Handwerker mit Registrierkasse - Branchenpaket

Handwerker mit Registrierkasse - Branchenpaket
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  • PM430005
  • Unser Tipp: Die Verwendung einer Registrierkasse hilft, Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Und Sie können dadurch auf mehrfache Weise Steuern sparen. Die Anschaffungskosten können Sie steuermindernd geltend machen. Weit bedeutender ist die Vermeidung von Steuernachzahlungen bei einer Kassennachschau oder Außenprüfung des Finanzamts. Betriebswirtschaftlich rentiert sich eine Registrierkasse vor allem durch korrekte Mitarbeiterabrechnungen. Außerdem verfügen viele Kassensysteme über IT-Unterstützungen zur Kalkulation, Erstellung und Pflege von Stammdaten der Kunden, Artikel, Rezepte und mehr sowie viele weitere sehr nützliche Tools. Ein für Ihre Zwecke geeignetes Kassensystem unterstützt Sie also vor allem bei der gewinnorientierten Führung Ihres Betriebs und lässt Sie – ordnungsgemäße Bedienung vorausgesetzt – gelassener der nächsten Kassennachschau oder Betriebsprüfung entgegensehen. Sie sollten aber nicht einfach eine Registrierkasse kaufen, nur weil sie „billig“ ist. Lassen Sie sich beraten, zum Beispiel durch die örtliche Innung oder Handwerkskammer, um ein zu Ihrem Unternehmen passendes Kassensystem zu erwerben. Und für die richtige Beschreibung in der Verfahrensdokumentation ergeben sich aus unseren Textvorlagen wertvolle Anregungen und Formulierungsvorschläge.
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Produktinformationen "Handwerker mit Registrierkasse - Branchenpaket"

Handwerker, die eine Registrierkasse einsetzen

erhalten mit dieser Textvorlage Formulierungsvorschläge für die Beschreibung ihrer Verfahrensdokumentation als einfach zu bedienenden Word-Vorlage.

Betriebsprüfer suchen nach Fehlern, die zu Steuernachzahlungen führen. Sie müssen aber auch Sachverhalte zugunsten der Steuerpflichtigen feststellen und berücksichtigen. Ersteres überwiegt, so dass jährlich über 10 Milliarden Euro Steuernachzahlungen aufgrund von Betriebsprüfungen entstehen.

Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist für jeden Unternehmer – ob groß oder klein – vorgeschrieben. Daher dürfen die Steuerprüfer bei Kassennachschauen und Betriebsprüfungen die Vorlage verlangen. Das Fehlen einer Verfahrensdokumentation führt sehr oft zu erheblichen Nachteilen und kann sogar das Verwerfen der Buchführung nach sich ziehen (siehe GoBD Rz155).

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Überprüfung der Richtigkeit der Kassenführung. Hier passieren die meisten Fehler und werden die größten Steuernachzahlungen ausgelöst.

Wenn Sie als kleinerer Handwerksbetrieb ein elektronisches Registrier-Kassen-System einsetzen, obwohl Sie das nicht müssten, verlangt die Finanzverwaltung, dass Sie alle an dieses System gestellten Anforderungen beachten.

Betriebsprüfungen verändern sich immer mehr von Belegprüfungen zur Systemprüfungen. Hierbei wird insbesondere untersucht, ob die zwischen den IT-Systemen voll- oder teilautomatisch ausgetauschten Daten vollständig und richtig übertragen und weiterverarbeitet wurden. Dazu ist es notwendig, die Programmbeschreibung, das Programmierhandbuch und die Bedienungsanleitung für die an dem Datenaustausch beteiligten IT-Systeme zu berücksichtigen. Diese sogenannten mitgeltenden Unterlagen sind zusammen mit der Verfahrensdokumentation aufbewahrungspflichtig. Dort wird auf sie verwiesen.

Betriebsprüfungen verändern sich immer mehr von Belegprüfungen zur Systemprüfungen. Hierbei wird insbesondere untersucht, ob die zwischen den IT-Systemen voll- oder teilautomatisch ausgetauschten Daten vollständig und richtig übertragen und weiterverarbeitet wurden. Dazu ist es notwendig, die Programmbeschreibung, das Programmierhandbuch und die Bedienungsanleitung für die an dem Datenaustausch beteiligten IT-Systeme zu berücksichtigen. Diese sogenannten mitgeltenden Unterlagen sind zusammen mit der Verfahrensdokumentation aufbewahrungspflichtig und bei einer Betriebsprüfung vorzulegen.

Betriebsprüfungen verändern sich immer mehr von Belegprüfungen zur Systemprüfungen. Hierbei wird insbesondere untersucht, ob die zwischen den IT-Systemen voll- oder teilautomatisch ausgetauschten Daten vollständig und richtig übertragen und weiterverarbeitet wurden. Dazu ist es notwendig, die Programmbeschreibung, das Programmierhandbuch und die Bedienungsanleitung für die an dem Datenaustausch beteiligten IT-Systeme zu berücksichtigen. Diese sogenannten mitgeltenden Unterlagen sind zusammen mit der Verfahrensdokumentation aufbewahrungspflichtig und bei einer Betriebsprüfung vorzulegen.

Nach GoBD Rz32 müssen sich die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung lückenlos verfolgen lassen (progressive und retrograde Prüfbarkeit). Betriebsprüfer untersuchen beispielsweise, ob der Umsatz für bestimmte Artikel mengen- und betragsmäßig dem Wareneinkauf entspricht. Das Ziel der Prüfung ist es, Umsatzverkürzungen festzustellen und die Steuern durch Zuschätzung nachzufordern. Schwund, Verderb, Diebstahl und sonstige widrige Umstände werden hierbei nicht oder mit oft zu geringen Sätzen berücksichtigt. Eine penible Beweisvorsorge in Form der Dokumentation besonderer Ereignisse dient der Abwehr unberechtigter Mehrforderungen. Unsere Textvorlagen in Form von Eigenbelegen vermitteln Anregungen und Formulierungsvorschläge.

Der Aufwand, sich mit den Einzelheiten im Rahmen der Bearbeitung der Verfahrensdokumentation zu beschäftigen, lohnt sich mehrfach. Zum einen können erhebliche Steuernachzahlungen vermieden werden. Mindestens genauso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger ist: Es bietet sich für Sie als Unternehmer die Gelegenheit, zu überprüfen, was Sie gewinnerhöhend verbessern können. Nach dem Motto: Das Bessere ist des Guten Feind.

Aus unseren Textvorlagen ergeben sich wertvolle Anregungen und Formulierungsvorschläge hierzu.

Neben den Textvorlagen stehen Ihnen als Anwender fachliche Erläuterungen zur Verfügung. Diese enthalten Hinweise und Verlinkungen zu den GoBD*), Anwendungserlassen der Finanzverwaltung, Literatur und Rechtsprechung. Der Zugang zu den fachlichen Erläuterungen erfolgt über Verlinkungen. Damit bleibt die Verfahrensdokumentation frei von Erläuterungstexten, auf die Sie aber jederzeit über die Verlinkungen zugreifen können. Die Verlinkungen auf die GoBD sind immer auf die zutreffende Randziffer (Beispiel GoBD Rz151) gerichtet. Das erspart langes Suchen.
*)Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Dieses Branchen-Paket für Handwerker umfasst 57 Textvorlagen. Sie können es zu dem günstigen Paketpreis von 149,- € erwerben (zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe)

Alle im Paket erhältlichen Textvorlagen können auch einzeln erworben werden.

 

 

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