Mitgeltende Unterlagen Kleinunternehmer

Mitgeltende Unterlagen Kleinunternehmer
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  • CM111908
  • Die Funktionen von externen Programmen wie zum Beispiel Fakturierung, Buchführung, Online-Banking und die Schnittstellen zwischen den Programmen müssen in der Verfahrensdokumentation des Unternehmens beschrieben werden. Diese Beschreibungen müssen von den externen Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden, sie werden als „mitgeltende Unterlagen“ der Verfahrensdokumentation beigefügt. In dieser Textvorlage werden die Einzelheiten beschrieben. Betriebsprüfer haben hieran deshalb ein großes Interesse, weil hier viele Fehler möglich sind, die hohe steuerliche Auswirkungen haben können. Unternehmer vermeiden durch richtige Organisation und Beschreibung in der Verfahrensdokumentation Fehler und damit Steuernachzahlungen.
IT-Berater als externe Dienstleister A uch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nutzen... mehr
Produktinformationen "Mitgeltende Unterlagen Kleinunternehmer"

IT-Berater als externe Dienstleister

Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nutzen externe Dienstleistungen, zum Beispiel von Steuerberatern oder durch die Anwendung von IT-Programmen. Das Zusammenwirken der unternehmenseigenen und der externen Arbeitsschritte wird in der Verfahrensdokumentation erläutert, wobei die Beschreibung der externen Dienstleister als „mitgeltende Unterlagen“ bezeichnet werden

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