Ausgangsrechnungen Papier
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- Artikel-Nr.: MM110908
- Schnellinfo: Bei der Erstellung von Rechnungen ist das Wichtigste, dass nichts übersehen wird. Wenn die Rechnung das Haus verlassen hat, kann man Vergessenes meist nicht mehr in Rechnung stellen. Das Finanzamt achtet bei Betriebsprüfungen auch hierauf. Außerdem prüft es nach, ob insbesondere die umsatzsteuerlichen Formerfordernisse beachtet wurden. Für Rechnungen, die mit einem Text- oder Tabellenkalkulationsprogramm erstellt werden, sind ganz bestimmte Regelungen zu beachten. Die Einzelheiten und wie diese in der Verfahrensdokumentation zu beschreiben sind, ergeben sich aus dieser Textvorlage
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