Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 01/2024

Das Abonnement des Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit widerrufen werden.
Ihr Nutzen: Aktuelle Hinweise auf Verlautbarungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur.
Ihre Zeit: Jeder Sachverhalt wird möglichst kurz und zutreffend geschildert.
Kein langes Suchen.
Zu jeder Information wird grundsätzlich am Ende dieses Blogs ein Link zur Orginalquelle angeboten.
Jetzt oder später: Informationen, die Sie nicht sofort nutzen können, stehen auch später zur Verfügung.

Bei Rückfragen erreichen Sie Günter Hässel gerne über info@taxos-software.de. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt. 

Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftsfreunden ein erfolgreiches und glückliches Neues Jahr, vor allem immer beste Gesundheit. Wir freuen und auf eine weitere angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Gerne untersützen wir Sie weiterhin bei allen Fragen bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD und Ihres Compliance-Management-Systems, damit auch in Ihrem Unternehmen Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen des Finanzamtes möglichst stressfrei und ohne vermeidbare Steuernachzahlungen ablaufen können.

Wichtige Termine

Registrierung beim Meldeportal goAML Transparanzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Die Frist für Steuerberater und alle Berufsausübungsgesellschaften zur Anmeldung (Registrierung) bei dem elektronischen Meldeportal goAML, Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist am 31.12.2023 abgelaufen. Bei Nichtanmeldung droht ein Bußgeld. Die Registrierung muss auch erfolgen, wenn man keine einschläggigen Sachverhalte zum GwG zu melden hat.
Die Registriereung ist erfreulich einfach durchzuführen. Ob Bußgleder erhoben werden, wenn die Anmeldung nachgeholt wird, ist nicht bekannt. Die technische Möglichkeit hierzu ist offenbar noch gegeben. 
Empfehlung: Die Steuerberaterkammer München hat ein 2 minütiges Informationsvideo erstellt, das eine sehr gute Untersützung bietet. Link zu dem Infomationsvide der Steuerberaterkammer München: https://tinyurl.com/3nkd5evy   

Künstliche Intelligenz: KI-Lösung von Otto Schmidt Verlag

Mit freundlicher Genehmigung von COLLEGA e.V. weisen wir darauf hin, dass der bfd-buchholz-iInformationsdienst eine praktische Anwendung der sogenannten Künstlichen Intelligenz anbietet. Die Lösung kann bis 31.01.2024 kostenfrei genutzt werden. Empfehlung: Testversion sofort nach der Bestellung vorsorglich kündigen, damit der Kündigungstermin 31.01.2024 nicht übersehen wird. 
Diese wohl erste praktische Anwendungsmöglichkeit der KI für Steuerberatungsfälle wird in der Mitteilung von bfd-buchholz-informationsdienst gut beschrieben Anschauen könnte sich lohnen. Hier geht es zum Download: https:///www.bfd.de/collega

 

Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums BMF 

Ländergruppeneinteilung ab 2024

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 18.12.2023 ein Schreiben "Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2024" veröffenticht.  

Soweit die in dem Schreiben genannten Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland zutreffend sind, können Leistungen nur mit den in dem Schreibwn genannten Sätzen berücksichtigt werden.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 18.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 1.


Umsatzsteuer Vergünstigung aufgrund des NATO-Truppenstatus

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am mit Schreiben vom 18.12.2023 das Schreibe "Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen veröffentlicht. 

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 18.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 2. 

 

Monatsbericht für Dezember des BMF 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 21.12.2023 den Monatsbericht für Dezember 2023 veröffentlicht.

Einen Link zur Mitteilung des BMF vom 21.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 3.

 

Dpoppekbesteuerungsabkommen: Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 12.12.2023 ein Schreiben "Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen" veröffentlicht.

Einen Link zum Schreiben des BMF vom 12.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 4.

 

Außensteuergesetz (AStG) 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 21.12.2023 die "Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes" im Umfang von 254 Seiten mit 1.024 Randziffern veröffentlicht. Die Anwendung riichtet sich nach § 21 AStG.

Einen Link zum BMF-Schreiben vom 15.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 5. 


Umsatzsteueranwendungserlass

Die Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 22.12.2023 "Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum 31. Dezember 2023 (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen)" auf 28 Seiten beschrieben, welche Änderungen vorgenommen wurden.

Einen Link zur Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums vom 22.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 6.

 

Ermittlung der steuerlichen Idenfikationsnummer

Das Bundesfinanzministerium hat am 28.12.2023 mit Schreiben "Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Daten über Lohnersatzleistungen" geregelt, wie die Verknüpfung von Lohnersatzleistungen mit der steuerlichen Identifikationsnummer in den verschiedenen Fällen erfolgen soll. Für diese Regelung wurde das Einverständnis der Länderfinanzbehörden eingeholt.
Anmerkung: Dieses Schreiben gibt ein kleinen Einblick in den (Rück)- Stand bei der Digitalisierung in unseren Behörden! 

Einen Link zur Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums vom 28.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 7 

Anwendungserlass zur Abgabenordnung, Änderung zum 01.01.2024

Das Bundesministerium der Finanzn (BMF) hat mit Schreiben vom 29.12.2023 "Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) mit Wirkung ab 1. Januar 2024" insbwsondere die aufgrund des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) eingetretenen Neuänderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung auf 31 Seiten geregelt.

Einen Link zur Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums vom 29.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 8  


Weitere Informationen

Änderungen im neuen Jahr

Die Bundesregierung hat am 29.12.2023 auf Ihrer Homepage unter der Titet "Das ändert sich in 2024" Einzelheiten zu neuen gesetzlichen Bestimunngen veröffentlicht.

Einen Link zur Mitteilung der Bundesregierung vom 29.12.2023 finden Sie am Ende dieses Blog unter Nummer 9.


Änderung der Gebühren Transparenzregister

Im Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 378 wurde am 18.12.2023 die Änderung der Transparenzregistergebührenverodnung bekannt gemacht.

Einen Link zur Bekanntmachung der Transparenzregistergebührenverodnung finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 10.

Düsseldorfer Tabelle Leitlinien

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 16.12.2023 Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht.

Einen Link zur Homepage des OLG Düsseldorf finden Sie am Ende dieses Blog unter Nummer 11    

Fristverlängerung bis 02.04.2024 für Einreichung von Jahresabschlussen 2022 zum Unternehmensregister

Das Bundesamt für Justiz teilte Ende Dezember 2023 mit:
"Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 am 31. Dezember 2023 endet, vor dem 2. April 2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden."

Einen Link zur Mitteilung des Bundesamts für Justiz finden Sie am Ende dieses Blogs unter Nummer 12.

Literaturhinweis

Chat GPT in der Unternehmenspraxis

Wolfhart Fabarius gibt in seinem Buch mit dem oben geannten Titel "Anwendungsbesipiele für Risikomanagement, Controlling und Copmpliance". Das Buch ist sehr lesenswert. Es gibt nicht nur Einblicke in die Welt eines Chotbots, sondern beschäftigt sich auch mit ethischen Grundsätzen, und - wie könnte es bei dem Thema anders sein - dem Datenschutz. Die Anwendungsbeispiele für Risikomanagement, Controlling und Compliance zeigen deutlich, dass bei ChatGPT nur das herauskommt, was eingelernt ist. KI im allgemeinen und ChatGPT bieten schier unbegrenzte Möglichkeiten, Daten und Informationen zu speichern und bei richtiger Abfragetechnik auch brauchbare Ergebnisse zu erhalten, die aber immer der Nachrprüfung durch Menschen auf Richtigkeit und Vollständigkeit bedürfen. 
Im Kapitel Nachhaltigkeit und Klimschutz wird aus einem in ChatGPT gestellten Dialog mit einem Politiker deutlich, dass ChatGPT Sprachhülsen sehr echt texten kann.
Das Werk hat den großen Vorteil, dass man nicht theoreitsche Erörterungen liest, sondern dass der Autor durchweg praktsiche Abfragen vorstellt, die man am besten nachstellt, um die Ergebnisse nicht zu lesen, sondern zu erleben.
Nach diesem aktiven Erleben der Inhalte des Buches hat man einen guten Überblick über die Möglichkeiten des ChatGPT, das für "Chatbot Generative Pre-trained Transformer" steht. Hierauf weist der Autor im ersten Satz seine Einführung hin. Zum Abschluss werden ausgewählte Aufsätze über Künstliche Interlligenz seit 2011 angeboten und letzlich werden in einem sehr umfangreichen Glossar viele Begriffe erläutert. 

Das Buch ist erschienen im Erich Schmidt Verlag, ISDN Nummer 9 783503 236978 und kostet € 49,95.

Hinweis: Ein praktisches Beispiel einer CHATGPT Anwendung finden Sie oben als ersten Beitrag in diesem Blog. Auch da geschieht nichts anderes, als dass in KI vorhandes Wissen wiedergegeben wird. Diese Wiedergabe ist vollständig - allerdings nur hinsichtlich der in der angebotenen Anwendung eingespeicherten Literatur. 

_________________________________

Links zu den obigen Veröffentlichungen:


Link Nummer 1 zur Hompeage des BMF Ländergruppeneinteilung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 2 zur Homepage des BMF NATO Truppenstaut Bundesfinanzministerium
Link Nummer 3 zur Homepage des BMF Montsbericht Dezember 2023 Bundesfinanzministerium
Link Nummer 4 zur Homepage des BMF Doppelbesteuerung Arbeitslohn Bundesfinanzministerium
Link Nummer 5 zur Homepage des BMF Außensteuergesetz Bundesfinanzministerium
Link Nummer 6 zur Homepage des BMF Umsatzsteuer-Anwenungserlass Bundesfinanzministerium
Link Nummer 7 zur Homepage des BmF Identifikationsnummer Bundesfinanzministerium
Link Nummer 8 zur Homepage des BMF Anwendungserlass zur Abgabenordnung Bundesfinanzministerium
Link Nummer 9 zur Homepage der Bundesregierung Neuerungen in 2024 Bundesregierung   
Link Nummer 10 zum Bundesgesetzblatt Transparenzregister-Gebühren Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 378
Link Nummer 11 zur Homepage des OLG Düsseldorf Leitlinien Düsseldorfer Tabelle OLG Düsseldorf 
Link Nummer 12 zur Mitteilung des Bundesamts für Justiz Fristverängerung Unternehmensregitste Bundesamt für Justiz

Gefällt Ihnen dieser Newsletter und möchten Sie ihn regelmäßig bekommen oder möchten Sie Freunde darauf hinweisen:

Hier ist der Link für die Bestellung:

Diesen kostenfreien Newsletter bestellen    

 

Herausgeber und Betreiber der Website: TAXOS Software GmbH
Fragen zu diesem Beitrag
Überblick über unsere Angebote
Impressum des Herausgebers
Newsletter abbestellen

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.