Eingangsrechnungen Gutschriftverfahren
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- Artikel-Nr.: NM220908
- Schnellinfo: Beispielsweise Provisionsabrechnungen von Handelsvertretern werden meist im Gutschriftverfahren erstellt. Das bedeutet, dass der Handelsvertreter von dem von ihm vertretenen Unternehmen zu den vereinbarten Zeitpunkten – meist zum Monatsende – eine Gutschrift für die von ihm verdienten Provisionen erhält. Diese Abrechnung hat die Funktionen „Eingangsrechnung“ beim Leistungsempfänger und „Ausgangsrechnung“ beim Handelsvertreter. Das Wort „Gutschrift“ gilt als exakte Bezeichnung für diese Vorgänge. Es sollte daher nicht verwendet werden, wenn eine Rechnung berichtigt oder storniert wird. In diesen Fällen eignen sich beispielsweise die Bezeichnungen „Storno-Rechnung“ oder „Rechnungsberichtigung“.
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