Gastronomie Imbiss - Branchenpaket

Gastronomie Imbiss - Branchenpaket
99,00 € *

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  • PM200005
  • Sie haben alle Einnahmen korrekt und vollständig erfasst und sind sich ganz sicher, die nächste Betriebsprüfung ohne Beanstandungen zu überstehen. Der Prüfer des Finanzamts allerdings stellt fest und bemängelt, dass Ihre Umsätze an bestimmten Tagen deutlich unter den sonst festgestellten Durchschnittsumsätzen liegen. Um Zuschätzungen zum Umsatz und damit Steuernachzahlungen zu vermeiden, müssen Sie dem Prüfer nachweisen, worauf die Abweichungen zurückzuführen sind. Hierfür gibt viele Gründe, an die Sie sich nach Jahren nicht mehr erinnern können. Daher sollten Sie besondere Ereignisse (schlechtes Wetter, Baustelle vor dem Geschäft) täglich aufzeichnen. Mit unseren Textvorlagen erstellen Sie beweiskräftige Eigenbelege, die Sie bei Ihren Kassenbelegen aufbewahren. Durch eine gute Vorbereitung können Sie ganz einfach dem Verdacht begegnen, Einnahmen unterdrückt zu haben und vermeiden ungerechtfertigte Steuernachzahlungen. Diese Mühe lohnt sich! Sicher!
Imbiss: Döner-, Schaschlik-, Wurst- und Hühnerbraterei, Eisverkauf und ähnliche Betriebe mit... mehr
Produktinformationen "Gastronomie Imbiss - Branchenpaket"

Imbiss:

Döner-, Schaschlik-, Wurst- und Hühnerbraterei, Eisverkauf und ähnliche Betriebe mit einer offenen Ladenkasse können dieses Branchenpaket verwenden.

Das gilt auch für andere bargeldintensive Verkaufsunternehmen, die eine offene Ladenkasse verwenden.

Hinweis: Wenn Sie eine Registrierkasse nutzen, ist dieses Branchenpaket nicht geeignet, sondern das Paket "Gaststätte mit Registrierkassensystem". Bei Rückfragen helfen wir gerne.

Betriebsprüfer suchen nach Fehlern, die zu Steuernachzahlungen führen. Sie müssen aber auch Sachverhalte zugunsten der Steuerpflichtigen feststellen und berücksichtigen. Ersteres überwiegt, so dass jährlich über 10 Milliarden Euro Steuernachzahlungen aufgrund von Betriebsprüfungen entstehen.

Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist für jeden Unternehmer – ob groß oder klein – vorgeschrieben. Daher dürfen die Steuerprüfer bei Kassennachschauen und Betriebsprüfungen die Vorlage verlangen. Das Fehlen einer Verfahrensdokumentation führt sehr oft zu erheblichen Nachteilen und kann sogar das Verwerfen der Buchführung nach sich ziehen (siehe GoBD Rz155).

Generalverdacht

Das Finanzamt hat alle Unternehmer, die eine offene Ladenkasse führen, sehr oft im Verdacht, nicht alle Einnahmen anzugeben. Daher kommt es bei Betriebsprüfungen und Kassennachschauen teilweise zu erheblichen, manchmal auch ungerechtfertigten Steuernachzahlungen.

Was ist eine offene Ladenkasse? Siehe hierzu unsere Erläuterungen

Täglicher Kassenabschluss

Ein vollständiger und ordnungsgemäßer täglicher Kassenabschluss ist eine Grundvoraussetzung, das Risiko von Steuernachzahlungen deutlich vermindern oder – im günstigsten Fall – ganz auszuschließen.

Lieferantenrechnungen erhalten Sie per Post oder E-Mail. Sie müssen vor Verlust geschützt und vollständig in der Finanzbuchführung gebucht werden. Das wird in den meisten Fällen durch Ihren Steuerberater erledigt.

Auf Ihr betriebliches Bankkonto zahlen Sie Ihre Einnahmen ein – zur Finanzierung Ihrer betrieblichen und privaten Zahlungen.

Sie betreiben Beweisvorsorge, zum Beispiel, um einem Steuerprüfer nach Jahren nachweisen zu können, warum Sie an einem bestimmten Tag nur einen geringeren Umsatz erzielt haben (siehe oben bei Schnellinfo).

Wie Sie das alles geregelt haben, beschreiben Sie in Ihrer Verfahrensdokumentation. Anregungen und Formulierungsvorschläge erhalten Sie in dieser Textvorlage. Wenn Ihre Verfahrensdokumentation den tatsächlichen Abläufen entspricht und Sie sich auch daran halten, haben Sie gute Chancen, die nächste Betriebsprüfung oder Kassennachschau ohne große Beanstandungen und Steuernachzahlungen zu überstehen.

Der Aufwand, sich mit den Einzelheiten im Rahmen der Bearbeitung der Verfahrensdokumentation zu beschäftigen, lohnt sich mehrfach. Zum einen können erhebliche Steuernachzahlungen vermieden werden. Mindestens genauso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger ist: Es bietet sich für Sie als Unternehmer die Gelegenheit, zu überprüfen, was Sie gewinnerhöhend verbessern können. Nach dem Motto: Das Bessere ist des Guten Feind.

Zu jedem Kapitel stehen Ihnen als Anwender fachliche Erläuterungen zur Verfügung. Diese enthalten Hinweise und Verlinkungen zu den GoBD*) (Beispiel GoBD Rz151), Anwendungserlassen der Finanzverwaltung, Literatur und Rechtsprechung. Ohne Suchen finden Sie diese Erläuterungstexte auch nach Fertigstellung der Verfahrensdokumentation.  .
*)Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Dieses Branchen-Paket für Imbiss-Gaststätten umfasst 26 Textvorlagen. Sie können es zu dem günstigen Paketpreis von 99,- € erwerben (zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe).

Alle im Paket erhältlichen Textvorlagen können auch einzeln erworben werden.

 

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