Eigenbeleg Verluste durch Diebstahl
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- Artikel-Nr.: YM210908
- Schnellinfo: Diebstähle vermindern den Umsatz und Gewinn. Bei Betriebsprüfungen werden die Soll-Werte für Umsatz, Rohgewinn und Reingewinn aus dem Wareneinsatz – in dem die gestohlene Ware betragsmäßig enthalten ist – hochgerechnet. Nicht nur dem Unternehmer fehlt der „gestohlene Umsatz“, sondern auch dem Finanzamt. Zuschätzungen zum Umsatz und lange Diskussionen über die Ursache der rechnerischen Abweichungen kann man durch Nachweise besonderer Diebstähle vermindern oder vermeiden
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