Mitgeltende Unterlagen Kleinunternehmer
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- Artikel-Nr.: CM111908
- Schnellinfo: Die Funktionen von externen Programmen wie zum Beispiel Fakturierung, Buchführung, Online-Banking und die Schnittstellen zwischen den Programmen müssen in der Verfahrensdokumentation des Unternehmens beschrieben werden. Diese Beschreibungen müssen von den externen Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden, sie werden als „mitgeltende Unterlagen“ der Verfahrensdokumentation beigefügt. In dieser Textvorlage werden die Einzelheiten beschrieben. Betriebsprüfer haben hieran deshalb ein großes Interesse, weil hier viele Fehler möglich sind, die hohe steuerliche Auswirkungen haben können. Unternehmer vermeiden durch richtige Organisation und Beschreibung in der Verfahrensdokumentation Fehler und damit Steuernachzahlungen.
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