Eigenbeleg: Unbelegte Ausgaben (Trinkgelder)

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  • YM150908
  • Die Summe kleiner Beträge kann am Jahresende zu einer größeren Steuernachzahlung führen, wenn der Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg“ bei einer Betriebsprüfung angewendet wird. Dieser Eigenbeleg hilft bei der Erledigung dieser Frage
Das Trinkgeld für den Postboten oder für einen Handwerker wird meist ohne Fremdbeleg gewährt.... mehr
Produktinformationen "Eigenbeleg: Unbelegte Ausgaben (Trinkgelder)"

Das Trinkgeld für den Postboten oder für einen Handwerker wird meist ohne Fremdbeleg gewährt. Betriebsprüfern erleichtert man die Anerkennung durch Vorlage dieses Eigenbelegs

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