Fragen und Antworten für Unternehmer und Steuerberater
Eine gute Verfahrensdokumentation geht ganz eindach. Das zeigt unsere kostenfreie Checkliste.
Zielsetzung: Steuernachzahlungen bei Betriebsprüfungen vermeiden.
Günter Hässel, WP | StB | RB (RAK), Buch am Erlbach
• pflegt seit 30 Jahren einen kollegialen Erfahrungsaustausch zur legalen Vermeidung von Steuernachzahlungen bei Prüfungen des Finanzamts
• sieht Verfahrensdokumentation nach GoBD | Internes Kontrollsystem (IK) | Tax Complöiance Management System (TCMC) als einheitliche Herausforderung und zugleich große Chance für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ihre Berater
• empfiehlt die betriebswirtschaftliche Gestaltung eines Unternehmens einzubeziehen, da Steueroorganisation und Betriebswirtschaft sich ergänzen und dadurch der Nutzen vergrößert wird.
• hält gemeinsame Vorgaben der Steuerberater, die auf praktischen Erfahrungen beruhen, für die beste Lösung
• ist zu erreichen über info@taxos-software.de
Steuerberater fragen Mandanten
Um Mandanten richtig beraten zu können, müssen Steuerberater den Ablauf der Prozesse bei den Mandanten kennen..
Hierzu kann der nachfolgende Fragebogen in Form einer Checkliste verwendet werden.
Mustertextvorlagen von Günter Hässel im Format Microsoft Word®
Zielsichere Führung durch viele Mustertextvorlagen, Checklisten und Eigenbelege für Branchen und Unternehmensformen.
Einfache Auswahl der passenden Formulierungshilfen als Basis für die Verfahrensdokumentation.
Verständliche Ausdrucksweise in allen Mustertextvorlagen und Branchenvorlagen.
Individuelle Ergänzungsmöglichkeit der Texte zur Anpassung an die Unternehmensstrukturen.
Herausgeber der Mustertextvorlagen: www.taxos-software.de
Cloud-basierte Lösung
Die gleichen Mustertextvorlagen werden in einer von der Firma Data-Security erstellten cloud-basierten Form angeboten.
Mehr siehe
Verfahrensdokumentation in der Cloud | TAXOS Software GmbH (taxos-software.de)
1. Die Verfahrensdokumentation
Die Verfahrensdokumentation ist eine Beschreibung aller kaufmännischen Prozesse Ihres Unternehmens.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben leider sehr oft keine Verfahrensdokumentation.
Warum leider? Weil dadurch enorme Vorteile verloren gehen:
Die Unternehmer verschenken gutes Geld.
Machen Sie es besser und starten Sie – wir erleichtern Ihnen den Einstieg
1.1 Sie erstellen die Verfahrensdokumentation nicht für, sondern gegen das Finanzamt.
Sie ist der Schlüssel zur Vermeidung von Steuernachzahlungen
Lesen Sie zunächst, warum es sich für Sie lohnt, eine Verfahrensdokumentation zu erstellen.
Es sind 12 (5 steuerliche, 6 betriebswirtschaftliche und 1 besonders langfristiger) Vorteile.
Ja, Sie lesen richtig: Nur fünf von zwölf Vorteilen sind von steuerlicher Bedeutung.
Sie sind aber unverzichtbar, weil sie der Schlüssel zur Vermeidung von Steuernachzahlungen sind..
Sie werden durch die sieben weiteren Vorteile ergänzt.
Erstellen Sie Ihre Verfahrensdokumentation zu Ihrem Nutzen. Die Verfahrensdokumentation ist immer ein Gewinnbringer.
Die nachfolgende Liste der 12 Vorteile der Verfahrrensdokumentation spricht für sich!
"Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schriftt". Wie empfehlen Ihnen als ersten Schritt zu Ihrr Verfahrensdokumentation diese Checkliste. Sie ist einfach zu bearbeitren und bringt Sie einen gro0en Schritt voran.
1.2 Checkliste
Fragen zu den kaufmännischen Ablauf-Prozessen in Ihren Unternehmen dienen als Einstieg, damit Sie
– gerne mit unserer Unterstützung – die Grundlagen für eine Vorauswahl von Mustertextvorlagen treffen können.
Je genauer Sie die Fragen der Checkliste beantworten, umso leichter gehen Ihnen die daran anschließenden Arbeiten von der Hand.
1.3 Mustertextvorlagen
Abschreiben oder Kopieren ist leichter als alles selbst zu formulieren. Jahrelange Erfahrung
– auch bei der Begleitung vieler Betriebsprüfungen – haben es ermöglicht, die Mustertextvorlagen zu erstellen.
Die Auswahl erfolgt anhand der Ergebnisse der Checkliste. Sie ergibt den ersten Entwurf Ihrer Verfahrensdokumentation.
1.4 Unterstützung durch Ihren Steuerberater
Auf Basis des ersten Entwurfs der ausgefüllten Checkliste kann Ihr Berater bei der weiteren Erstellung der Verfahrensdokumentation helfen.
1.5 Lassen Sie sich auf die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ein.
Es lohnt sich im wahrsten Sinn der Wortes.
2. Zwölf wesentliche Vorteile der Verfahrensdokumentation
Wesentliche steuerliche Vorteile | |
Vorteil 1 | Durch die Beseitigung von Formfehlern und steuerschädlichen Abläufen werden Gründe für die zurecht gefürchteten Zuschätzungen und Sicherheitszuschläge vermieden. Diese müssen aus versteuerten Gewinnen bezahlt werden. Das ist Gewinnabschöpfung. |
Ergebnis 1 | Keine oder weniger Steuernachzahlungen und Vermeidung von Gewinnabschöpfungen. |
Vorteil 2 | Vermeidung einer Außenprüfung oder zumindest schnellerer Ablauf jeder Betriebsprüfung. Das Finanzamt erkennt, dass das Rechnungswesen gut organisiert ist und ordnet keine Prüfung an oder beendet diese schneller. Jeder Tag weniger Betriebsprüfung führt zur Ersparnis von Zeit und Geld. |
Ergebnis 2 | Ertragssteigerung durch Kosteneinsparungen. |
Vorteil 3 | Der Zeitaufwand und die Kosten für Gegenprüfungen und Gegendarstellungen vermindern sich oder entfallen ganz, da der Prüfer weniger oder keine Beanstandungen hat. |
Ergebnis 3 | Ertragssteigerung durch Kosteneinsparungen. |
Vorteil 4 | Keine Bußgelder, keine Steuerstrafen, keine Zwangsgelder etc., die aus versteuerten Gewinnen bezahlt werden müssen (Gewinnabschöpfung) Die Betriebsprüfung läuft ruhiger und sachlicher ab. Es ist keine Strafverteidigung erforderlich. |
Ergebnis 4 | Keine Gewinnabschöpfungen durch Strafen etc. und Ertragssteigerung durch Kosteneinsparungen. Kein Zeit- und Kostenaufwand für Strafverteidigung. |
Vorteil 5 | Das Unternehmen ist durch die Verfahrensdokumentation betriebsprüfungssicherer. |
Ergebnis 5 | Kein Betriebsprüfungs-Stress. Neben den oben genannten Vorteilen besonders wichtig: Die Gesundheit des Unternehmers und alles Beteiligten wird geschont. |
Wesentliche betriebswirtschaftliche Vorteile | |
Vorteil 6 | Bei der Prozessbeschreibung in der Verfahrensdokumentation werden widersprüchliche, umständliche und fehlerbehaftete Abläufe festgestellt und können verbessert werden. |
Ergebnis 6 | Ertragssteigerungen durch Kosteneinsparungen sowie Umsatz- und Produktoptimierungen. |
Vorteil 7 | Die Vereinheitlichung der Bearbeitung erleichtert Stellvertretungen zum Beispiel bei Urlaub und Krankheit. Die Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Aushilfen wird vereinfacht. |
Ergebnis 7 | Ertragssteigerungen durch Kosteneinsparungen und zufriedene Mitarbeiter. Ein gutes Betriebsklima steigert die Arbeitsfreude. Das ist positiv für Mitarbeiter und Unternehmen. |
Vorteil 8: | Durch Anhörung der Mitarbeiter und Berücksichtigung ihrer Vorschäge werden Akzeptanz und Umsetzung der Verfahrensdokumentation untersützt. Individuelle Einzelregelungen werden vermieden und verlieren auch ihre Berechtigung. |
Ergebnis 8 | Ertragssteigerung durch einheitliche Abwicklungen. Das "Miteinander" wird gefördert, das wirkt sich sehr positiv aus. |
Vorteil 9 | Veränderungen von Prozessen, z.B. Einführung eines neuen Software-Programms, werden in der Verfahrensdokumentation zur fehlerfreien Anpassung und Umsetzung beschrieben. |
Ergebnis 9 | Ertragssteigerung durch hohen Informationsgehalt sowie Kosteneinsparungen und Fehlervermeidung bei jeder Umstellung. |
Vorteil 10 | Durch Fehlervermeidung weniger (oder keine) Kundenreklamationen. |
Ergebnis 10 | Ertragssteigerung, zufriedene Kunden und Steigerung des Ansehens des Unternehmens. |
Vorteil 11 | Wirkungsvolle Vorbereitung auf die ohnehin unvermeidbare weitere Digitalisierung des Unternehmens. Nur eindeutig geregelte Prozesse können erfolgreich digitalisiert werden. |
Ergebnis 11 | Verminderung des Aufwands bei der Digitalisierung aufgrund einer vorhandenen und gelebten Verfahrensdokumentation. |
Wesentlicher besonders langfristiger Vorteil | |
Vorteil 12 | Der Wert des Unternehmens (oft ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge des Unternehmers) steigt durch die Regelungen in der Verfahrensdokumentation. Ein Erwerber bewertet das Unternehmen nach Ertragskraft und Zukunftssicherheit.Dazu gehört auch die "Betriebsprüfungssicherheit". Diese Entscheidungsparameter werden durch die beschriebenen Ergebnisse deutlich verbessert. |
Ergebnis 12 | Steigerung des Unternehmenswertes und damit der Altersvorsorge des Unternehmers. |
3. Fragen an Mandanten – Unternehmer – Checkliste –
3.1 Unternehmensdaten
3.1.1. Adressdaten | Rechtsform, Branche |
Stempel des Unternehmens | ☐ Einzelunternehmen ☐ GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG ☐ GmbH, AU, UG, Stiftung andere Rechtsform:
Branche: |
Stempel Zweigniederlassung | Stempel Zweigniederlassung |
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☐ Bei weiteren Zweigniederlassungen Felder erweitern |
3.1.2. Geschäftsführer(GF) und Prokuristen(P) |
☐ GF | ☐ P; Vor- und Zuname: ☐ GF | ☐ P; Vor- und Zuname: ☐ GF | ☐ P; Vor- und Zuname:☐ GF | ☐ P; Vor- und Zuname: |
3.1.3. Mitarbeiter Davon Familienangehörige |
Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter: _____ _____ Anzahl der technischen Mitarbeiter _____ _____ Anzahl der handwerklich tätigen Mitarbeiter _____ _____ Anzahl der Mitarbeiter im Vertrieb _____ _____ Anzahl der Leih-Arbeitnehmer _____ _____
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3.1.4. Zuständigkeiten intern – Geschäftsführer und Mitarbeiter | ||
Bereich | Vor- und Zuname | Vor- und Zuname Stellvertreter |
Geschäftsführung kaufmännisch |
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Geschäftsführung technisch |
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Geschäftsführung Vertrieb |
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Geschäftsführung Einkauf |
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Geschäftsführung Personal |
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Geschäftsführung _________ |
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Finanzbuchführung |
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Kassenführung |
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Kassenbuchführung |
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Zahlungsverkehr/Banken |
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Kontrolle Finanzbuchführung |
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Fakturierung |
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Debitoren-Buchhaltung Mahnwesen |
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Rechnungseingang |
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Kreditoren-Buchhaltung |
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Kreditoren Zahlungen |
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Kontrolle Zahlungsverkehr |
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3.1.5. Zuständigkeiten extern | ||
Bereich | Name Unternehmen | Vor- und Zuname dort zuständiger Mitarbeiter |
Steuerberatung |
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Dienstleister kaufmännisch |
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Externer Buchführungsservice |
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Externe Lohn- und Gehaltsabrechnung |
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Dienstleister IT |
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IT-Betreuung Hardware |
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IT-Betreuung Software allg. |
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IT-Betreuung TSE-Kasse |
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IT-Betreuung Finanzbuchführung |
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IT-Betreuung Fakturierprogramm |
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IT-Betreuung Bankwesen |
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Datenschutzbeauftragter |
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Geldwäschebeauftragter |
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Arbeitsschutzbeauftragter |
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Internetsicherheit |
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Weitere ext. Dienstleister: |
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3.2 IT-Umgebung
Gegenstand | Name, Zuständigkeit |
☐ Server im Haus | IT-Betreuer
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☐ Server außer Haus | Name ASP-Betreuer
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☐ Inhaus Arbeitsplätze | Anzahl: |
☐ Home-Office Arbeitsplätze | Anzahl |
☐ Arbeitsplätze Hardware im Eigentum der Mitarbeiter (BYOD) | Anzahl, Beschreibung, Mitarbeiter-Name:
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☐ Scanner nur Hardware | Anzahl |
☐ Scanner Hardware inklusive Anwendungs- Programm | Name des Programms und des zuständigen IT-Betreuers
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☐ Belegerkennung (OCR-Programm) | Name und Funktion des Programms
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☐ Finanzbuchführungs-Programm | Name und Funktionsumfang des Programms
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☐ TSE-Kasse | Typ und Funktionsumfang der Programm
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☐ Elektronisches Kassenbuch-Programm | Name und Funktionsumfang des Programms
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☐ E-Banking-Programm | Name des Programms
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☐ Fakturier-Programm | Name des Programms
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☐ Posteingangsbuch elektronisch | Name des Programms
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☐ Postausgangsbuch elektronisch | Name des Programms
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☐ Rechnungseingangsbuch elektronisch | Name des Programms
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☐ |
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3.3 Kassenführung
Art der Kassen | Anzahl | Form der Aufzeichnung |
☐ Keine Kasse, da keine Bar-Einnahmen Erstattung der Auslagen per Banküberweisung |
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☐ Keine Kasse, da keine Bar-Einnahmen und Bezahlung der kleinen Ausgaben per Bank (EC-Karte) |
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☐ Bürokasse mit Papierkassenbuch |
| ☐ Handschriftliches Führen des Papierkassen-Durchschreibebuchs
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☐ Geschäftskasse mit elektronischem Kassenbuch-Programm |
| Name der Programms
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Registrierkasse nicht TSG zertifiziert Hinweis: Diese Art der Kassenführung ist nicht mehr zulässig! |
| ☐ Handschriftliche Eingabe der Kassendaten in ein Papierkassenbuch ☐ Tastatur-Eingabe in ein elektronisches Kassenbuch |
Registrierkasse TSG zertifiziert |
| ☐ Bezeichnung des Zertifikats ____________________________ ☐ Automatische Übernahme der Kassenbewegungen in Fibu-Programm |
Offene Ladenkasse mit Kassenbericht |
| ☐ Handschriftlicher täglicher Kassenbericht mit Kassensturz
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Automatenkasse Bargeld |
| ☐ Handschriftlicher Kassenbericht mit Kassensturz bei Kassen-Leerung
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Automatenkasse bargeldlos |
| ☐ Beschreibung der Verbuchung
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Vertrauenskasse (Ackerrand Blumen etc.) |
| ☐ Handschriftlicher Kassenbericht mit Kassensturz bei Kassen-Leerung
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Sammelkasse (Aufzeichnungen für Sammelkasse müssen erstellt werden, wenn Barbeträge von anderen Kassen in eine Sammelkasse – z.B. Tresor – übertragen werden) |
| ☐ Handschriftliche Eingabe in ein Papierkassenbuch ☐ Tastatur-Eingabe in ein elektronisches Kassenbuch
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Andere Kasse
(Bitte beschreiben) |
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3.4 Geschäftsbanken
Name der Bank | Konten – bitte bei jeder Bank die zutreffenden Konten ankreuzen – Mehrfachnennung ist möglich |
Bank 1 Name: ____________________________
__________________________________ | ☐ Geschäftskonto ☐ Festgeldkonto ☐ Darlehenskonto Anzahl: ______ ☐ Fremdwährungskonto Anzahl: ______ ☐ Kontoauszüge in Papierform ☐ Kontoauszüge elektronisch ☐ Verwendetes E-Banking-Programm
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Bank 2 Name: ____________________________
__________________________________ | ☐ Geschäftskonto ☐ Festgeldkonto ☐ Darlehenskonto Anzahl: ______ ☐ Fremdwährungskonto Anzahl: ______ ☐ Kontoauszüge in Papierform ☐ Kontoauszüge elektronisch ☐ Verwendetes E-Banking-Programm
|
Bank 3 Name: ____________________________
__________________________________ | ☐ Geschäftskonto ☐ Festgeldkonto ☐ Darlehenskonto Anzahl: ______ ☐ Fremdwährungskonto Anzahl: ______ ☐ Kontoauszüge in Papierform ☐ Kontoauszüge elektronisch ☐ Verwendetes E-Banking-Programm
|
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3.5 Ausgangsrechnungen
Art der Erstellung | Beschreibung der Bearbeitung |
☐ Aufgrund der Art des Unternehmens werden keine Ausgangsrechnungen erstellt |
(Bitte kurze Beschreibung) |
☐ Handschriftliche Erstellung ohne Nachweis der Vollständigkeit |
(Bitte kurze Beschreibung) |
☐ Handschriftlich unter Verwendung eines Durchschreibe-Rechnungsbuchs |
(Bitte kurze Beschreibung) |
☐ Elektronische Erstellung mit Fakturier-Programm | Name des Fakturier-Programms:
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☐ Automatische Übernahme der Buchungssätze in das Finanzbuchführungs-Programms | Name des Finanzbuchführungs-Programms
|
☐ Versand der Rechnungen in Papierform | ☐ Bei Versand durch einen Dienstleister (z.B. E-Post) Angabe des ersten Dienstleisters:
☐ Bei Versand durch einen Dienstleister (z.B. E-Post) Angabe des zweiten Dienstleisters: |
☐ Elektronischer Versand der Rechnungen | ☐ Per E-Mail ☐ Per Name des Programmanbieters
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☐ Andere Lösung |
(Kurze Beschreibung der Lösung) |
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3.6 Eingangsrechnungen
Art des Rechnungsempfangs | Beschreibung der Bearbeitung |
☐ Eingangsrechnungen, die bar bezahlt werden | ☐ Papier durch Übergabe ☐ Papier per Posteingang ☐ Papier per E-Mail-Eingang ☐ Papier anderer Eingang (Bitte kurze Beschreibung) |
☐ Eingangsrechnungen, die unbar bezahlt werden | ☐ Papier durch Übergabe ☐ Papier per Posteingang ☐ Papier per E-Mail-Eingang ☐ Papier anderer Eingang
(Bitte kurze Beschreibung) ☐ PDF per E-Mail-Eingang ☐ PDF anderer Eingang (Download)
(Bitte kurze Beschreibung) ☐ anderes Dateiformat per E-Mail-Eingang
(Bitte kurze Beschreibung) ☐ anderes Dateiformat per Download
(Bitte kurze Beschreibung)
|
☐ Rechnungseingangseingang wird in einem Posteingangsbuch erfasst |
(Bitte kurze Beschreibung) |
☐ Rechnungseingang wir in einem Rechnungseingangsbuch in Papierform erfasst |
(Bitte kurze Beschreibung) |
☐ Rechnungseingang wird in einem elektronischen Rechnungseingangsbuch erfasst | Name des Programms
☐ Weiterverarbeitung Bezahlung ☐ Weiterverarbeitung Übergabe an Finanzbuchführung ☐ andere Weiterverarbeitung
|
Andere Art des Rechnungsempfangs und des Schutzes gegen Verlust von Eingangsrechnungen
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(Bitte kurze Beschreibung) |
3.7 Internes Kontrollsystem (IKS),
Tax Compliance Management System,
ISO-Zertifizierung, andere Zertifizierung
Bitte kurze Beschreibung der vorhandenen Regelungen |
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3.8 Handlungsempfehlungen
Jedes Unternehmen hat sich Regeln über den Ablauf der Unternehmensprozesse gegeben.
Ohne sie kann kein Betrieb erfolgreich geführt werden.
Teilweise sind diese Vorgaben nicht vollständig, teilweise sind sie nur mündlich erteilt, teilweise
bestehen sie in Arbeitsanweisungen und teilweise wurden sie von den Mitarbeitern als Hilfestellungen
bei Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen erstellt.
Jedes dieser Dokumente ist wichtig als Basis für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation.
Machen Sie also unter Einbeziehung Ihrer Mitarbeiter eine Bestandsaufnahme.
Danach ordnen Sie aufgefundenen Unterlagen zu einem ersten Rohkonzept Ihrer Verfahrensdokumentation.
Bei der weiteren Entwicklung helfen Ihnen unsere Mustertextvorlagen, die Sie an Ihr Unternehmen anpassen.
Zur Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation brauchen Sie die Hilfe Ihres Steuerberaters,
Ihres EDV- Beraters und, wenn vorhanden, Ihres Datenschutzbeauftragten.
Besonders beachten sollten Sie, dass Ihre Mitarbeiter sehr wichtige Beiträge leisten können und müssen.
Die Mitarbeiter wissen, wie Ihr Unternehmen läuft. Daher dürfen Sie nicht auf deren Rat und die Mitarbeit verzichten.
Die erfolgreiche Einführung und Fortführung der Verfahrensdokumentation bedarf der Mitarbeit und Unterstützung durch Ihre Mitarbeiter.
Begeistern Sie sich gemeinsam an den Erfolgen, die Sie mit der Verfahrensdokumentation erzielen können.
3.9 Nochmals zu den Kosten für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation
Die nachhaltigen Ertragsverbesserung sind regelmäßig deutlich höher ist als die einmaligen Kosten zur Erstellung der Verfahrensdokumentation.
Hinzu kommen noch das erhebliche Kostenrisiko durch Steuererhöhungen und weitere, eingangs besprochene Risiken bei Fehlen einer Verfahrensdokumentation.
4 Copyright
Das Angebot im Überblick
- Das Kompendium umfasst alle Formulierungshilfen (Mustertextvorlagen) des Anbieters zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation (VD) einschließlich Erläuterungen sowie Checklisten und Textvorlagen für Eigenbelege.
- Branchenpakete beinhalten Auswahlen von Formulierungshilfen (Mustertextvorlagen) zur Erstellung einer VD einschließlich Erläuterungen nach branchenspezifischen Gesichtspunkten.
- Jede einzelne Mustertextvorlage einschließlich Erläuterungen kann als Erweiterung zu einer bestehenden oder zur individuellen Zusammenstellung einer VD verwendet werden.
- Durch die Erstellung einer VD können sich erhebliche Einsparungen an Zeit und Geld ergeben als Folge der Verschlankung und Vereinheitlichung der Prozesse.Dadurch kann der Aufwand für die Erstellung der VD mehr als ausgeglichen werden.
- Eine Verminderung des Aufwands bei der Einführung der Digitalisierung ergibt sich, weil nur eindeutig beschriebene Prozesse erfolgreich digitalisiert werden können.
- In der VD müssen immer die tatsächlichen Abläufe im Unternehmen zu dem jeweiligen Zeitpunkt der Erstellung der VD geschildert werden.
- Bei Änderungen der Prozesse müssen jeweils neue Versionen erstellt werden.
- Durch eine VD kann ein betriebsprüfungssichereres Rechnungswesen zur Vermeidung von Steuernachzahlungen beschrieben werden.
- Der Aufwand für Gegenprüfungen und Gegendarstellungen bei Betriebsprüfungen kann durch eine VD vermindert werden oder wegfallen, weil Streitpotenzial wegfällt.
- Hinweis: Die Finanzverwaltung und/oder Gerichte können von diesen Mustertextvorlagen abweichende Auffassungen vertreten oder später entwickeln.
- Vorbehalt der Finanzverwaltung
„Die GoBD können sich durch gutachterliche Stellungnahmen, Handelsbrauch, ständige Übung, Gewohnheitsrecht, organisatorische und technische Änderungen weiterentwickeln und sind einem Wandel unterworfen“ (GoBD Rz. 18). - Dieser Vorbehalt gilt auch für diese auf den GoBD basierenden Formulierungshilfen und Mustertextvorlagen zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation nach GoBD.
- Nutzer ist, wer im Shop des Herausgebers die dort angebotenen Dateien erwirbt oder erworben hat.
Der Nutzer darf die ihm überlassenen Formulierungshilfen – Mustertextvorlagen, Erläuterungen, Checklisten und Textvorlagen für Eigenbelege – zur Erstellung einer VD für sein Unternehmen oder seine Kanzlei verwenden, abändern, ergänzen und von einer erstellten VD Versionierungen erstellen.
Die Erstellung von Kopien für Dritte bedarf der Zustimmung des Herausgebers.
Haftungsausschluss
Die Nutzung dieser Angebote zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen kann eine zu den Sachverhalten des jeweiligen Nutzers passende und dem jeweiligen Rechtsstand entsprechende Beratung durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Die Einholung einer entsprechenden Beratung wird ausdrücklich empfohlen.
Die Autoren, der Herausgeber und alle mitarbeitenden Menschen sind stets bemüht, die Angebote und Produkte nach den jeweils neuesten Erkenntnissen vollständig und fehlerfrei zu erstellen.
Dennoch übernehmen die Autoren und der Herausgeber keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der angebotenen Formulierungshilfen und deren Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder für vom Anwender mit der Anwendung beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnisse.
Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird verwiesen.
Herausgeber und Betreiber der Website: TAXOS Software GmbH
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