Eigenbeleg Darlehen Einnahme/Ausgabe
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- Artikel-Nr.: YM130908
- Schnellinfo: Eine (Nachnahme-)Rechnung muss sofort bar bezahlt werden. Es ist nicht genug Geld in der Kasse. Ein Mitarbeiter oder der Geschäftsführer gewährt ein Überbrückungs-Darlehen. Hierfür muss ein Eigenbeleg erstellt werden. Zur Vermeidung eines negativen Kassenbestands muss der Darlehensbetrag in das Kassenbuch als Einnahme eingetragen werden. Bei der Rückzahlung des Überbrückungs-Darlehens muss ebenfalls ein Eigenbeleg erstellt werden, die Rückzahlungsbetrag ist als Ausgabe in das Kassenbuch einzutragen.
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