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Bei Rückfragen erreichen Sie Günter Hässel gerne über info@taxos-software.de. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt.
Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 08.01.2024 darauf hingewiesen, dass "Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärzten" erfolgt sind.
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 08.01.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 1.
Vorläufiger Jahresabschluss des Bundeshaushalts 2023
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einer Pressemitteilung vom 16.01.2024 den "vorläufigen Jahresabschluss des Bundeshaushalts 2023" veröffentlicht.
Einen Link zum Monatsbericht 10/2023 des BMF finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2.
Einsprüche 2022: 64% erfolgreich
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einer Statistik vom 04.09.2023 mitgeteilt, dass im Kalenderjahr 2022 64% der Einsprüche erfolgreich waren.
Einen Link zur Statistik der BMF finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3
Entgelt von dritter Seite
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 24.01.2024 den Umsatzsteueranwendungserlass geändert. Die Regelung betrifft Vermittlungsprovisionen, die Mobilfunkunternehmen bezahlen.
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 24.01.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4
Bonuszahlungen nach § 65a SGB V bei Vorsorgeaufwendungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28.12.2023 eine Änderung des BMF-Schreibens vom 24.05.2017 bekannt bemacht..
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 28.12.2023 Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5
Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24.01.2024 zur Änderung der Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei "mittelbarer" Veranlassung Stellung genommen.
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 24.01.2024 Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6
Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2022
Die Lohnsteuer-Außenprüfungen und Lohnsteuer-Nachschauen ergaben im Kalenerjahr 2022 Steuernachzahlungen von Höhe 689,2 Millionen Euro. Das teilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 24.01.2024 mit.
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 24.01.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7
Ergebnisse der steuerlichen Betriebspüfungen im Kalenderjahr 2022
Die steuerlichen Außenprüfungen der Länder ergaben im Kalenerjahr 2022 Steuernachzahlungen von Höhe 10,8 Milliarden Euro, das sind durchschnittlich rund 834.000 Euro für jeden der 12.949 eingesetzten Prüfer. Die Information des BMF umfasst 5 Seiten und enthält viele zusätzliche Angaben und beispielsweise einen Mehrjahresvergleich. Mehr kann man dem Monatsbericht Oktober 2023 des Bundesministeriums der Finanzen entnehmen.
Einen Link zum Monatsbericht 10/2023 des BMF finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 8
Rechtsprechung
Werkstattrisiko
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 07/2024 vom 19.01.2024 auf fünf neue Urteile vom 16.01.2024 zum sogenannten Werkstattrisiko hin. Gemeint sind Werkstätten, die Unfallschäden nach Kfz-Unfällen beheben. Hierbei geht es insbesondere darum, ob der Schädiger (Unfallverursacher) Einfluss nehmen kann auf die Auswahl der Werkstatt und welche Schäden er eventuell nicht ersetzen muss. Die Urteile dürften den Unfallverursacher besonders dann interessieren, wenn er den Schadensersatz selbst erbringt. Das dürfte besonders bei beabsichtigter Erhaltung eines hohen Schadenfreiheitsrabatts bei der Kfz-Versicherungsprämie zutreffen.
Einen Link zur Pressemitteilung des BGH vom 19.01.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 9.
Vorfrist ist erforderlich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 24.19.2023 (Aktenzeichen VI ZB 53/22) einen Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt. Es war übersehen worden, die Revisionsbegründungsfrist zu notieren. Nach dem Beschluss des BGH sei es anerkannt, dass ein Organisationsverschulden vorliegt, wenn keine Vorfrist notiert wird. Zitat aus dem Beschluss des BGH (a.a.O. Link siehe am Ende dieses Blog unter Nr. 5)
"Hierzu gehört nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung die allgemeine Anordnung, bei Prozesshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum des Fristablaufs noch eine grundsätzlich etwa einwöchige Vorfrist zu notieren. Die Vorfrist dient dazu sicherzustellen, dass auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch eine ausreichende Überprüfungs- und Bearbeitungszeit bis zum Ablauf der zu wahrenden Frist verbleibt. Die Eintragung einer Vorfrist bietet eine zusätzliche Fristensicherung. Sie kann die Fristwahrung in der Regel selbst dann gewährleisten, wenn die Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist versehentlich unterblieben ist."
Steuerberater werden bei Wiedereinsetzunganträgen wohl mit dieser seit Jahren bestehenden Rechtsprechung konfrontiert werden. Danach wird das Notieren von Vorfristen bei allen Fristsachen gefordert und nicht nur bei Revisionsbegründungsfristen zum BFH.
Einen Link zum Beschluss des BGH vom 24.10.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 10.
§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz unvereinbar
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschluss vom 28.11.2023 (Aktenzeichen 2 BvL 8/13) Auszug aus dem Leitsatz:
"§ 6 Absatz 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom 20. Dezember 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 3858) ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, soweit danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist."
Einen Link zum Beschluss des BVerfG vom 28.11.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 11.
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Links zu den obigen Veröffentlichungen:
Link Nummer 1 zur Hompeage des BMF DBA Österreich-Ärzte Bundesfinanzministerium
Link Nummer 2 zur Homepage des BMF Vorl. Jahresabschluss Haushalt 2023 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zur Homepage des BMF 64% der Einsprüche erfolgreich Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Entgelt von dritter Seite Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Bonuszahlungen Vorsorgeaufwendungen Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zur Homepage des BMF Vorsteuerabzug Bundesfinanzministerium
Link Nummer 7 zur Homepage des BMF Lohnsteuerprüfung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 8 zur Homepage des BMF Betriebsprüfung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 9 zur Homepage des BGH Werkstattrisiko Bundesgerichtshof
Link Nummer 10 zur Homepage des BGH Vorfrist Bundesgerichtshof
Link Nummer 11 zur Homepage des Bundesverfassungsgerichts Bundesverfassungsgericht
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