Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 04/2023

Newsletter 04/2023

Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter  – COLLEGA-Wochen-Ticker –

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Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz geschildert. Sie können entscheiden: Bringt die Information sofort oder evtl. später Nutzen? Wenn ja, können Sie jedes Thema über einen Link zur jeweiligen Original-Quelle vertiefen. Wenn nein, verlieren Sie fast keine Zeit.

Der Titel 04/2023 bezieht sich auf die Kalenderwoche des Erscheinens.

Bei Rückfragen erreichen Sie Günter Hässel gerne über g.haessel@collega.de Ihre Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

 

I. Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen 

Grenzüberschreitende Steuergestaltung – Änderung zum 01.01.2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit seinem Schreiben vom 21.01.2023 darauf hin, dass § 138f AO geändert und das BMF-Schreiben vom 29.03.2021 entsprechend angepasst wurden.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 21.01.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 1.

 

Fokusgruppe Private Altersvorsorge nimmt Arbeit auf

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seiner Pressemitteilung vom 24.01.2023 darauf hin, dass die Fokusgruppe Private Altersvorsorge Ihre Arbeit aufgenommen hat.Dazu der Parlamentarsiche Staatssekretär im BMF, Dr. Florian Toncar:„Angesichts des demografischen Wandels müssen wir kapitalgedeckte Instrumente in der Rente dringend ausbauen. Mit dem Generationenkapital machen wir dafür in der ersten Säule einen wichtigen Schritt. Genauso wichtig ist es aber, bei der privaten Altersvorsorge zu Verbesserungen zu kommen. Mit der Fokusgruppe bündeln wir große Expertise und unterschiedliche Perspektiven. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und bin überzeugt, dass wir gute Lösungen finden werden, um die Vorsorge für das Alter zu stärken.“

Einen Link zur Pressemitteilung vom 24.01.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2.

 

Lohnsteuerliche Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); Nichtbeanstandung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 25.01.2023 an, wie die Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG zu behandeln sind. Nicht nur, dass der Arbeitgeber diese auslegen muss und auf Antrag erstattet bekommt, es ist keine Lohnsteuer einzubehalten und die Erstattungsbeträge unterliegen dem Progressionsvorbehalt

Arbeitgeber, die von derartigen Zahlungen betroffen sind, sollten das BMF-Schreiben vom 25.01.2023 sorgfältig aufbewahren. Fehler müssen nach Rd-Nr. 13 des Schreibens berichtigt werden, wobei nach Rd-Nr. 14 eine Nichtbeanstandungsgrenze gilt. Hierauf wird bei der nächsten Lohnsteuer-Prüfung zu achten sein.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 25.01.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3

 

Bundesregierung verlängert Margining-Finanzierungsinstrument für Handel an Terminbörsen bis Ende 2023

Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 25.01.2023 soll durch die Fortführung des „Finanzierungsinstruments Margining“ Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln, notfalls der Zugang zu ausreichender Liquidität sichergestellt werden.

Einen Link zur gemeinsamen Presseerklärung des BMF und BMWK vom 25.01.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.

 

Unterstützung für KMU bei Small Ticket-Finanzierungen – Außenwirtschaft stärken

Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 25.01.2023 ist es „geplant, die Forfaitierungsgarantie bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 einzuführen. Der Bund kann mit diesem Instrument den Banken den Großteil der Risiken aus der Übernahme von bundesgedeckten Forderungsverkäufen der Exporteure aus zugrunde liegenden Exportgeschäften gegen Zahlung einer entsprechenden Prämie abnehmen.“

Einen Link zur gemeinsamen Presseerklärung des BMF und BMWK vom 25.01.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5.

 

BMF-Schreiben verlängert bei

Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 26.01.2023 die weitere Gültigkeit des Schreibens vom 15.12.2021 verkündet.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 26.01.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6.

 

Entwurf eines BMF-Schreibens zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26.01.2023 einen Entwurf eine BMF-Schreibens zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Umsätzen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Der Entwurf umfasst 7 Seiten.

Erstmals wurde der sogenannte „0-Steuersatz“ eingeführt. Es fällt keine Umsatzsteuer an, die mit den Umsätzen im Zusammenhang entstehenden Vorsteuern sind aber abzugsfähig. Die Neuregelung ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2022 bewirkt werden.

Einen Link zur gemeinsamen Presseerklärung des BMF und BMWK vom 25.01.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7.

 

II. Rechtsprechung

Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im Jahressteuergesetz 2010 ist mit dem Grundgesetz teilweise unvereinbar

Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) weist in einer Pressemitteilung vom 26.01.2023 auf seinen Beschluss vom 24.11.2022 (Aktenzeichen 2 BvR 1424/15) hin.

Der Gesetzgeber ist verpflichtet den festgestellten Verfassungsverstoß bis 31.12.2023 rückwirkend zu beseitigen. Die Verpflichtung umfasst alle nicht bestandskräftigen Entscheidungen. Laufende Verfahren sind bis zu einer Neuregelung auszusetzen.

Hinweis: Auch in diesem Verfahren ist eine Anwendung der zu erwartenden Änderungen auf rechtskräftige Verfahren ausgeschlossen. Fachleute empfehlen, durch Rechtsbehelfe zu versuchen, Sachverhalte offen zu halten, deren Verfassungswidrigkeit angezweifelt wird, zum Beispiel durch Unterstützung von Musterverfahren durch den Bund der Steuerzahler oder ähnliche Institutionen. Sofern in einem Parallelverfahren ein Aktenzeichen eines Finanzgerichts oder der BFH bekannt ist, kann man Ruhen der Verfahrens beantragen.

Einen Link zur Pressemitteilung des BVerfG GH  vom 26.01.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 8.

 

III. Terminhinweise

Die Münchner Steuerfachtagung findet im Jahr 2023 wieder als Präsenzveranstaltung statt.

Gerne veröffentlichen wir diese Grafik und wünschen der Veranstaltung und der unermüdlichen Managerin, Frau Silvia Stroh-Endlicher und ihrem Team gutes Gelingen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Münchner Steuerfachtagung – link unten unter Nummer 7

COLLEGA-TAGE 2023

Bitte, notieren Sie die Termine
151. COLLEGA-TAG 28.04.2023, 13:00 Uhr
152. COLLEGA-TAG 29.09.2023, 13:00 Uhr
153- COLLEGA-TAG 01.12.2023, 12:00 Uhr
Tagungsort ist wie immer das Eden-Hotel Wolff, Arnulfstraße 4, 80335 München.
Die Einladungen mit Agenda und Teilnahmebedingungen werden jeweils rechtzeitig veröffentlicht.

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Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zum BMF-Schreiben vom 23.01.2023 Grenzüberschr. Gestaltung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 2 zur Pressemitteilung vom 24.01.2023 Private Altersversorgung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zum BMF-Schreiben vom 25.01.2023 Infektionsschutzgesetz  Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zur Pressemitteilung BMF und BMWK vom 25.01.2023 Margining Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zur Pressemitteilung BMF und BMWK vom 25.01.2023 Export Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zum BMF-Schreiben vom 26.01.2023 Eigenbetrieb Bundesfinanzminiosterium
Link Nummer 7 zum BMF-Schreiben vom 26.01.2023 PhotovoltaikBundesfinanzminiosterium
Link Nummer 8 zur Pressemitteilung vom 26.01.2023 des BVerG  Bundesverfassungsgericht
Link Nummer 9 zum  Münchner Steuerfachtagung Münchner Steuerfachtagung

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