Eigenbeleg ermäßigte Werbeverkäufe

Eigenbeleg ermäßigte Werbeverkäufe
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  • YM190908
  • Das Verschenken von Waren kann umsatzsteuerpflichtig sein. Beispiel für eine Ausnahme: Die Bundesregierung hat am 11.10.2012 mitgeteilt, dass auf Lebensmittelspenden an Tafeln oder sonstige Einrichtungen für Bedürftige keine Mehrwertsteuer zu erheben ist. Eine laufende Dokumentation der Spenden, der verbilligten Abverkäufe und der Entsorgungen kann mit den Eigenbelegen dieser Textvorlage erfolgen
Schlecht verkäufliche oder abgelaufene Waren werden verbilligt abgegeben oder entsorgt. Bei... mehr
Produktinformationen "Eigenbeleg ermäßigte Werbeverkäufe"

Schlecht verkäufliche oder abgelaufene Waren werden verbilligt abgegeben oder entsorgt. Bei Betriebsprüfungen wird anhand des Wareneinsatzes geprüft, ob alle Umsätze erfasst wurden. Durch eine freiwillige Beweisvorsorge mit entsprechenden Eigenbelegen können Sie als Unternehmer nachweisen, welche Umsätze aus unverkäflichen Waren nicht erzielt werden konnten. Die Formulierungsvorschläge in dieser Textvorlage geben wertvolle Hinweise für die Beschreibung in der Verfahrensdokumentation. 

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