Wenn keine Verfahrensdokumentation vorliegt, kann das zu Steuernachzahlungen führen.
Also hat das Finanzamt Vorteile aus der Nichtvorlage der Verfahrensdokumentation.
Umgekehrt hat jeder Unternehmer neben dem Wegfall von Steuernachzahlungen weitere Vorteile, wenn er eine Verfahrensdokumentation erstellt hat und vorlegen kann.