Eigenbeleg Verluste durch Diebstahl

Eigenbeleg Verluste durch Diebstahl
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  • YM210908
  • Diebstähle vermindern den Umsatz und Gewinn. Bei Betriebsprüfungen werden die Soll-Werte für Umsatz, Rohgewinn und Reingewinn aus dem Wareneinsatz – in dem die gestohlene Ware betragsmäßig enthalten ist – hochgerechnet. Nicht nur dem Unternehmer fehlt der „gestohlene Umsatz“, sondern auch dem Finanzamt. Zuschätzungen zum Umsatz und lange Diskussionen über die Ursache der rechnerischen Abweichungen kann man durch Nachweise besonderer Diebstähle vermindern oder vermeiden
Diebstähle kommen insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie leider täglich vor. Die... mehr
Produktinformationen "Eigenbeleg Verluste durch Diebstahl"

Diebstähle kommen insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie leider täglich vor. Die Finanzverwaltung weiß das auch und akzeptiert pauschal berechnete Verluste. In besonders schweren Fällen oder bei Häufungen von Vorkommnissen muss neben der Prävention auch über die Dokumentation bestehender Ereignisse nachgedacht werden, um zu vermeiden, dass steuerliche Hinzuschätzungen erfolgen. Die Formulierungvorschläge in diesem Eigenbeleg unterstützen Sie als Unternehmer bei der Beschreibung in der Verfahrensdokumentation.

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