Ausgangsrechnungen Papier kontieren und buchen

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  • MM130908
  • Von jeder Papierrechnung muss eine Kopie oder Durchschrift erstellt werden. Diese sind jeweils Belege für die Buchführung. Ohne diese Belege kann der Rechnungsbetrag nicht gebucht werden. Wenn die Buchführung durch Steuerberater(in) erledigt wird, werden diese Rechnungsbelege mindestens einmal monatlich dorthin gegeben. Wenn die Buchführung im Haus des Unternehmens bearbeitet wird, kann die Verbuchung in kürzeren Abständen erfolgen. Die Abläufe sind in der Verfahrensdokumentation zu beschreiben, diese Textvorlage beinhaltet Formulierungsvorschläge
Rechnungskopie oder -durchschrift als Buchungsbeleg bei der Verbuchung von... mehr
Produktinformationen "Ausgangsrechnungen Papier kontieren und buchen"

Rechnungskopie oder -durchschrift als Buchungsbeleg bei der Verbuchung von Papierrechnungen 

In dieser Textvorlage wird die Verbuchung von Ausgangsrechnungen in Papierform dienen die Rechnungskopie oder -durchschrift als Buchungsbeleg. Bei der Beschreibung der Bearbeitungsprozesse in der Verfahrensdokumenation ist zu unterscheiden, ob die Verbuchung durch das Unternehmen oder durch Steuerberater(in) erledigt werden.

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