Eigenbeleg Stromausfall / Gerätestörung

Eigenbeleg Stromausfall / Gerätestörung
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  • YM230908
  • Ein Stromausfall führt zum Beispiel im Lebensmitteleinzelhandel nicht nur zu Umsatzeinbußen, sondern gegebenenfalls auch zum Verderb von Waren. Einer nach Jahren erscheinenden Betriebsprüfung können die aus der Buchführung nicht ersichtlichen Anomalien durch die Vorlage von Eigenbelegen nachgewiesen werden, die im Rahmen der freiwilligen Beweissicherung erstellt wurden. Umsatz-Zuschätzungen kommen daher nicht in Frage.
Stromausfall und Gerätestörungen haben oft unmittelbaren Einfluss auf den Umsatz. Nach Jahren,... mehr
Produktinformationen "Eigenbeleg Stromausfall / Gerätestörung"

Stromausfall und Gerätestörungen haben oft unmittelbaren Einfluss auf den Umsatz. Nach Jahren, wenn der Betriebsprüfer erscheint, kann man sich an dieses Ereignis nicht mehr erinnern. Dieser Eigenbeleg gibt Anregungen zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Umsatz-Zuschätzung.

Während des Stromausfalls kann die elektronische Regestrierkasse nicht betrieben werden. Die Finanzverwaltung erwartet, dass die Umsätze während der Störung handschrifltich erfasst werden. Auch hierzu ergeben sich aus der Textvorlage für den Eigenbeleg Formuliersvorschläge. 

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