Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 02/2024

Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit widerrufen werden.
Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.
Kein langes Suchen.
 Zu jeder Information wird grundsätzlich am Ende dieses Blogs ein Link zur Orginalquelle angeboten.
Jetzt oder später: Informationen, die Sie nicht sofort nutzen können, stehen auch später zur Verfügung.

Gerne untersützen wir Sie bei allen Fragen bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD und Ihres Compliance-Management-Systems, damit auch in Ihrem Unternehmen Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen des Finanzamtes möglichst stressfrei und ohne vermeidbare Steuernachzahlungen ablaufen können.

Bei Rückfragen erreichen Sie Günter Hässel gerne über info@taxos-software.de. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt. 

Nochmaliger Hinweis auf wichtige Termine
Registrierung beim Meldeportal goAML Transparanzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Die Frist für Steuerberater und alle Berufsausübungsgesellschaften zur Anmeldung (Registrierung) bei dem elektronischen Meldeportal goAML, Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist am 31.12.2023 abgelaufen. Bei Nichtanmeldung droht ein Bußgeld. Die Registrierung muss auch erfolgen, wenn man keine einschläggigen Sachverhalte zum GwG zu melden hat.
Die Registriereung ist erfreulich einfach durchzuführen. Ob Bußgleder erhoben werden, wenn die Anmeldung nachgeholt wird, ist nicht bekannt. Die technische Möglichkeit hierzu ist offenbar noch gegeben. 
Empfehlung: Die Steuerberaterkammer München hat ein 2 minütiges Informationsvideo erstellt, das eine sehr gute Untersützung bietet. Link zu dem Infomationsvide der Steuerberaterkammer München: https://tinyurl.com/3nkd5evy   

Künstliche Intelligenz: KI-Lösung von Otto Schmidt Verlag
Mit freundlicher Genehmigung von COLLEGA e.V. weisen wir darauf hin, dass der bfd-buchholz-iInformationsdienst eine praktische Anwendung der sogenannten Künstlichen Intelligenz anbietet. Die Lösung kann bis 31.01.2024 kostenfrei genutzt werden. Empfehlung: Testversion sofort nach der Bestellung vorsorglich kündigen, damit der Kündigungstermin 31.01.2024 nicht übersehen wird.
Diese wohl erste praktische Anwendungsmöglichkeit der KI für Steuerberatungsfälle wird in der Mitteilung von bfd-buchholz-informationsdienst gut beschrieben Anschauen könnte sich lohnen. Hier geht es zum Download: https:///www.bfd.de/collega

Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF 

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnikung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 29.12.2023 ein Schreiben mit dem oben genannten Titel veröffentlicht:
"Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems vorzugeben."
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 29.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 1.

Umsatzsteuer: Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 02.01.2024 "Umsatzsteuer; Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG; Abschnitt 8.2 UStAE)" eine Liste der Unternehmen veröffentlicht, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben. Einen Link zum BMF-Schreiben vom 02.01.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2.

BMF-Highlights 
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die BMF-Highlights Ausgabe Janaur 2024 veröffentlicht.
Einen Link zur Mitteilung der BMF finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3.

Umzugskosten - Änderung der Termine und der Höchtsbeträge
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 28.12.2023 Änderungen der Termine vor dem Tag dem Einladen des Umzugskosten hinsichtlich der anzuerkennenden Höchtsbeträge für zusätzlichen Unterricht veröffentlicht.
Einen Link zum Schreiben des BMF vom 28.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.

Umsatzsteuer; Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister (§ 22g UStG)
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 28.12.2023 auf 15 Seiten Regelungen der Finanzverwaltung zu den besonderen Pflichten der Zahlungsdienstleister veröffentlicht. Zahlungsdienstleister haben ab 2024 vierteljährlich Meldungen zu übermitteln.
Einen Link zum BMF-Schreiben vom 28.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5. 

Ort der sonstigen Leistung i. S. d. § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG bei der Schadensregulierung
Die Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 04.01.2024 auf das Urteil der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) C-267/21 vom 01.08.2022 reagiert und den Umsatzsteueranwendungserlass geändert.
Einen Link zum Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 04.01.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6.

Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge - Stand: 1. Januar 2024
Das Bundesfinanzministerium hat am 04.01.2024 eine Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge - Stand: 1. Januar 2024 veröffentlicht.
Einen Link zum Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 04.01.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7 

Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG; Basiszins zum 2. Januar 2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 05.01.2024 die Vorabpauschale zum 02.01.2024 neu festgelegt.
Einen Link zum Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 05.01.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 8  

Abgabenordnung neu: § 14b AO ab 01.01.2024
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 12.01.2024 das Schreiben "Bekanntgabe eines Steuerverwaltungsaktes an sowie Vollstreckung gegen eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Britischen Limited mit Verwaltungssitz im Inland; Rechtsfolgen des § 14b AOÄnderungen im neuen Jahr" veröffentlicht.
Einen Link zum Schreiben der Bundesfinanzministeriume vom 12.02.2024 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 9.

Rechtsprechung 

Parkplatzmiete mindert geldwerten Vorteil
Das Finanzgericht (FG) Köln hat am 20.04.2023 (Aktenteichen 1 K 1234/22) entschieden, dass die Miete für einen Parkplatz, die der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber bezahlt, den nach der 1% Regelung ermittelten geldwerten Vorteil mindert.
Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Aktenzeichen des BFH VI R 7/23.
Einen Link zur Homepage des FG Köln finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 10.

Trinkgelder von 50.000 Euro und 1,3 Millionen Euro sind nicht steuerfrei
Das Finanzgericht (FG) Köln hat in zwei Entscheidungen vom 14.12.2022 (Aktenteichen 9 K 2814/20 und 9 K 2507/20) entschieden, dass Zahlungen in dieser Höhe keine steuerfreien Trinkgelder sind. Die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) wurde nicht zugelassen.
Links zur Homepage des FG Köln finden Sie am Ende dieses Blog unter Nummern 11 und 12    

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Links zu den obigen Veröffentlichungen:

Link Nummer 1 zur Hompeage des BMF Technische Sicherheit und Schnittstellen  Bundesfinanzministerium
Link Nummer 2 zur Homepage des BMF internationaler Luftverkehrt Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zur Homepage des BMF BMF-Highlights 01-2024 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Umzugskosten Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Zahlungsdienstleister Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zur Homepage des BMF Umsatzsteuer Ort der sonstigen Leistung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 7 zur Homepage des BMF Kaufkraftzuschläge Bundesfinanzministerium
Link Nummer 8 zur Homepage des BMF Vorabpauschale Bundesfinanzministerium
Link Nummer 9 zur Homepage des BMF § 14b AO ab 2024 Bundesfinanzministerium   
Link Nummer 10 zur Homepage des FG Köln Parkplatzmiete FG Köln
Link Nummer 11 zur Homepage des FG Köln Trinkgeld 1,3 Mio Euro FG Köln 
Link Nummer 12 zur Homepage des FG Köln Trnkgeld 50.000 Euro FG Köln

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