Link zur Einladung von COLLEGA e.V. finden Sie auch am Ende dieses Blogs unter Nummer 10.   
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Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zur Hompeage des BMF Kapitalertragsteuer Anmeldeformular Bundesfinanzministerium
Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Vorsteueraufteilung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Energetische Maßnahmen Musterbescheinigungen Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Anwendungserlass AO Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Monatsbericht Februar 2024 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zur Homepage des BMF Anwendung Steueroasen Anwendungsgesetz Bundesfinanzministerium
Link Nummer 7 zur Homepage des BMF Merkblatt DBA Bundesfinanzmnisterium
Link Nummer 8 zur Homepage des BGH Steuerberater als Treuhandkommanditist Bundesgerichtshof        
Link Nummer 9 zur Homepage des BGH Wirecard Bundesgerichtshof
Link Nummer 10 zu Homepage von COLLEGA e.V. Einladung 154. COLLEGA-TAG COLLEGA

 

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